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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6457
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Verfasst am: 15.Aug 2006 6:05 Titel: Berufsstart - voller Schutz von Anfang an |
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Im Herbst fangen viele Schulabgänger ihren ersten Job an. Dabei
sind sie vom ersten Tag an sozial abgesichert. Sie sind automatisch
Mitglieder der Sozialversicherung, also der Renten-, Kranken-,
Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung. Die gesetzliche
Rentenversicherung ist ein wichtiger Teil davon. Sie sorgt für
soziale Sicherheit - durch eine Rente, deren Höhe sich nach den im
Berufsleben gezahlten Beiträgen richtet. Berufsstarter genießen
besondere Vorteile, erklärt Ulrich Theil, stellvertretender
Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund:
"Normalerweise muss man fünf Jahre lang Beiträge einzahlen, bevor man
einen Anspruch auf eine Rente hat. Berufsanfänger sind jedoch bereits
vom ersten Arbeitstag an umfassend geschützt. Im ersten Berufsjahr
sind Arbeitsunfälle, ab dem zweiten Jahr auch Freizeitunfälle sowie
Krankheiten geschützt. Eine medizinische Rehabilitation kann dann
geleistet werden, wenn sechs Beitragsmonate vorhanden sind."
Wer trotz aller ärztlichen Bemühungen überhaupt nicht mehr
arbeiten kann, hat auch schon in den ersten Berufsjahren - im
äußersten Fall sogar bereits ab dem ersten Arbeitstag, Anspruch auf
eine Erwerbsminderungsrente. Und die kann eine beachtliche Höhe
erreichen:
"Der besondere Vorteil für Berufsanfänger dabei ist, dass die
Rentenhöhe der Erwerbsminderungsrente, die die jungen Menschen in
diesem Fall erwarten können, sich dann nicht nur nach den bisher
gezahlten Beiträgen richtet. Vielmehr wird man so gestellt, als hätte
man bis zum 60. Lebensjahr Rentenbeiträge gezahlt."
Der Rentenexperte nennt ein Beispiel:
"Ein Auszubildender, 17 Jahre alt, verletzt sich am ersten Tag auf
dem Weg zur Arbeit so schwer, dass er seitdem auf Dauer voll
erwerbsgemindert ist. Für die Berechnung der Rente zählen die 43
Jahre bis zu seinem 60. Lebensjahr, die noch fehlen. Das ist die
Zurechnungszeit, und die wird so bewertet, als hätte er immer wie ein
Durchschnittsverdiener Gehalt bezogen in diesen Jahren. Insgesamt
kann er dann mit einer Monatsrente von rund 1000 Euro rechnen."
Außerdem, so Theil, müsste auch die gesetzliche Unfallversicherung
in diesem Fall eine Rente zahlen. Berufsstarter können also unbesorgt
ihren Job antreten. Natürlich müssen sie einige Formalitäten
erledigen, zum Beispiel eine Lohnsteuerkarte besorgen, ein Girokonto
einrichten und Ähnliches. Was im Einzelnen weiter zu beachten ist,
erläutert die gesetzliche Rentenversicherung auf Hinweisblättern, die
allen Berufsanfängern mit ihrem Sozialversicherungsausweis zugesandt
werden.
Dennoch sollten Berufsstarter schon frühzeitig auch darüber
nachdenken, ob sie sich neben der gesetzlichen Rente auch eine
zusätzliche, kapitalgedeckte Altersvorsorge aufbauen wollen.
Die Berater der Deutschen Rentenversicherung erläutern kompetent,
kostenlos und neutral, welche Vorsorgemöglichkeiten es gibt. Die
wohnortnahen Beratungsstellen können im Internet über
www.deutsche-rentenversicherung.de abgerufen werden. |
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