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Berufsunfähigkeit - von vielen stark unterschätzt

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Fruity Concepts
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Anmeldungsdatum: 11.05.2007
Beiträge: 32
Wohnort: Duisburg

BeitragVerfasst am: 11.Mai 2007 19:25    Titel: Berufsunfähigkeit - von vielen stark unterschätzt Antworten mit Zitat

Das Risiko der Berufsunfähigkeit wächst weiter. Schon jetzt ist im Schnitt jeder Vierte Arbeitnehmer/in betroffen. Obwohl der Verlust der Arbeitskraft mit erheblichen finanziellen Folgen verbunden ist, wird dieses Risiko immer noch stark unterschätzt. Gerade mal knapp ein Drittel der Deutschen haben für diesen Fall vorgesorgt und Ihren Lebensstandart, durch private Vorsorge, gesichert.

Viele sind der immer noch Meinung, dass eine Unfallversicherung ausreichend sei, doch springt diese nur ein, wenn man durch einen Unfall berufsunfähig wird. Doch wird dann meist keine monatliche Rente gezahlt, sondern eine einmalige Kapitalabfindung. Doch ist ein Unfall nur in den seltensten Fällen für eine Berufsunfähigkeit verantwortlich.

In circa 90 Prozent aller Fälle sind Krankheiten oder körperlicher Verschleiss die Ursache für eine Berufsunfähigkeit. Durch den anhaltenden beruflichen Stress, Leistungsdruck und oftmals ungesunde Ernährung, wird heute schon jeder vierte Arbeitnehmer berufs- oder gar erwerbsunfähig. Doch scheint vielen das Ausmass eines solchen Falles gar nicht richtig bewusst zu sein. Die eigene Existenz oder die der Familie, sowie der Lebenstandard, den man sich aufgebaut hat, ist vom jeweiligen Verdienst abhängig. Doch wer nicht mehr arbeiten kann, der verdient auch kein Geld.

Was man in diesem Fall an staatlicher Unterstützung, in Form von Berufsunfähigkeitsrenten, bzw. Erwerbsminderungsrenten erwaten kann, ist bei Weitem nicht genug um die finanziellen Einbußen ausgleichen zu können. Im schlimmsten Fall muss der Lebensstandard erheblich zurückgeschraubt werden. Eine Eigentumswohnung oder ein Haus kann dann meist nicht länger gehalten werden. Viele Dinge, für die man bisher hart gearbeitet hat, können durch eine Berufsunfähigkeit zerstört werden.
Selbst der Verbraucherschutz sagt, dass jeder Berufstätige ein Berufsunfähigkeitsversicherung brauche, der auf sein Einkommen angewiesen sei.

Einen Anspruch auf die ehemalige Berufsunfähigkeitsrente haben nur diejenigen, die vor dem 02. Januar 1961 geboren sind. Alle anderen erhalten nur noch die neuen Erwerbsminderungsrenten (EMR), die zum 01. Januar 2001 eingefürt wurden.

Anders als bei der alten Regelung, richtet sich der Rentenanspruch auf die neuen EMR nach dem sogenannten Restleistungsvermögen, also wie lange man noch in der Lage ist irgendeiner Art von beruflicher Tätigkeit nachzugehen. Das Restleistungsvermögen ist in drei Stufen unterteilt. Wer noch mindestens sechs Stunden arbeiten kann, erhält keine Leistung. Wer zwischen drei und sechs Stunden arbeiten kann, bekommt die halbe EMR und nur wer weniger als drei Stunden einer beruflichen Tätigkeit nachgehen kann, bekommt die volle EMR.

Doch selbst wer Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente hat, sollte keine allzu hohen Erwartungen an die Höhe der Rente stellen. Die durchschnittliche Höhe der EMR im Jahr 2005 lag gerade mal bei 652 Euro monatlich. Bei diesen kleinen Erwerbsminderungsrenten ist also sparen angesagt um überhaupt irgendwie über die Runden kommen zu können.

Wer für den Fall der Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung nicht vorsorgt, der muss im Ernstfall also nicht nur die körperlichen Schmerzen ertragen, sondern ebenfalls die finanziellen.
Daher ist es zu empfehlen die Warnungen der Versicherungsexperten und Verbraucherverbände ernst zu nehmen und sich rechtzeitig für eine Berufusunfähigkeitsversicherung zu entscheiden.
Weiter Informationen zu diesem Thema, sowie vielen weiteren Versicherungsfragen, finden Sie unter VersicherungsFairgleiche.de

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Christian Obst

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sueper123
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Anmeldungsdatum: 09.04.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 14.Mai 2007 11:31    Titel: Re: Berufsunfähigkeit - von vielen stark unterschätzt Antworten mit Zitat

Wer für den Fall der Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung nicht vorsorgt, der muss im Ernstfall also nicht nur die körperlichen Schmerzen ertragen, sondern ebenfalls die finanziellen.
Daher ist es zu empfehlen die Warnungen der Versicherungsexperten und Verbraucherverbände ernst zu nehmen und sich rechtzeitig für eine Berufusunfähigkeitsversicherung zu entscheiden.

Alles schön und gut - hört sich und liest sich wirklich super an - private Vorsorge. - Mann/Frau sichert sich doch gerne privat ab gegen die eventuell eintretenden finanziellen Schmerzen. NUR wer tritt für die Zeit ein der sogenannten finanziellen Schmerzen, bis so eine solche Situation eintritt - ANERKENNUNG EINER BERUFSUNFÄHIGKEIT DURCH DEN VERSICHERUNGSTRÄGER ??? Wer bezahlt in der Zeit bis zu einem eventuellen Erfolg im Klagefall , die laufenden Beiträge für solch eine Versicherung weiter?. Klagefälle können bis zu 6 Jahren dauern. Das Geld liegt bei der Versicherung- Arbeiten kann Frau/Mann nicht mehr - kein Verdienst und die laufenden Beiträge müssen weiterbezahlt werden, ansonsten wird die Versicherung aufgekündigt. Tolle Vorsorge BEI DEN BEKANNTEN VERZÖGERUNGSTAKTIKEN DER VERSICHERER . Verbraucherverbände und Dergleichen berichten darüber nur sehr selten- wie es dann wirklich zugeht in einem solchen Fall- Policen können nicht beliehen werden, da bei den Policenbeleihungen dann die Zusatzversicherungen wie z.B. eine solche Berufsunfähigkeit herausgekündigt werden. Darüber schreibt niemand was. Sorry aber das musste ich einfach loswerden.
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Spiritus Rector
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 12.12.2003
Beiträge: 1162
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 14.Mai 2007 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

Das sind wahrlich gute Fragen und Feststellungen! Klasse Beitrag!

SR
_________________
Wenn der Staat pleite macht, geht natürlich
nicht der Staat pleite, sondern seine Bürger.

(Carl Fürstenberg, dt. Bankier, 1850-1933)

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berry
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Anmeldungsdatum: 17.03.2004
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 14.Mai 2007 13:48    Titel: an 123 Antworten mit Zitat

Bei guten Gesellschaften we BBV z.B. ist der Vertrag beitragsfrei bis zur Klärung der BU.
Die stellt ein Vertrauensarzt des Versicherten fest.
Nur in Grenzfällen wird der Arzt des VR nachprüfen.
Sicherlich: Alte Policen mit alten, sprich schlechten Bedingungen, oder GEsellschaften deren Kapitalausstattung nicht gerade üppig sind, werden begeistert sein zu zahlen....
Capital Testsieger BBV ist eine der Gesellschaften mit 5 Sterne Rating UND Beitragsgarantie!
Bie Fragen etc. [E-Mail anzeigen]
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Fruity Concepts
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Anmeldungsdatum: 11.05.2007
Beiträge: 32
Wohnort: Duisburg

BeitragVerfasst am: 14.Mai 2007 14:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo sueper123 und danke für Ihren Kommentar.

Natürlich gibt es immer Fälle die herausstechen. Die angesprochenen Verzögerungs-Taktiken treffen dann doch eher auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente zu. Diese ist ja in drei Stufen unterteilt. Hier genau herauszufinden wie lange ein Arbeitnehmer noch arbeiten kann ist nicht immer ganz leicht und braucht manchmal sehr lange. Da gebe ich Ihnen recht. Zumal die ersten Ansprüche erst entstehen sobald man nur noch weniger als sechs Stunden arbeiten kann.
Um an die halbe oder gar volle Erwebsminderungsrente zu kommen ist nun wahrlich nicht ganz einfach. Gerade darum ist die private Absicherung auch so wichtig. Die Versicherer sind verpflichtet (je nach Tarif) ab einer 50 prozentigen Berufsunfähigkeit des zu dieser Zeit ausgeübten, bzw. im Vertrag angegebenen Berufs, zu zahlen. Es gibt Versicherer denen eine ausführliche Bescheinigung des Hausarztes ausreicht.

Gute Verträge zahlen bereits nach einer 6-monatigen dauerhaften Berufsunfähigkeit und zwar rückwirkend vom ersten Tag an.

Unabhängig davon bekommt jeder Arbeitnehmer sechs Wochen eine Lohnfortzahlung vom Arbeitnehmer. Danach gibt es noch 78 Wochen Krankengeld von der Krankenkasse gezahlt. Dieses entspricht 90% des Nettoeinkommens oder 70% des Bruttoeinkommens.
Damit sind schonmal gut 1 1/2 Jahre finanziell abgedeckt, selbst wenn es solange keine Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung geben sollte, was allerdings nicht der Normalfall ist.

Ich hoffe ich konnte damit einige Fragen beantworten.

Viele Grüße

Christian Obst
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Fruity Concepts
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Anmeldungsdatum: 11.05.2007
Beiträge: 32
Wohnort: Duisburg

BeitragVerfasst am: 14.Mai 2007 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

Kleine Korrektur zu meinem letzten Beitrag: Die Lohnfortzahlung zahlt natürlich der Arbeitgeber und nicht der Arbeitnehmer.

Noch eine kurze Ergänzung zur Beleihung der Berufsunfähigkeitsversicherg:
Eine Investment-BU kann durchaus beliehen werden. Dadurch mindert sich zwar die spätere Auszahlungssumme zum Vertragsende hin, doch das ist ja nur logisch. Wenn ich zwischendurch was rausnehme und nicht wieder zurückzahle, feht dieser Teil halt am Ende.
Meistens können sogar die Beiträge aus dem Fondsguthaben gezahlt werden (z.B. bei Arbeitslosigkeit).

Ansonsten kann ich "berry" nur zustimmen, denn bei guten Versicherungen tritt in der Tat eine Beitragsfreistellung bei Berufsunfähigkeit ein.
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3204

BeitragVerfasst am: 14.Mai 2007 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

umgesetzter Beitrag - Beitragskopie
tbastian hat folgendes geschrieben::
Ansprüche auf Rente wegen EWM

Als gerichtlich zugelassener Rentenberater kann ich die Ausführungen bestätigen.

Es ist sogar noch ein Stück weit schlechter als dargestellt. In einer Vielzahl von Anträgen auf Rente wegen EWM auch für diejenigen die den erweiterten Berufsschutz (Vor 1962 geboren) noch haben muss ich grundsätzlich in das Widerspruchsverfahren und auch Klageverfahren gehen, um den Nachweis zu erbringen, dass meine Mandanten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter Vollschichtig bis gar nicht ein entsprechendes Restleistungsvermögen haben.

Selbst die Gerichte gehen zunehmend dazu über eine Rente nach altem Recht nicht mehr anzuerkennen, da noch verwertbare Arbeitskraft vorhanden ist und der Arbeitsmarkt für diese Personen nicht verschlossen ist.

Oft erst nach aufwendigen Gutachterverfahren erstreite ich eine entsprechende Rentenzahlung. Aber auch hier oft erst mit dem Tag der Begutachtung und nicht ab Antragsbeginn.

Neben den bei mir anfallenden Kosten für das Streitverfahren erhalten diese Mandanten dann erst oft bis zu zwei Jahre nach Antrag die ihnen zustehende Rente. Für einige ist dies finanziell schwer zu verkraften.

Es ist zum einen sinnvoll sich mit der Entscheidung der Rententräger nicht abzufinden und ebenso sinnvoll für den Fall der Fälle entsprechende Vorsorge zu treffen.

Eine Akteneinsicht sollte vorgenommen werden, um die Erfolgsaussichten abzuwägen. Im Falle einer Rechtsschutzversicherung können die Kosten hierfür ggf. minimiert werden.

Wer Fragen hierzu hat - bitte gern, direkt hier.
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sueper123
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Anmeldungsdatum: 09.04.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 14.Mai 2007 17:59    Titel: Antworten mit Zitat

Fruity Concepts hat folgendes geschrieben::
Hallo sueper123 und danke für Ihren Kommentar.

Zitat:
Natürlich gibt es immer Fälle die herausstechen. Die angesprochenen Verzögerungs-Taktiken treffen dann doch eher auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente zu.

Hallo auch so und vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich muss da jedoch eine kleine Korrektur anbringen. Ich spreche hier in der Tat von einer PRIVATEN Berufsunfähigkeitsvorsorge und nicht von der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente, welche ich vor x-Jahren bei Beginn meiner Selbstständigkeit abgeschlossen habe.
Zitat:
Gerade darum ist die private Absicherung auch so wichtig.

Das dachte ich ja damals auch und habe deshalb eben diese Versicherung abgeschlossen, die 1.meine privaten Alterrente garantiert und 2. eben eine eventuelle Berufsunfähigkeit, wenn ich meinen Beruf aufgrund von Erkrankung nicht mehr ausführen kann.
Zitat:
Die Versicherer sind verpflichtet (je nach Tarif) ab einer 50 prozentigen Berufsunfähigkeit des zu dieser Zeit ausgeübten, bzw. im Vertrag angegebenen Berufs, zu zahlen.

Das Problem mit einer 50 % Berufsunfähigkeit ist in diesem Edelvertrag ist bei mir auch eingeschlossen-ich habe eine Bescheinigung sogar eines Vertrauensarztes einer renomierten Privaten Krankenkasse - welches aber wiederum durch zweimalige Gutachten des Versicherungsgebers, wo ich dann hinmusste einfach dahingeworfen wurde, das ich lediglich 30 % im ersten Gutachten, im zweiten Gutachten dann 40% mit dem Hinweis das sich meine Erkrankung STETIG ABER LANGSAM verschlechtern würde.
Zitat:
Es gibt Versicherer denen eine ausführliche Bescheinigung des Hausarztes ausreicht.

Meine Versicherung hat diese "ausführliche Bescheinigung " überhaupt nicht interessiert- weshalb ich ja auch daraufhin Klage einreichen musste.
Zitat:
Gute Verträge zahlen bereits nach einer 6-monatigen dauerhaften Berufsunfähigkeit und zwar rückwirkend vom ersten Tag an.

dito wie oben, und zu den "guten Verträgen" - ich habe hier bei einem der "größten Versicherer" welche die kapitalstärksten auf dem Markt nach wie vor sind und damals auch schon waren- diese Versicherung mit einem sogenannten guten Vertrag abgeschlossen- ohne jegliche Verweisungsklauseln usw.
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sueper123
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Anmeldungsdatum: 09.04.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 14.Mai 2007 19:13    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Noch eine kurze Ergänzung zur Beleihung der Berufsunfähigkeitsversicherg:
Eine Investment-BU kann durchaus beliehen werden.


vielen Dank für diese Mitteilung. Aber irgendwie stehe ich hier auf dem Schlauch. Also ich habe mich mit vielen renomierten Unternehmen - welche ich übrigends hier auf dieser Seite gefunden habe- Kompliment an GoMopa- ins Benehmen gesetzt um eine Policenbleihung abzufragen- Aber alle habe mir die Auskunft erteilt das eine Beleihung zwar möglich ist-(Anfrage über Euro 10.000 bei einem derzeitigen Rückkaufswert von über Euro 80.000 aber das eben gerade Zusatzversicherungen wie die Berufsunfähigkeit dann herausgekündigt werden, und somit könnte ich auch dann logischerweise meine Klage eben in den Wind schießen.

Ich würde Sie gerne dazu befragen was Sie mit der InvestmentBU meinen. Wo liegt da der Unterschied zwischen der von mir abgeschlossenen Versicherung der sogenannten

"Rentenversicherung mit dynamischem Zuwachs von Leistung und Beitrag mit aufgeschobener Rentenzahlung mit Beitragsrückgewähr im Todesfall vor Rentenbeginn mit Beitragsbefreiung und Rente bei Berufsunfähigkeit"

Haben die mir alle nun was falsches erzählt ? Und ich kann meine Versicherung dann doch noch beleihen ? Wenn ja bei wem ? Für Tipps wäre ich allen und insbesondere Ihnen außerordentlich dankbar.

Ansonsten kann ich "berry" nur zustimmen, denn bei guten Versicherungen tritt in der Tat eine Beitragsfreistellung bei Berufsunfähigkeit ein.

Das habe ich ja eben auch versichert bei dieser "guten Versicherung " wie oben erwähnt. Nur muss der Kampf erstmal durchgestanden werden bis diese 50% anerkannt werden und zwar schließlich und endlich durch den Versicherungsgeber- da führt kein Weg dran vorbei.

Vielen Dank schonmal für die aktive Teilnahme an alle die sich auf meine gedankliche Erleichterung gemeldet haben.
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Fruity Concepts
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Anmeldungsdatum: 11.05.2007
Beiträge: 32
Wohnort: Duisburg

BeitragVerfasst am: 15.Mai 2007 10:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo an alle Beteiligten und natürlich an sueper123,

das waren jetzt ziemlich viele Fragen mit einem Schlag



Es tut mir wirklich leid, dass es Sie in Ihrem Fall so hart erwischt hat. Leider kommt sowas immer wieder vor, doch im Regelfall verläuft die Zahlung der privaten BU-Rente wirklich wesentlich reibungsloser. Ich war selbst, für mehrere Jahre, für eine grosse Versicherung im Außendienst tätig. Da habe ich zum Teil auch Leistungsfälle miterlebt. Allen, ausser einem, sind stattgegeben worden und bei diesem Fall handelte es sich um Vorsatz.
Die gute Zahlungsmoral der Gesellschaft kann auch daran liegen, dass ich bei einer Versicherung gearbeitet habe, die im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung zu den absoluten Marktführern gehört.

Die Versicherung die Sie abgeschlossen haben, sueper123, sind Zusatzversicherungen, die an eine Lebensversicherung gekoppelt sind.
Der Trägertarif ist die Lebensversicherung mit dem Guthaben von derzeit über 80.000 Euro. Die Tarifbezeichnung "Rentenversicherung mit dynamischem Zuwachs von Leistung und Beitrag mit aufgeschobener Rentenzahlung mit Beitragsrückgewähr im Todesfall vor Rentenbeginn mit Beitragsbefreiung und Rente bei Berufsunfähigkeit" hört sich zwar gut an, bedeutet aber gar nicht so viel. Ich übersetze das mal in ein verständlicheres Deutsch:

"Rentenversicherung mit dynamischem Zuwachs von Leistung und Beitrag...". Das bedeutet lediglich, dass Ihr Vertrag eine "Dynamik" enthält. Jedes Jahr erhöht sich Ihr Beitrag um einen gewissen Prozentsatz. Natürlich bekommen Sie für mehr Geld auf mehr Leistung. Daher wachsen Leistung und Beitrag kontinuierlich an.

"...mit aufgeschobener Rentenzahlung mit Beitragsrückgewähr im Todesfall".
Da Sie die Rente nicht sofort erhalten, sondern erst bei Vertragsende, handelt es sich um eine "aufgeschobene Rentenzahlung". "Beitragsrückgewähr im Todesfall vor Rentenbeginn" ist die Garantie, dass der Hinterbliebene auf jeden Fall die eingezahlten Beiträge ausgezahlt bekommt, sofern zu diesem Zeitpunkt noch keine Rente gezahlt wird.
Der Vertrag wir bei Berufsunfähigkeit beitragsfrei gestellt und eine Rente soll gezahlt werden.

Man kann sich aber auch in einer Einzelversicherung gegen BU absichern. Da gibt es neben der reinen "Risikoabsicherung" auch die Möglichkeit einer Investment-BU. Bei diesem Tarif wird ein Teil des Monatsbeitrags für Sie angelegt (meistens in Fonds). So entwickelt sich über die Vertragslaufzeit ein Guthaben über welches Sie frei verfügen können. Sie haben die Möglichkeit aus dem Fondsguthaben die Beiträge der BU zu zahlen oder sich einen Teil des Guthabens auszahlen zu lassen.

So, ich hoffe ich konnte ein wenig mehr Klarheit in die Sache bringen. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wissen Sie ja was Sie machen müssen einfach hier hinein posten.

Viele Grüße

Christian Obst
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sueper123
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Anmeldungsdatum: 09.04.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 16.Mai 2007 17:20    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Fruity Concepts"]Hallo an alle Beteiligten und natürlich an sueper123,

das waren jetzt ziemlich viele Fragen mit einem Schlag

Hallo und vielen Dank für die super Aufklärung. Nu habe ich den Durchblick. Vielen Dank nochmals.
Grüsse
sueper123
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Fruity Concepts
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Anmeldungsdatum: 11.05.2007
Beiträge: 32
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BeitragVerfasst am: 17.Mai 2007 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo sueper123,

dafür ist ein Forum ja da - um Antworten zu bekommen

Wenn Sie noch weitere Fragen haben sollten dann können Sie gerne eine Email an die eingetragene Adresse schicken.

Lieben Gruß

Christian Obst
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Blasius Finanzstrategien
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Anmeldungsdatum: 14.03.2007
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 17.Mai 2007 21:34    Titel: an alle! Antworten mit Zitat

Ich bin zwar kein Versicherungsprofi, halte aber diese Diskussion hier im Forum für sehr sehr wichtig. Auch in diesem Bereich ist eine hintergründige, neutrale und offene Aufklärung von großer Bedeutung.
Sicherlich ist auch hier das Preis-Leistungs-Verhältnis eine wichtige Größe. Nur, wie lässt es sich ermitteln? Ich denke hier stehen oft auch die Profis vor einer großen Herausforderung.
In meinem Buch habe ich diese Thematik, in einem anderen Zusammenhang, ganz kurz gestreift.
Hier (im Forum) interessiert mich natürlich die Meinung der Versicherungsprofis.

Zitat aus meinem Buch:
“Sollten Sie nun Ihre KLV nicht mehr weiter besparen wollen, achten Sie unbedingt auf eine eventuelle Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), die in diesem Vertrag integriert sein könnte. Ändern Sie nichts an Ihrer KLV, solange Sie nicht einen neuen Vertrag für die BU „in der Tasche“ haben. Bezüglich der BU möchte ich Ihnen einen kleinen Tipp mitgeben. Bevor Sie eine BU-Versicherung abschließen prüfen Sie, ob diese Gesellschaft vom BDV empfohlen wird und vergleichen Sie die Bedingungen mit den Musterbedingungen vom BDV. Betrachten Sie zusätzlich die Prozessquote der Gesellschaft. Diese Informationen bekommen Sie bei der BaFin (darüber später mehr). Was nützt Ihnen ein Top-Vertrag zum Top-Preis, wenn die Gesellschaft oft vor Gericht „zieht“, bevor diese, wenn überhaupt, die Berufsunfähigkeitsrente auszahlt. Wer geht schon gerne mit einer Versicherungsgesellschaft vor Gericht?“

Interessieren würde mich noch, was Sie von der Dread Disease Versicherung halten.

Bin gespannt auf Ihre Antworten.

Ich wünsche eine schöne Zeit.
_________________
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Bernd C. J. Blasius
Dipl.-Wirt.-Ing.
Finanzstratege Buchautor

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Anmeldungsdatum: 11.05.2007
Beiträge: 32
Wohnort: Duisburg

BeitragVerfasst am: 19.Mai 2007 16:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Blasius,

ich persönlich würde dazu raten den Fall der Berufsunfähigkeit durch eine Einzelversicherung abzusichen. Zwar geht das auch mit Kombi-Modellen (z.B. Lebensversicherung mit BUZ) doch ist der Berufsunfähigkeitsschutz dabei immer an den Trägertarif der Lebensversicherung gekoppelt. Wenn man nun dringend Geld benötigt und an das Guthaben der LV heran möchte, besteht die Gefahr, dass die Zusatzversicherungen vom Versicherer gekündigt werden. So ist es ja auch bei sueper123 gewesen. Daher kann ich allen nur dazu raten eine Invesment-BU zu wählen. Wie ich bereits geschrieben habe, wird dabei ein Teil des monatlichen Beitrags gewinnbringend in Fonds angelegt. Dadurch zahlt man vielleicht ein paar Euro mehr, als bei der einfachen Risikoabsicherung, doch bringt das wichtige Vorteile:

- sollten Sie nicht berufsunfähig werden, haben Sie die Versicherung nicht umsonst bezahlt, sondern erhalten das Fondsguthaben zum Vertragsende ausgezahlt. Oft enspricht die Höhe in etwa den eingezahlten Beiträgen. Da die Entwicklung bei Fonds nicht vorhersehbar ist, kann es aber auch mehr oder weniger sein.
- im Falle der Arbeitslosigkeit können die Beiträge für die BU aus dem Fondsguthaben gezahlt werden, was in dieser finanziell schwierigen Zeit sicherlich eine Erleichterung ist
- Sie können den Vertrag während der Laufzeit beleihen, ohne Ihren Versicherungsschutz zu verlieren.

Somit ist diese Variante viel flexibler als das Kombi-Modell.

Wichtiger Tipp:
Damit Sie im Ernstfall auch die vereinbarte Leistung bekommen, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass in den Vertragsbedingungen auf die "abstrakte Verweisbarkeit" verzichtet wird. Ist das nicht der Fall, so wird es schwer an die Rente zu kommen, da Sie meist immer noch irgendeiner Art von Tätigkeit nachgehen können. Und sei als als Pförtner, der die Parkplatzschranke durch Knopfdruck hoch und runter bewegt.

Zum Thema Dread-Disease (DD):

Bei dieser Versicherung können, wie der Name schon sagt, schwere Krankheiten versichert werden (Krebs, Multiple Sklerose, Parkinson etc). Neben Krankheiten im eigentlich Sinne, können bei manchen Gesellschaften auch Gefahren wie Herzinfakt oder Schlaganfall mitversichert werden. Erkrankt man dann an einem der versicherten Risiken, erhält man die vereinbarten Leistungen aus dem Vertrag.

Wie bei einer normalen Lebensversicherung richtet sich die Höhe des Beitrags nach Alter, Geschlecht, Versicherungssumme, Gesundheitszustand etc. Bei manchen Dread-Disease-Versicherungen können auch Merkmale wie Todesfall-Leistung oder Berufsunfähigkeitsschutz vereinbart werden.

Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung wird bei der Dread-Disease keine monatliche Rente gezahlt, sondern eine fest vereinbarte Summe.

Oft wird überlegt, ob eine Dread-Disease einer BU vorzuziehen ist. Das stelle aber nicht nur ich in Frage, sondern auch die Verbraucherzentralen. Vielmehr sollte die DD als ergänzung zur BU betrachtet werden, da bei der DD Erkrankungen des Rückens und der Gelenke nicht mitversichert sind. Ebenso besteht kein Versicherungsschutz für psychische Erkrankungen, die aber oft für den Verlust der Arbeitskraft verantwortlich sind.

Ich hoffe ich konnte etwas helfen.

Wer sich für weitere Themen interessiert, der findet auf meiner Internetseite weitere Infos zu Versicherungen.

Schöne Grüße an alle.
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