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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6457
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Verfasst am: 4.März 2008 23:41 Titel: Autowrackbörse zum Nachteil der Fahrzeugeigentümer |
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Seit einigen Jahren gibt es in Österreich eine Internetplattform von Versicherungen, um den Wert von Autos mit Totalschäden mittels Händlerangeboten zu ermitteln - die Autowrackbörse. Auch überregionale Bieter, zum Teil auch aus dem Ausland, können Angebote einbringen.
Bei einem Totalschaden, also wenn die Reparaturkosten den vom Sachverständigen ermittelten Zeitwert (=Eurotaxwert) des Unfallwagens übersteigen, zahlt die Versicherung keine Reparaturkosten. Sie übernimmt nur die Differenz aus Eurotax- minus Wrackwert. Laut Einschätzung keine gesetzeskonforme Vorgangsweise und zum Nachteil von Versicherungsnehmern.
Als Wrackwert wird von den Versicherungen das Höchstangebot aus der Wrackbörse herangezogen. Will der Fahrzeugeigentümer das Unfallauto nicht verkaufen, sondern noch weiter nutzen, bekommt er von der Versicherung nur die Differenz aus Eurotaxwert und Wrackwertangebot. Diese Differenz fällt durch die Wrackbörse meistens sehr gering aus.
Während der Eurotaxwert nämlich als Durchschnittspreis der Händler ermittelt wird, ist der Wrackbörsenwert ein Höchstangebot von teils auch überregionalen Anbietern. "Diese Vorgangsweise benachteiligt Konsumenten und ist unserer Ansicht nach unzulässig", sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
Ein jüngst ergangenes Urteil des Oberlandesgericht Innsbruck bestätigt diese Position.
Quelle: ots |
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