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Wolfgang Wegele Newbie
Anmeldungsdatum: 28.08.2003 Beiträge: 40 Wohnort: Süddeutschland
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Verfasst am: 7.Nov 2003 8:59 Titel: Besteuerung der Lebensversicherung |
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Markt und Politik vom 7.11.2003
Das Ende steuerfreier Lebens-Versicherungen
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 20. Oktober 2003 Eckwerte für den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorge-Aufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünfte-Gesetz) vorgelegt.
Es folgt damit einer Maßgabe des Bundes-Verfassungsgerichts, das die Neuregelung zum 1. Januar 2005 gefordert hatte (VersicherungsJournal 15.9.2003).
Viele Rürup-Vorschläge aufgegriffen
Der jetzige Entwurf soll eine systematisch schlüssige und folgerichtige Behandlung von Altersvorsorge-Aufwendungen und Alters-Bezügen bewirken.
Arbeits-Grundlage sei das Modell der Rürup-Kommission für die nachgelagerte Besteuerung der Altersbezüge (VersicherungsJournal 18.3.2003).
Im Einzelnen geht es um zehn praktische Punkte bei der schrittweisen Umstellung des bisherigen Systems auf die nachgelagerte Besteuerung.
So sollen nicht mehr so viele Beiträge wie bisher als Sonderausgaben abziehbar sein (Maximum: Höchstbeitrag der gesetzlichen Renten-Versicherung).
Künftiger Abzug der Beiträge
Der Steuer-Abzug gelte nur noch für Leibrenten-Versicherungen, die nicht vererblich, nicht veräußerlich, nicht übertragbar und nicht kapitalisierbar sind.
Der Entwurf rechnet dazu
· gesetzliche Rentenversicherung,
· berufsständische Versorgung und
· neu zu entwickelnde private Leibrenten-Versicherungen.
Wie viel steuerlich abgezogen werden darf
Die Vorsorge-Beiträge sollen ab 2005 zu 60 Prozent abziehbar sein. Jedes Jahr sollen weitere zwei Prozent-Punkte hinzukommen, so dass im Jahr 2025 dann 100 Prozent Abzugs-Möglichkeit besteht.
Sonstige Vorsorge-Aufwendungen, insbesondere Beiträge zur Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, können jährlich bis zu 2.500 Euro abgezogen werden (falls Kranken-Versicherung allein zu bezahlen ist), ansonsten bis 1.500 Euro.
Welche Leistungen nicht voll besteuert werden
Leibrenten, die auf diesen Altersvorsorge-Beiträgen beruhen, sollen ab 2005 einheitlich – auch bei Selbständigen – zu 50 Prozent der Besteuerung unterliegen.
Dies ist auch für alle Bestands-Renten vorgesehen. Jedes Jahr sollen auch hier weitere zwei Prozent-Punkte hinzukommen, so dass im Jahr 2020 dann 80 Prozent in die Besteuerung einbezogen sind.
Anschließend soll jährlich ein Prozent-Punkt mehr in die Besteuerungs-Grundlage einbezogen werden, so dass im Jahr 2040 dann die volle Rente der Besteuerung unterliegt.
Vorteil der Lebens-Versicherung soll ab 2005 fallen
Das Steuer-Privileg für Kapital-Lebens-Versicherungen soll dem BMF-Entwurf zufolge „für Verträge abgeschafft werden, die ab dem Inkrafttreten der Neuregelung abgeschlossen werden“.
Dies betreffe den Sonderausgaben-Abzug ebenso wie die Steuerfreiheit der Erträge.
Damit dürfte es wohl zu keiner Stichtags-Regelung kommen. Nach Lesart des Entwurfs müssten alle Verträge weiter begünstigt sein, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen worden sind.
Direkt-Versicherung wird bessergestellt
Neuerungen sind auch bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) geplant. So soll es langfristig nachgelagerte Besteuerung in allen fünf Durchführungs-Wegen geben.
Im ersten Schritt sollen die Beiträge für Direkt-Versicherungen stärker steuerfrei gestellt werden (nach § 3 Nr. 63 EStG).
Bisher gilt die Förderung von 2.448 Euro (Stand: 2003) nur für Pensions-Kassen und -Fonds (VersicherungsJournal 26.2.2002).
Lebenslange bAV-Leistung begünstigt
Gleichzeitig sollen nur noch solche bAV-Zusagen steuerlich begünstigt sein, die eine lebenslange Versorgung vorsehen. Im Gegenzug wird die Möglichkeit einer Pauschal-Besteuerung bei Direkt-Versicherungen und Pensions-Kassen (nach § 40b EStG) abgeschafft.
Aus Gründen des Vertrauens-Schutzes soll dies nicht für Altverträge gelten, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden.
Die Pauschal-Besteuerung soll jedoch im Bereich der umlagefinanzierten bAV erhalten bleiben, insbesondere in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes.
Detlef Pohl
Quelle: 07.11.2003 Versicherungsjournal.de
Unsere Politiker lassen sich doch immer wieder was nettes einfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Wegele |
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