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Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

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A. Henneberg
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Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4940
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 15.Aug 2003 8:18    Titel: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Antworten mit Zitat

Wenn selbsternannte Berater (Betrüger passt besser) mal wieder auf der Suche nach einem "guten" Geschäft sind, wird auf vor dubiosen Angeboten nicht halt gemacht. Die angeblichen Berater verlangten vorab ein Honorar und verpflichteten die Interessenten zum Schweigen.
Das Beispiel zeigt dies sehr deutlich:
Zitat:
In bundesweiten Informationsveranstaltungen ....
Unseriöse Geschäftsleute versprechen Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) warnt vor so genannten Beraterfirmen, die Angestellten und versicherungspflichtigen Selbständigen die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung in Aussicht stellen. Die Firmen verlangten ihr Beraterhonorar vorab und verpflichteten alle Interessenten zum Schweigen. Zusätzlich böten sie ihre Dienste als Vermittler für Finanzangelegenheiten an.

"Es gibt grundsätzlich keinen Weg aus der Versicherungspflicht", so die BfA. Für abhängig Beschäftigte existiere in der gesetzlichen Rentenversicherung beispielsweise keine Einkommensgrenze wie in der Krankenversicherung, für versicherungspflichtige Selbständige gebe es keinen legalen Weg, um die festgestellte Versicherungspflicht zu umgehen. Die Versprechungen seien daher in höchstem Maße unseriös. Die BfA lässt nach eigenen Angaben derzeit prüfen, ob hier vielleicht sogar strafbare Handlungen vorliegen.

"Wer Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung hat, kann sich vertrauensvoll an die Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger wenden", so die BfA. "Wir beraten selbstverständlich objektiv und kostenlos."
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