| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4936 Wohnort: Osten
|
Verfasst am: 15.Dez 2005 11:23 Titel: Deutsche Bank - Immobilienfonds - DB Real Estate |
|
|
| Zitat: |
Verkauft und verlassen
Hobbykriminologen können sich auf ein paar spannende Wochen im Anlagemarkt freuen. Ist es Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung, einfache Körperverletzung oder Sterbehilfe, was die Deutsche Bank gerade an den offenen Immobilienfonds begeht?
http://www.ftd.de/me/cm/34882.html
Quelle: FTD-Financial Times Deutschland |
| Zitat: |
Wahl zwischen Pest und Cholera
Egal, wie sich die Deutsche Bank nun bei ihrem Immobilienfonds Grundbesitz-Invest verhält, sie wird verlieren: Lässt sie den Fonds abstürzen, droht ein Imageschaden. Stützt sie ihn, drohen Klagen ihrer Aktionäre.
http://www.handelsblatt.de/pshb/fn/relhbi/sfn/buildhbi/cn/GoArt!200012,200039,1005102/SH/0/depot/0/index.html
Quelle: Handelsblatt |
| Zitat: |
Immobilienfonds-Skandal
Anleger sauer auf Deutsche Bank
Die Deutsche Bank will mögliche Verluste ihres angeschlagenen Immobilienfonds auf die Anleger abwälzen. Das „Handelsblatt“ titelt „Empörung über Deutsche Bank", die „Financial Times Deutschland“ hat auf ihrer ersten Seite die Headline „Deutsche Bank lässt Anleger zahlen“. Die Anleger sind sauer über das Gebahren der Deutschen Bank, die ihren in Schieflage geratenen Immobilienfonds Grundbesitz-Invest vorübergehend geschlossen und die Anlegergelder eingefroren hat.
... weiter
http://focus.msn.de/hps/fol/newsausgabe/newsausgabe.htm?id=22598 |
| Zitat: |
direct/ TILP RECHTSANWÄLTE ZU DB REAL ESTATE: SCHADENERSATZ SOWIE PROSPEKTHAFTUNGSANSPRÜCHE MÖGLICH
Pressemitteilung von: TILP RECHTSANWÄLTE
ANLEGER DES "GRUNDBESITZ-INVEST"-FONDS DER DB REAL ESTATE KÖNNEN SICH KONKRET WEHREN
SCHADENERSATZ WEGEN RECHTSWIDRIGER RÜCKNAHMEAUSSETZUNG SOWIE PROSPEKTHAFTUNGSANSPRÜCHE MÖGLICH
Im Falle des vorübergehend geschlossenen (ausgesetzten) "grundbesitz-invest" können sich die vielen Tausend Anleger dieses offenen Immobilienfonds gegen die Deutsche Bank-Immobilientochter DB Real Estate Investment GmbH (KAG) sowie die Deutsche Bank AG (Depotbank) zur Wehr setzen. Zu diesem Ergebnis kommt die auf Anlegerschutz spezialisierte Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwälte. Rechtsanwalt Andreas Tilp sieht dabei nach einer ersten Prüfung des Sachverhalts sowohl Prospekthaftungsansprüche wie auch Ansprüche auf Schadenersatz wegen rechtswidriger Rücknahmeaussetzung:
"Prospekthaftungsansprüche auf eine komplette Rückabwicklung des Anteilskaufes sind meines Erachtens aufgrund unzureichend prospektierter "kick back"-Zahlungen an Dritte, insbesondere an Vertriebspartner, gegeben. Das betrifft sowohl die Anleger, die vor dem 1.4.2005 auf Basis des alten KAGG gekauft haben, als auch diejenigen Anleger, die nach dem 1.4.2005 auf Basis des geltenden Investmentgesetzes (InvG) gekauft haben. Nach § 41 InvG sind Kapitalanlagegesellschaften zur Angabe in den Vertragsbedingungen verpflichtet, in welcher Höhe Kosten an Dritte zu leisten sind ("kick back"). Meines Erachtens ist dies im vorliegenden Prospekt nicht erfolgt. Damit ist dies der weitestgehende Ansatz für die Rückabwicklung des Anteilskaufs durch die geschädigten Anleger."
Weitere Prospekthaftungsansprüche sieht Rechtsanwalt Andreas Tilp wegen der nicht erfolgten Aktualisierung des Prospekts hinsichtlich der sich abzeichnenden angespannten Liquiditätslage:
"Die DB Real Estate wäre nach § 42 Abs. 5 InvG verpflichtet gewesen, den Prospekt ständig hinsichtlich wesentlicher Änderungen auf dem neuesten Stand zu halten. Nur so hätten Anleger eine Chance gehabt, die drohende Liquiditätsfalle und die sich daraus ergebende eingeschränkte Handelbarkeit ihrer Anteile zu erkennen. Eine Aktualisierung ist jedoch nicht erfolgt. Zudem stellt sich aktuell die Frage, warum der Halbjahresbericht 2005 des Fonds zum 30.9.2005 nicht auf der Homepage veröffentlicht wurde - der entsprechende Halbjahresbericht des anderen DB Real Estate-Fonds "grundbesitz global" ist dort hingegen abrufbar."
Schließlich erachtet Rechtsanwalt Andreas Tilp die erfolgte Aussetzung als rechtswidrig, weil weder die Voraussetzung für eine so genannte Rücknahmeaussetzung (außergewöhnliche Umstände) noch für eine so genannte Rücknahmeverweigerung (Liquiditätsgründe) vorliegen. "Dies begründet nach meiner Auffassung Schadenersatzansprüche gegen die DB Real Estate und die Depotbank Deutsche Bank. In diesem Rahmen ist der verkaufswillige Anleger so zu stellen, als ob er zum Zeitpunkt der Aussetzung verkauft hätte. Bezeichnenderweise hat die DB Real Estate in ihrer gestrigen Meldung Liquiditätsgründe nicht erwähnt. Außergewöhnliche Umstände, wie sie im Verkaufsprospekt auf Seite 114 aufgezählt sind, liegen meines Erachtens schon deshalb nicht vor, weil die DB Real Estate für ihre Aussetzung keine dementsprechende Begründung angegeben hat" ergänzt Andreas Tilp.
Rechtsanwalt Andreas Tilp kritisiert zudem die Muttergesellschaft Deutsche Bank: "Es ist vielen Anlegern vollkommen unverständlich, dass die Deutsche Bank augenscheinlich ihr Firmenimage weiterhin zugunsten drastischer Renditevorgaben opfert - der Branche hat sie damit jedenfalls einen Bärendienst erwiesen. Wie man in einer vergleichbar schwierigen Lage professioneller reagiert hat die DEKA im vergangenen Jahr bewiesen. Dort hat die Muttergesellschaft unterstützend und engagiert zu Gunsten der Anleger eingegriffen".
Ende der Mitteilung.
Weitere Informationen finden Sie unter www.tilp.de.
| Zitat: |
Pressemitteilung übermittelt von directnews.
Für den Inhalt dieser Pressemitteilung ist allein das berichtende Unternehmen oder die berichtende Institution verantwortlich. |
|
|
|
| Nach oben |
|

|
A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4936 Wohnort: Osten
|
Verfasst am: 15.Dez 2005 11:27 Titel: |
|
|
| Zitat: |
Inszenierter Zusammenbruch?
Nach der Schließung des Immobilienfonds Grundbesitz-Invest gerät die Deutsche Bank in die Kritik. Finanzexperten werfen ihr vor, die Schieflage des Fonds absichtlich herbeigeführt zu haben. Gleichzeitig warnen sie die Anleger davor, nun durch eine Massenflucht auch die Produkte anderer Anbieter in eine Krise zu stürzen. ...mehr
http://www.manager-magazin.de/geld/geldanlage/0,2828,390403,00.html |
|
|
| Nach oben |
|
|
A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4936 Wohnort: Osten
|
Verfasst am: 15.Dez 2005 11:36 Titel: |
|
|
| Zitat: |
Imageschaden:
Schließung des „grundbesitz-invest“ ruft geteiltes Echo hervor
Seit gestern Nachmittag die DB Real Estate aufgrund von drohenden Abschreibungen im dreistelliger Millionenhöhe (FONDS professionell berichtete) die Rücknahme und Ausgabe von Anteilen ihres offenen Immobilienfonds „grundbeszitz-invest“ im so wörtlich „Kundeninteresse“ ausgesetzt hat , schlagen die Wellen in der Fondsbranche hoch. Der in Deutschland bisher einmalige Vorgang – galten die offenen Immobilienfonds doch bisher als sicherer Hafen – trifft allerdings auf ein geteiltes Echo.
Während Presse und unabhängige Analysten überwiegend von einem gewaltigen Imageschaden nicht nur für die Deutsche Bank und ihre Immobilientochter sondern für die gesamte Fondsbranche sprechen und Anlegeranwälte bereits mögliche Schadensersatzansprüche prüfen, sieht beispielsweise der Bundesverband Investment und Asset Management darin einen Einzelfall. „Die Schließung des ,grundbesitz-invest´ ist kein Branchenproblem“, heißt es in einer Mitteilung des Verbandes. Eine Umfrage unter den BVI-Mitgliedern habe ergeben, das derartige Schritte bei anderen Fonds weder geplant noch zu erwarten sind.
weiter...
http://www.fondsprofessionell.at/redsys/newsText.php?sid=379638&nlc=AT |
|
|
| Nach oben |
|
|
A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4936 Wohnort: Osten
|
Verfasst am: 16.Dez 2005 5:39 Titel: |
|
|
Umgesetzter Beitrag:
Verfasst am: Fr Dez 16, 2005 3:54 am
| gumdog hat folgendes geschrieben:: |
Hallo Forumer
Ich wollte mal fragen wer hier auch Deutsche Bank geschädigt ist und wer sich für eine "Sammel"Klage intressiert. Ich habe 5.700 Euronen dadrin stecken. Die werben selbst jetzt noch mit der "Langfristigen" Sicherheit ihres Produktes.
Und xxxx lacht sich schlapp. |
|
|
| Nach oben |
|
|
frank neidzel Insider
Anmeldungsdatum: 17.07.2002 Beiträge: 600 Wohnort: bremerhaven
|
Verfasst am: 20.Dez 2005 17:15 Titel: |
|
|
| Zitat: |
Muss Deutsche Bank US-Sammelklage im Desaster um grundbesitz-invest fürchten?
Über die Frage, ob der Deutschen Bank möglicher Weise eine US-Sammelklage im Zusammenhang mit dem Desaster um den „grundbesitz invest“-Fonds ins Haus stehen könnte, wurde seit der Aussetzung des Fonds in der vergangenen Woche vielfach in der Öffentlichkeit spekuliert. Dazu haben jetzt die Juristen der Kanzlei Tilp Rechtsanwälte Stellung genommen und kommen zu dem Urteil, dass weder der Deutschen Bank noch der DB Real Estate Gefahren aus den USA drohen.
Die Rechtsanwälte, die seit 2004 auch mit eigenen Repräsentanzen in Form einer rechtlich selbständigen US-Kanzlei in Miami und New York vertreten sind und dort intensiv mit den „class action“-Experten der Kanzlei Murray, Frank & Sailer zusammenarbeiten, sehen weder in einem Vorgehen gegen die wenige Wochen vor der Fondsaussetzung neu als Depotbank bestellte State Street Bank GmbH, noch gegen deren US-Mutter State Street einen viel versprechenden Ansatzpunkt, da die entsprechenden Fondstransaktionen offenbar ausschließlich in Europa beworben und durchgeführt wurden. Rechtsanwalt Andreas Tilp zeigt sich vor diesem Hintergrund daher eher skeptisch: „US-Investoren wurden von diesen Transaktionen gezielt ausgeschlossen. Damit wird ein Gerichtsstand in den USA unwahrscheinlich.“
Auch der Frage, inwiefern die von der Deutschen Bank bereits angekündigte Kompensation bestimmter Investorengruppen des „grundbesitz invest“-Fonds einen validen Ansatzpunkt für eine Sammelklage nach US-Recht bietet, bescheiden die Experten von Tilp Rechtsanwälte und Tilp PLLC schlechte Chancen. Hierzu müsse grundsätzlich eine betrügerische Handlung vorliegen, das könne in diesem Fall verneint werden.
Geschädigte sollten sich auf Prospekthaftungs- sowie Schadenersatzansprüche konzentrieren
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Kanzlei Tilp geschädigten Anlegern des Fonds weiterhin, sich auf Prospekthaftungsansprüche und auf Schadenersatzansprüche wegen rechtswidriger Rücknahmeaussetzung in Deutschland zu konzentrieren. Die Prospekthaftungsansprüche stellen dabei nach Angaben der Juristen den weitestgehenden Ansatz für eine Rückabwicklung des Anteilskaufs dar. Diese sind nach Auffassung der Kanzlei Tilp Rechtsanwälte, der inzwischen mehr als 350 Mandatsanfragen geschädigter „grundbesitz invest“-Anleger vorliegen, wegen unzureichend prospektierter, so genannter „kick-back“-Zahlungen an Dritte, insbesondere an die Vertriebspartner, gegeben. Schadenersatzansprüche ergeben sich zudem aus Sicht der Kanzlei aus der nicht erfolgten Aktualisierung des Prospekts sowie aus der rechtswidrigen Aussetzung des Fonds.
Quelle: FONDS professionell
http://www.fondsprofessionell.at/redsys/newsText.php?sid=353306&nlc=AT |
|
|
| Nach oben |
|
|
A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4936 Wohnort: Osten
|
Verfasst am: 4.Jan 2006 12:48 Titel: |
|
|
| Zitat: |
Sparkasse lockt Deutsche-Bank-Anleger
Die Sparkasse Karlsruhe hat Anlegern des offenen Immobilienfonds grundbesitz-invest ein ungewöhnliches Angebot gemacht. Nach einem Bericht der "Welt" erklärt sich das Geldinstitut bereit, ihnen ihre Anteile des am 13. Dezember 2005 geschlossenen Fonds abzukaufen, sofern sie im Gegenzug der Sparkasse Karlsruhe ihr Depot zur Verwaltung übertragen. Andere Sparkassen wollen nachziehen.
Nach Aussage von Vorstandsmitglied Manfred Blum gegenüber cash-online gilt die Offerte nicht nur den Deutsche-Bank-Kunden: "Wir wollen uns mit diesem Angebot stärker im Private Banking positionieren. Es richtet sich an alle Anleger, die im Einzugsgebiet der Sparkasse Karlsruhe leben."
Der Kurs, zu dem aufgekauft wird, liegt bei 35,53 Euro pro Anteilsschein und damit bei 90 Prozent des letzten Rücknahmepreises des grundbesitz-invest. Dies gilt allerdings nur, sofern der Anleger ein Depot im Wert von mindestens 250.000 Euro mitbringt. Je geringer dagegen das übertragene Vermögen, umso niedriger ist der angebotene Preis.
Zudem gehen die Anleger nach Aussage von Blum kein Risiko ein: "Wir händigen ihnen einen Besserungsschein aus. Falls der Wertrückgang der Fondsanteile des grundbesitz-invest bei Wiederaufnahme des Handels weniger als zehn Prozent beträgt, wird ihnen die Differenz erstattet", erläutert er. Maßgeblich sei dabei der Anteilswert 14 Tage nach Handelsbeginn. Das Übernahmeangebot ist zunächst bis zum 10. Januar gültig und auf eine Gesamtsumme von fünf Millionen Euro kontigentiert.
Quelle: cash-online |
|
|
| Nach oben |
|
|
A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4936 Wohnort: Osten
|
Verfasst am: 15.Jan 2006 12:18 Titel: |
|
|
| Zitat: |
Fonds in der Demografie-Falle
Die vorübergehende Schließung des Grundbesitz-Invest durch DB Real Estate hat die Diskussion um die Zukunft der offenen Immobilienfonds neu entfacht. Kaum zur Sprache kam bisher ein Aspekt, der für diese Anlageprodukte zu einer Gefahr werden könnte: der Asset-Meltdown-Effekt.
http://www.ftd.de/bm/ga/38473.html?nv=nlt |
|
|
| Nach oben |
|
|
A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4936 Wohnort: Osten
|
Verfasst am: 20.Jan 2006 8:26 Titel: |
|
|
| Zitat: |
Neue Vorwürfe gegen Deutsche Bank:
Deutsche Bank hat Nährboden für Panikreaktionen der Anleger bereitet und schadet der ganzen Fondsbranche. Möglicherweise Verdacht auf Insidergeschäfte. Was Anleger beachten sollten.
Pressemitteilung von: Kanzlei Reiter&Collegen
1. Möglicher strafbarer Verstoß gegen das Verbot von Insidergeschäften
Wie in dieser Woche berichtet wurde, soll die Immobilienfondstochter der Deutsche Bank AG, die DB Real Estate, einzelne Anleger des Fonds Grundbesitz-Invest noch vor der Schließung des Fonds gewarnt haben. Nach diesen Berichten sollen „gute“ Kunden von ihren Kundenberatern in Filialen der Deutschen Bank vorab über die Neubewertung des Fonds informiert worden sein und hätten ihre Anteile noch am 12.12.2005 verkaufen können, bevor der Handel am 13.12.2005 ausgesetzt wurde. Insgesamt sollen dadurch Volumina in dreistelliger Millionenhöhe vor der Schließung abgeflossen sein. Sollte sich dies bestätigen, könnte ein strafbarer Verstoß gegen das Verbot von Insidergeschäften nach § 14 WpHG vorliegen. Es ist jetzt dringend lückenlose Aufklärung erforderlich, wie von der Deutschen Bank beraten wurde, insbesondere welche Anweisungen es gegenüber den Kundenberatern von der Zentrale gab.
2. Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche der Anleger
a. Prospekthaftung
Die jetzt noch beteiligten Anleger können Wertverluste derzeit nicht mehr durch Verkauf vermeiden. Für sie gibt es Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche gegen die Deutsche Bank und ihre Fondstochter DB Real Estate. Nach ersten Erkenntnissen sollen von der Fondsgesellschaft offenbar Kickback-Zahlungen an Dritte, insbesondere an Vertriebspartner und die Deutsche Bank als Depotbank, gezahlt worden sein. Da der Prospekt die entsprechenden Angaben nicht enthält, liegt ein Prospektfehler gem. § 19 Abs. 2 Nr. 6 KAGG vor. Zudem hätte der Prospekt zuletzt gem. § 42 Abs. 5 InvG hinsichtlich wesentlicher Änderungen aktualisiert werden müssen. Eine solche Aktualisierung hinsichtlich der sich abzeichnenden angespannten Liquiditätslage des Fonds ist jedoch ebenfalls nicht erfolgt. Auf die Abflüsse im Geschäftsjahr 2004 und im ersten Halbjahr 2005 in Höhe von ca. 2,5 Milliarden Euro hätten die Anleger ausdrücklich hingewiesen werden müssen.
b. Keine Verfügbarkeit der Anteile
Den Anlegern ist bereits dadurch ein Schaden entstanden, dass ihnen die Fondsanteile als „jederzeit verfügbar“ verkauft wurden. Viele Anleger müssen nun Darlehen aufnehmen, weil sie ihr eingesetztes Kapital jetzt nicht abrufen können, wodurch ihnen erheblicher Schaden entsteht. Pikanterweise werden nun von der Deutschen Bank Darlehen angeboten, mit denen die Liquidität überbrückt werden soll. Die Zinsen hierfür legt die Bank natürlich den Anlegern auf.
Es besteht zwar derzeit kein Anlass für Panikreaktionen. Den Anlegern ist aber zu empfehlen, ihre Schadensersatzforderungen anwaltlich prüfen zu lassen und schon jetzt bei der Deutschen Bank anzumelden, um ein Signal zu setzen.
3. Rücknahmevoraussetzungen lagen nicht vor. Konsequenzen:
Schließlich lagen offenbar auch nicht die Voraussetzungen für die Rücknahmeaussetzung oder Rücknahmeverweigerung vor. Offensichtlich war der Fonds aufgrund der Ankündigung der Abwertung der Fondsimmobilien und der hieraus resultierenden Anteilsrückgaben in Liquiditätsnot geraten. Das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände gemäß § 37 Abs. 2 InvG hat die Fondsgesellschaft jedoch gerade nicht als Begründung für die Aussetzung angeführt. Eine rechtswidrige Rücknahmeaussetzung oder –verweigerung führt gleichfalls zu Schadenersatzansprüchen. Die Rücknahmeaussetzung wiegt insbesondere vor dem Hintergrund schwer, dass die Fondsanteile als deckungsstockfähig und mündelsicher bei den Anlegern angepriesen wurden und als jederzeit verfügbar galten.
4. Wer trägt die Kosten für den Verkauf des Immobilienpakets
Ferner wurde darüber berichtet, dass die Deutsche Bank nach der Schließung des Fonds Verkaufsaufträge an den Immobiliendienstleister Jones Lang LaSalle (JLL) und die Investmentbank der Deutschen Bank für ein milliardenschweres Immobilienpaket erteilt hat. Hier wird zu klären sein, ob nach dem Missmanagement nun auch noch die Gebühren für den Verkauf an JLL aus dem Fondsvermögen bezahlt werden sollen.
5. Gesetzgeberische Konsequenzen
Aber auch der Gesetzgeber ist gefordert, um bei derartigen Fällen durch verbesserte Information der Anleger künftig vorzubeugen: Es reicht nicht, nur die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor einer Rücknahmesperre zu informieren. Die jetzt neu bekannten Vorfälle zeigen, dass die Anleger hierüber unmittelbar informiert werden müssen.
Es muss für mehr Transparenz gesorgt werden, indem den Anlegern die Bewertungsgrundlagen und -ergebnisse des Fondsvermögens vollständig offen gelegt werden. Informationsdefizite gefährden das Vertrauen der Anleger. Der Vorschlag des BVI (Verband der Fondsbranche), wonach die Sachverständigen künftig direkt von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beauftragt werden sollen, ist zu begrüßen, weil damit dem Vorwurf der Einflussnahme durch die Fondsgesellschaften entgegengewirkt wird.
6. Vertrauensschaden für die ganze Branche durch verantwortungsloses Krisenmanagement der Deutschen Bank
Die Deutsche Bank muss Verantwortung dafür übernehmen, dass sie ihren Fonds hat in Schieflage geraten lassen. Wenn Anlegern „schnell und unbürokratisch“ Hilfe geleistet werden soll, wie es der Deutsche-Bank-Vorstand angekündigt hat, darf es nicht bei diesen Lippenbekenntnissen bleiben. Viele Anleger haben im Vertrauen auf die Sicherheit bei der Deutschen Bank ihr „Erspartes“ in den Fonds investiert. Diesen Anlegern müssen langwierige Gerichtsprozesse, um zu ihrem Recht und ihrem Geld zu kommen, erspart werden.
Die Deutsche Bank muss endlich Verantwortung übernehmen und den Kunden Entschädigung zusichern, damit der entstandene Vertrauensschaden begrenzt wird. Die entstandene Schieflage wäre vermeidbar gewesen, wenn die Deutsche Bank rechtzeitig Wertberichtigungen und Umschichtungen vorgenommen und Garantien gegeben hätte, wie es andere Banken im Interesse ihrer Kunden getan haben. Das weitere Debakel hätte durch rechtzeitige Informationen der Anleger vermieden werden können. Die Deutsche Bank hat mit der entstandenen Vertrauenskrise den Nährboden für Panikreaktionen und die Diskreditierung des Produkts Offener Immobilienfonds gelegt und fügt so der gesamten Branche großen Schaden zu. Dies zeigt sich aktuell an der (unbegründeten) „Flucht“ von Anlegern aus werthaltigen Immobilienfonds.
Gerhart R. Baum
Dr. Julius F. Reiter
-------------------------------------
| Zitat: |
Rückfragen bitte unter:
Rechtsanwälte Reiter & Collegen
Benrather Schlossallee 121
40597 Düsseldorf
Tel.: 0211 / 836 805-70
Fax: 0211 / 836 805-78
e-mail: [E-Mail anzeigen]
www.kanzlei-reiter.de |
|
|
|
| Nach oben |
|
|
dtoepsch Newbie
Anmeldungsdatum: 10.12.2005 Beiträge: 14 Wohnort: berlin
|
Verfasst am: 20.Jan 2006 16:29 Titel: |
|
|
wer soll das bezahlen ????
natürlich der bankkunde oder der steuerzahler !! |
|
| Nach oben |
|
|
RoemerS1 Newbie
Anmeldungsdatum: 28.09.2005 Beiträge: 17 Wohnort: Lübeck
|
Verfasst am: 20.Jan 2006 21:16 Titel: |
|
|
| dtoepsch hat folgendes geschrieben:: |
wer soll das bezahlen ????
natürlich der bankkunde oder der steuerzahler !! |
Hi,
der Kunde ist doch König,das gilt auch beim Branchenprimus.
Wir haben Gestern unsere Jahresdepotaufstellung aus diesem Institut bekommen. Alles konservative Anlagen, obwohl Immofonds bislang (im Konsumerberatungsbereich:0) ja auch als wichtiger Bestandteil des Portef. galten, Gott sei Dank nicht dabei (bei Immo investiere ich lieber direkt:0); trotzdem werde ich jetzt umschichten. Das eine Großbank mal zur Risikoanlage werden würde...
...wenn Herr Ackermann denn auch Risikoprämien zahlen würde.
Die Reiffeisens verkaufen auch nette Papiere oder ich gebe den Kommunalen in Karlsruhe was, da gibt es jetzt "die schnelle unbürokratische Hilfe" und ansonsten Stiften die zumindest in Ihren Regionen dauerhaft regelmäßig hinreichende Teile ihres Ertrages:0).
MfG
Stefan Römer |
|
| Nach oben |
|
|
GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3686
|
Verfasst am: 2.Feb 2006 9:39 Titel: |
|
|
| Zitat: |
direct/ Kanzlei TILP Rechtsanwälte reicht Klage wegen grundbesitz invest-Fonds ein
Pressemitteilung von: TILP Rechtsanwälte
"Aussetzung des Immobilienfonds war rechtswidrig" - Neubewertung der Immobilien kein Aussetzungsgrund laut Verkaufsprospekt
Kirchentellinsfurt, 1. Februar 2006. Ein Hamburger Rentnerehepaar wehrt sich auf dem Klageweg gegen die DB Real Estate Investment GmbH, die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG sowie die Depotbank des "grundbesitz invest"-Fonds, die State Street Bank GmbH. Die Mandanten der auf Anlegerschutz spezialisierten Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwälte verlangen von den Beklagten auf Basis des Kurses vom 13. Dezember 2005 die gesamtschuldnerische Zahlung von rund EUR 131.000 Zug um Zug gegen Rückgabe ihrer Anteile am weiterhin geschlossenen "grundbesitz invest"-Fonds.
Die Aussetzung des offenen Immobilienfonds am 13. Dezember 2005 war nach Auffassung der Kanzlei TILP rechtswidrig. "§ 81 Investmentgesetz (InvG) sieht als Grund für eine Aussetzung nur das Vorliegen von Liquiditätsschwierigkeiten vor. Genau hierauf beruft sich die DB Real Estate dagegen ausdrücklich nicht. Die Fondsliquidität war bis zur Verweigerung der Rücknahme gewährleistet" begründet Rechtsanwalt Peter Gundermann die Klage der Kanzlei.
Die von der DB Real Estate mittels Pressemitteilung kommunizierte Begründung einer erforderlichen Neubewertung des Immobilienportfolios stellt anhand der Vertragsbedingungen hingegen keinen zulässigen Aussetzungsgrund dar. Denn gemäß § 37 Abs. 2 InvG kann die Rücknahme ausgesetzt werden, wenn "außergewöhnliche Umstände" vorliegen, die im Interesse der Anleger eine Aussetzung erforderlich erscheinen lassen. Dies gilt beispielsweise für eine Börsenschließung aufgrund kriegerischer Handlungen. "Die Aussetzung des Fonds aufgrund einer erforderlichen Neubewertung der Immobilien ist jedenfalls als Grund im Verkaufsprospekt des Fonds nicht aufgeführt. Die rund dreihunderttausend Anteilsinhaber müssen sich die Schließung dieses Fonds daher nicht bieten lassen", so die Einschätzung von Rechtsanwalt Andreas Tilp.
Nach Auffassung der Kanzlei TILP hätte zudem die Depotbank State Street Bank GmbH, die nach § 22 Abs. 1 Satz 1 InvG unabhängig von der DB Real Estate Investment GmbH ausschließlich im Interesse der Anteilsinhaber handeln muss, der Kapitalanlagegesellschaft DB Real Estate die Aussetzung der Rücknahme konkret untersagen müssen. Da dies jedoch nicht erfolgte, haftet die Depotbank nach Einschätzung der Kanzlei nun für ihre Pflichtverletzung.
Der Hintergrund zum konkreten Fall:
Der Ehefrau des Klägers, die wie ihr Mann keinerlei Kenntnis von den beträchtlichen Schwierigkeiten des Fonds hatte, wurde von einer Kundenbetreuerin einer Deutsche Bank-Filiale am 13. Dezember 2005 morgens in einem persönlichen Gespräch zum sofortigen Verkauf sämtlicher Fondsanteile geraten. Die Bankberaterin hatte das Ehepaar auf negative Medienberichte zu diesem Fondsprodukt seit dem 9. Dezember 2005 zuvor allerdings nicht hingewiesen. Der umgehend vor Ort ausgefüllte Verkaufsauftrag für die Fondsanteile sowie eine ebenfalls gleich vor Ort vereinbarte neue Geldanlage in einen mit 1,7% verzinsten Sparbrief (für die aus dem Verkauf der Fondsanteile zu erwartenden Geldmittel) bedurften jedoch neben der Unterschrift der Ehefrau auch noch der Unterschrift des Klägers. Obwohl die Ehefrau eine sofortige Unterschrift des Klägers durch dessen rasche Herbeiholung in die Filiale anbot, wurde dieses Angebot seitens der Kundenberaterin abgelehnt. Vielmehr war es nach ihrer Auffassung völlig ausreichend, den Verkaufsauftrag zu Hause von Ihrem Ehemann unterzeichnen zu lassen und das Dokument dann später in den Briefkasten der Filiale einzuwerfen. Der gegen 13 Uhr in den Filialbriefkasten eingeworfene Verkaufsauftrag wurde allerdings nicht mehr ausgeführt, obwohl der Verkauf am 13. Dezember noch hätte realisiert werden können. Daher klagt der Mandant in diesem Fall auch gegen die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG wegen fehlerhafter Aufklärung und Beratung.
Die Kanzlei TILP vertritt in Sachen "grundbesitz invest" inzwischen über 100 Mandanten, zudem liegen ihr gegenwärtig weitere knapp 900 Mandatsanfragen vor. Rechtsanwalt Andreas Tilp rechnet mit zahlreichen weiteren Klagen: "Die beteiligten Banken verweigern sich einem konstruktiven Dialog in dieser Sache. Daher werden weitere Klagen unumgänglich sein - für diese werden derzeit parallel die Deckungszusagen der Rechtsschutzversicherungen eingeholt. Wir betrachten das angekündigte Entschädigungsangebot der Deutschen Bank weiterhin mit Skepsis."
Ende der Mitteilung.
Über TILP Rechtsanwälte
| Zitat: |
| Die Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwälte ist eine der führenden und zugleich erfahrensten deutschen Kanzleien für private und institutionelle Investoren. Die renommierte Fachpublikation JUVE zählt die Kanzlei zur Spitzengruppe der drei führenden Kanzleien auf diesem Gebiet, Marktbeobachter bescheinigen der Kanzlei zudem ein "juristisch exzellentes Niveau" (JUVE 2005/2006). Sie ist seit 1994 im Bank-, Börsen-, Kapitalanlage-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht erfolgreich tätig. Die Kanzlei ist seit 2001 mit einer Niederlassung in Berlin, seit 2004 auch mit eigenen Repräsentanzen in Form der rechtlich selbständigen US-Kanzlei TILP PLLC in Miami und New York vertreten. Mehr Informationen finden Sie unter www.tilp.de und www.tilp-pllc.com. |
| Zitat: |
Rückfragen?
Results: S. Holzinger!
Stephan Holzinger, Kanzleisprecher
[E-Mail anzeigen]
T. +49 (0)175 5930897 |
| Zitat: |
Pressemitteilung übermittelt von directnews.
Für den Inhalt dieser Pressemitteilung ist allein das berichtende Unternehmen oder die berichtende Institution verantwortlich. |
|
|
|
| Nach oben |
|

|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
Powered by phpBB © phpBB Group
|
|
|
|