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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5416
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Verfasst am: 12.Jul 2005 7:31 Titel: BaFin knickt ein! |
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ftd
BaFin knickt ein!
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat auf Druck der Unternehmen die Vorschriften für den Anlegerschutz aufgeweicht. Damit konnten die Unternehmen die Folgen des neuen Gesetzes in mehreren Punkten abmildern.
Wie die FTD aus mit der Situation vertrauten Kreisen erfuhr, wurde der Leitfaden, der den Emittenten konkrete Hinweise zur Auslegung des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes (AnSVG) geben soll, auf Druck der Unternehmen in wesentlichen Punkten verändert. In einem Gespräch mit einem Arbeitskreis der Industrie im Mai in Berlin habe das Finanzministerium Bereitschaft signalisiert, den Unternehmen entgegenzukommen, heißt es. Die BaFin habe daraufhin den seit Dezember 2004 vorliegenden Entwurf des Leitfadens nachbessern müssen.
Somit ist es den Unternehmen doch noch gelungen, die Folgen des neuen Gesetzes abzumildern. Erst im Januar dieses Jahres hatten Großkonzerne wie Volkswagen, Metro und DaimlerChrysler erstmals öffentlich Kritik geübt. Da war das Anlegerschutzverbesserungsgesetz allerdings schon seit drei Monaten in Kraft. Die Bundesregierung setzte damit die Vorgaben der Marktmissbrauchsrichtlinie der Europäischen Union (EU) um. In Brüssel hatten es die deutschen Unternehmen zuvor versäumt, stärker für ihre Interessen zu werben.
Ein Sprecher der Aufsichtsbehörde bestätigte am Mittwoch, dass der Entwurf des Leitfadens in den Kapiteln zum Insiderhandel und der Ad-hoc-Publizität "massiv überarbeitet" worden sei. "Die Änderungen werden derzeit noch mit dem Finanzministerium abgestimmt", sagte er. Eine Sprecherin des Ministeriums wollte das Verfahren nicht kommentieren.
"Aktienoptionen nicht grundsätzlich Insiderpapiere" Es sei davon auszugehen, "dass Aktienoptionen und andere erfolgsbezogene Vergütungskomponenten, anders als beabsichtigt, nun doch nicht grundsätzlich als Insiderpapiere behandelt werden", sagte ein Vertreter der Industrie.
Zudem werde es bei mehrstufigen Entscheidungsprozessen in der Regel weiter erlaubt sein, die Entscheidung des Aufsichtsrats abzuwarten, ehe die Firmen die Öffentlichkeit per Ad-hoc-Mitteilung informieren müssen. Damit würde in diesem Punkt möglicherweise die Selbstbefreiung zum Normalfall.
Das AnSVG verschärft die Vorschriften unter anderem für Insiderhandel, die Publizitätspflicht börsennotierter Unternehmen und Marktmanipulationen. Weil es wegen der zeitlichen Vorgaben der EU ohne längere Anlauffrist eingeführt wurde, sind Firmen seither über die Auslegung der Regeln stark verunsichert. Dies führte beispielsweise dazu, dass einige Dax-Konzerne Geschäftszahlen vor dem geplanten Termin veröffentlichten, andere aber zunächst die Zustimmung des Aufsichtsrats abwarteten. Zudem klagen die Emittenten über das große Ausmaß an Bürokratie, die insbesondere den kleinen Firmen zusetzt.
Die BaFin hatte den Leitfaden für April angekündigt. "In den vergangenen Wochen hat es aber längere Debatten zwischen Ministerium und BaFin über die Auslegungsmöglichkeiten des Gesetzes gegeben", sagte der Industrievertreter. Die Aufsichtsbehörde rückte daraufhin in wesentlichen Punkten von ihrer Position ab. Der Emittentenleitfaden werde nun im kommenden Monat veröffentlicht, so der BaFin-Sprecher.
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