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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5416
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Verfasst am: 12.März 2005 12:56 Titel: Dynamik bei LV, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden? |
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Ausgezahlte Versicherungssummen und Überschussanteile einer Lebensversicherung die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurde, müssen Sie in der Regel nach derzeit gültigem Steuerrecht weder im Todesfall noch im Erlebensfall versteuern, soweit laufende Beitragszahlung (mindestens fünf Jahre) vereinbart ist, die Versicherungsdauer mindestens zwölf Jahre beträgt und die Auszahlung an den Versicherungsnehmer erfolgt. Der erste Beitrag muss bis zum März 2005 überwiesen worden sein.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Beiträge zu diesen Versicherungen steuerbegünstigt gewesen sind (§§ 10 und 20 EStG) und Sie die Versicherung nicht vor Ablauf von zwölf Jahren gekündigt haben. Sonst sind die im Auszahlungsbetrag enthaltenen Erträge einkommensteuerpflichtig (Kapitalertragsteuer).
Wird die Versicherungsleistung nicht an den Versicherungsnehmer, sondern an eine dritte Person ausgezahlt, dann ist zwar die Auszahlung unter den obigen Voraussetzungen kapitalertragsteuerfrei, jedoch sind im Erlebensfall Schenkungsteuer und im Todesfall Erbschaftsteuer zu entrichten. Es gibt jedoch hohe Freibeträge, die für Lebensversicherungen genau wie für andere erbschaftsteuerpflichtige Erbteile gelten.
Versicherungen, die ab dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden sind nun nicht mehr zu 100% von der Einkommensteuer befreit. Was geschieht jetzt aber, wenn man in seine ‚Altverträge’ höhere Beiträge durch die so genannte Dynamik* einbezahlt?
Steuerfrei bleiben Erträge aus Beitragssteigerungen von bis zu 20 Prozent pro Jahr. Die Beitragserhöhung kann auch für mehrere Jahre kumuliert und auf einmal vorgenommen werden.
Unabhängig von der 20 Prozent Grenze sind Erhöhungen bis zu 250 Euro im Jahr zulässig. Davon profitieren Sparer mit zunächst sehr kleinen Beiträgen. Wer anfangs nur 600 Euro Beitrag im Jahr bezahlt, kann den Beitrag pro Jahr nicht nur um 120 Euro (20%) sondern um 250 Euro erhöhen.
Steuerfrei bleiben Erträge aus Beitragserhöhungen zudem, wenn der Jahresbeitrag bis zum fünften Jahr bis 4.800 Euro steigt und anfangs bei mindestens 10 Prozent dieses Betrags lag.
* Unter Dynamik versteht man die laufende Erhöhung von Beitrag und Leistung bzw. Beitrag und der Versicherungssumme(n).
- ohne Gewähr - Stand 11.03.2005 |
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