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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6860
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Verfasst am: 15.Aug 2006 16:13 Titel: Bei Wasserschaden kein Geld verschenken |
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Wenden sich Mieter nach einem Wasserschaden an die falsche Versicherung, verschenken sie leicht viel Geld. Darauf weist die Stiftung Warentest in Berlin hin.
Für zerstörte Einrichtungsgegenstände sei es wesentlich günstiger, sich an die eigene Hausratversicherung zu wenden statt an die private Haftpflichtversicherung des Verursachers.
Die Hausratversicherung ersetzt den Wiederbeschaffungswert, die private Haftpflichtversicherung dagegen nur den geringeren Zeitwert, erläutern die Verbraucherschützer. Das kann schnell einige hundert Euro ausmachen.
Die geschädigten Mieter sollten sich deshalb direkt an ihren Hausratversicherer wenden. |
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