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Anmeldungsdatum: 28.02.2003 Beiträge: 451 Wohnort: Bad Homburg
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Verfasst am: 11.März 2005 11:25 Titel: Aufkäufer von Lebensversicherungen fordern Informationspflic |
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Die Aufkäufer von Lebensversicherungspolicen wollen den deutschen Markt in Schwung bringen. Sie fordern, dass die Assekuranz kündigungswillige Kunden künftig generell darüber informiert, dass diese ihre Verträge auch verkaufen können. Dies ist für die Verbraucher finanziell günstiger als eine Kündigung.
Allerdings wissen die wenigsten über diese Möglichkeit Bescheid. „Wir versuchen die Politik von einer entsprechenden Gesetzesänderung zu überzeugen“, sagte Gerd Bühler, Beiratsvorsitzender des Bundesverbandes der Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL), dem Handelsblatt.
Der Verband hofft, dass die Bundesregierung diesen Punkt bei der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes doch noch berücksichtigt. In der Kommission zur Reform des Versicherungsvertragsgesetzes hatte eine Informationspflicht keine Mehrheit gefunden. Unterstützt werden die Pläne von Verbraucherschützern wie dem Bund der Versicherten oder der Verbraucherzentrale Bundesverband.
Der Bedarf ist da. Immer mehr Bundesbürger sind offenbar so knapp bei Kasse, dass sie ihre Police versilbern. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) lag die Stornoquote vergangenes Jahr bei 5,49 Prozent, und damit immerhin zehn Prozent über dem Vorjahreswert. Hauptgrund ist Arbeitslosigkeit. Experten sprechen davon, dass jede zweite bis dritte Police vor Vertragsende gekündigt wird.
Der Verkauf eines Lebensversicherungsvertrages bietet Verbrauchern einige Vorteile. Sie erhalten mehr Geld, als wenn sie die Police stornieren. Außerdem bleibt der Todesfallschutz erhalten, ebenso die Steuerersparnis bei Policen, die noch keine zwölf Jahre alt sind. Doch die Vorteile kennen nur wenige Verbraucher hierzulande. „Deshalb wird das Potenzial des Marktes in Deutschland nicht ausgeschöpft“, sagt Lutz Schröder, Vorstand bei Cash Life, dem größten Zweitmarktanbieter in Deutschland. Er verweist auf eine neue Studie der Unternehmensberatung Allensbach. Demnach wissen nur sieben Prozent der Verbraucher, dass sie Lebensversicherungen an Dritte verkaufen können.
„Die mangelnde Bekanntheit ist das größte Manko für die Branche“, sagt Schröder. Die Wirksamkeit einer Informationspflicht belege das Beispiel Großbritannien. Dort sind Versicherer seit drei Jahren verpflichtet, ihre stornowilligen Privatkunden auf den Zweitmarkt hinzuweisen. Dies gilt beispielsweise immer dann, wenn Kunden ein Rückkaufangebot einholen. Seit Einführung der Informationspflicht stieg die Bekanntheit des Zweitmarktes für Lebensversicherungen in der Bevölkerung von 35 auf 85 Prozent. Zuvor gab es ähnliche Bekanntheitsprobleme der Zweitmarkt-Anbieter wie heute noch in Deutschland oder den Vereinigten Staaten.
Durch eine Informationspflicht könnten auch breitere Bevölkerungsschichten vom Zweitmarkt für Lebensversicherungen profitieren, hofft Schröder. Bisher wird dieser Markt vor allem von Besserverdienenden genutzt. So beträgt der durchschnittliche Rückkaufswert, der von Cash Life angekauften Policen 80 000 Euro. Der durchschnittliche Rückkaufswert aller Lebensversicherungen liege dagegen etwa bei 15 000 Euro. „Einkommensschwache Haushalte sind nicht informiert“, sagt Bühler.
Für wenig hilfreich hält allerdings die Versicherungswirtschaft den Zweitmarkt für Lebensversicherungen. Schließlich kündigten die meisten Kunden ihre Police in der ersten Hälfte der Laufzeit, sagt Günter Bost, Geschäftsführer Lebensversicherung beim GDV. Dagegen seien die Zweitmarktanbieter vor allem an Policen mit geringen Restlaufzeiten interessiert. Hier könnten leicht falsche Erwartungen geweckt werden. Zu voreilig würden daher Kunden möglicherweise ihre Police abstoßen. „Aus Verbrauchersicht ist es schließlich das Beste, den Vertrag bis zum Ende zu erfüllen“, sagt Bost.
Quelle: http://www.handelsblatt.com/pshb/fn/relhbi/sfn/buildhbi/cn/GoArt!200011,203903,865166/artpage/1/SH/0/depot/0/index.html:
Von Caspar Dohmen, Handelsblatt, Dienstag, 01. März 2005, 07:44 Uhr
Kommentar: vielleicht ließt ja Frau Künast diesen Bericht und hat eine Antwort auf die Frage warum nicht die Regelung aus Großbritannien übernommen wird. Natürlich haben die deutschen Versicherer einen Storno wegen der einbehaltenen Erträge lieber. Aber schließlich hat sich das Ministerium den Verbrauerschutz auf die Fahnen geschrieben... |
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