Verfasst am: 6.Jun 2006 17:13 Titel: Das neue Versicherungsvertragsgesetz....
....ändert auch die Schadenversicherung an entscheidenden Punkten. In der Haftpflichtversicherung schafft das Gesetz das bisherige "Anerkenntnis- und Befriedigungsverbot" ab.
Danach kann ein Versicherer in seinen Bedingungen festlegen, dass er nicht zahlt, wenn sein Kunde den anspruchsberechtigten Dritten entweder schon entschädigt hat oder seinen Anspruch anerkannt hat.
Dazu kommt, dass bei Pflichtversicherungen wie etwa der Architektenhaftpflicht der Geschädigte einen direkten Anspruch gegen den Versicherer hat wie jetzt schon in der Autoversicherung. "Das ist im Interesse der Kunden und richtig so", sagt Verbraucherschützer Scholl.
(...) Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) lehnt die Neuerungen scharf ab. "Missverständnissen und Missbrauch wird Vorschub geleistet"
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