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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 11.Nov 2005 17:31 Titel: Ausländische Immofonds profitieren |
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Ausländische Immofonds profitieren von Steuerplänen der Koalition
„Geschlossene Auslandsimmobilienfonds sind die hauptsächlichen Profiteure der von der Großen Koalition geplanten Steueränderungen“, sagt Klaus W. Bender, Geschäftsführer der Düsseldorfer Acron, die sich auf die Emission von USA- und Schweiz-Immobilienfonds spezialisiert hat. Bender zufolge werden Auslandsimmobilienfonds von folgenden Plänen profitieren.
1. Abschaffung der Spekulationsfrist
Die geplante Änderung von § 23 EStG, wonach künftig Veräußerungsgewinne aus Aktien und Immobilien in Deutschland unabhängig von Haltefristen steuerpflichtig werden sollen, wird zu einer Zurückhaltung bei der Investition in deutsche Immobilien führen. Da diese Änderung erst ab dem 1. Januar 2008 geplant ist und somit fast zwei Jahre Unsicherheit über die Höhe der künftigen Besteuerung von Veräußerungsgewinnen herrschen wird, ist eine Verlagerung von Immobilieninvestments in das Ausland zu erwarten, wo sicherere Rahmenbedingungen bestehen. „Während in Deutschland auf jeden Fall mit einer stärkeren Besteuerung von Veräußerungsgewinnen zu rechnen ist, planen die USA gerade eine Absenkung der Steuern auf ‚Capital Gains’ von Aktien und Immobilien“, erklärt Bender. „Das von George W. Bush einberufene Advisory Panel on Federal Tax Reform hat soeben zwei Vorschläge unterbreitet, die beide zu einer weiteren Absenkung der Steuern auf die Veräußerungsgewinne von Immobilien führen würden.“
2. Senkung des Sparerfreibetrages
Der Sparerfreibetrag soll nach den Plänen der Koalition von 1.370 Euro auf 750 Euro (für Ledige) reduziert werden. „Dies macht es für Anleger, die diesen geringen Sparerfreibetrag ausgeschöpft haben, noch attraktiver, steueroptimiert in Auslandsfonds zu investieren“, sagt Bender. In den USA beispielsweise können Ledige einen Freibetrag von derzeit 3.200 US-Dollar im Jahr nutzen. Bei innovativen Fondsgestaltungen in der Schweiz sind ebenfalls weitgehend steuerfreie Ausschüttungen möglich.“
3. § 15b EStG
Dieser Paragraf wird dazu führen, dass steuerorientierte Fonds, deren Attraktivität allein auf hohen Verlustzuweisungen beruht, vom Markt verschwinden. Deutsche geschlossene Immobilienfonds, die künftig nur noch Verlustquoten unter zehn Prozent ausweisen dürfen, müssen jetzt in vollem Umfang mit geschlossenen Auslandsfonds in den Wettbewerb treten. In Deutschland müssen die Ausschüttungen voll versteuert werden, während diese in vielen Ländern bis zu einem bestimmten Betrag weitgehend steuerfrei vereinnahmt werden können. „Dies wird dazu führen, dass sich viele Anleger, die früher deutsche geschlossene Fonds gezeichnet haben, künftig für Auslandsfonds entscheiden, weil bei diesen die Renditen nach Steuern deutlich höher sind“, so Bender.
Die steuerlichen Rahmenbedingungen für geschlossene Auslandsfonds sind jedoch von der Streichliste nicht betroffen. „Der Grund liegt darin, dass die Steuervorteile bei Auslandsfonds auf den Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen beruhen, die nicht einseitig von einem Land geändert werden können, da es sich um zwischenstaatliche Verträge handelt“, so Bender weiter.
Quelle: FONDS professionell
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