| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6291
|
Verfasst am: 4.Sep 2006 11:26 Titel: Bei vielen Rechtsschutzpolicen steigen die Prämien |
|
|
Die meisten der über 40 Rechtsschutzversicherer werden im Herbst ihre Prämien ein weiteres Mal heraufsetzen. Grund: Die Preiserhöhungen im Vorjahr reichten nicht aus, um die gestiegenen Kosten für Rechtsanwälte und Gerichte auszugleichen. Bei einem Prämienaufkommen von rund drei Mrd. Euro fuhr die Branche im Jahr 2005 einen versicherungstechnischen Verlust von etwa 150 Mill. Euro ein.
Betroffen sind von den Prämienanhebungen sowohl das Neugeschäft als auch bestehende Verträge. Denn wie im Vorjahr haben die Treuhänder einen Angleichungsbedarf festgestellt, der im Wesentlichen auf das zum 1. Juli in Kraft getretene neue Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zurückzuführen ist.
Angesichts des harten Wettbewerbs wollen wiederum viele Versicherer bei der Preiserhöhung unter den Empfehlungen ihrer Treuhänder bleiben. Dazu versuchen sie, die gestiegenen Aufwendungen intern aufzufangen beziehungsweise lösen Rückstellungen auf, die sie in den letzten Jahren extra für diesen Zweck gebildet haben.
Derzeit sind 43 Prozent aller Haushalte rechtsschutzversichert, wobei die Hälfte der Versicherten lediglich eine Verkehrs-Rechtsschutz-Police abgeschlossen hat. „Die Versicherungsdichte nimmt seit Jahren leicht ab, was wir, wie viele andere Rechtsschutzversicherer, insbesondere auf die wirtschaftliche Situation vieler Haushalte zurückführen“, sagt Andrea Timmesfeld von der Roland Rechtsschutz.
Zugleich nehme das Risiko einer rechtlichen Auseinandersetzung mit der wachsenden Gesetzesdichte und der anhaltenden Konjunkturschwäche – vor allem beim Arbeits-Rechtsschutz – kontinuierlich zu. Als weiteres Indiz für den wachsenden Rechtsschutzbedarf wertet Timmesfeld, dass mittlerweile auch Verbraucherschützer bestimmte Rechtsschutzprodukte für notwendig erachten.
Andere Maßnahmen, um die Preissteigerungen im Rahmen zu halten, sind Schadenfreiheitsrabatte wie in der Autoversicherung und die Einführung von Selbstbehalten, die zunehmend um sich greifen.
Einige Versicherer verlängern dagegen die Verträge besonders klagefreudiger Kunde nicht mehr oder machen im Schadenfall von ihrem Recht auf Kündigung Gebrauch. Auch Klagen vor Verwaltungsgerichten werden in der Privatrechtsschutz oft nur noch zum Teil, manches Mal gar nicht übernommen.
Neuer Rahmen: Mit dem Kostenrechtsänderungsgesetz sind die Gebühren für Rechtsanwälte und die Gerichtskosten zum 1. Juli angehoben worden. Die Rechtsschutzversicherer dürfen diese zusätzlichen Kosten in ihren Tarifen nur über mehrere Jahre verteilt an ihre Kunden weitergegeben. Dies hängt mit der so genannten Beitragsanpassungsklausel zusammen.
Vertrackte Klauseln: Nach dieser Beitragsanpassungsklausel sind Prämienerhöhungen bei Bestandskunden nur nach klaren Regeln möglich. Dabei werden die Anpassungssätze Jahr für Jahr von einem unabhängigen Treuhänder festgelegt.
Weniger Leistung: Neben höheren Honorarsätzen dürfen die Rechtsanwälte seit Juli 2004 zudem die Kosten für die Beratung und für die Erstellung von Gutachten frei aushandeln.
Viele Rechtsschutzversicherungen haben darauf reagiert und die zu erstattenden Kosten auf maximal 250 Euro pro Beratung begrenzt. Einige Anbieter setzen außerdem auf zusätzliche Service-Hotlines, bei denen Vertragsanwälte unterschiedlicher Fachrichtungen beim Versicherungskunden eine Erstberatung vornehmen. Das spart Kosten.
(Handelsblatt) |
|
| Nach oben |
|

|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
Powered by phpBB © phpBB Group
|
|
|
|