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EU klagt gegen Einschränkungen bei Riester-Rente

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6866

BeitragVerfasst am: 4.Jul 2006 17:20    Titel: EU klagt gegen Einschränkungen bei Riester-Rente Antworten mit Zitat

Die EU-Kommision will mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof Einschränkungen bei der staatlichen Förderung der deutschen Riester-Rente zu Fall bringen. Die Begründung ist ein wenig kompliziert, grob gesagt sorgen sich die Brüsseler Kommissar um Deutsche, die im Ausland arbeiten oder investieren.

Die Riester-Regeln benachteiligten Arbeitnehmer, die zwar in Deutschland ihre Sozialversicherungsabgaben bezahlten, aber in anderen EU-Ländern steuerpflichtig seien, erklärte die Kommission am Dienstag in Brüssel. Dies verstoße gegen EU-Recht. Die Bundesregierung lehnte eine Änderung der Riester-Regeln erneut ab. Die Bedenken der EU-Kommission seien unbegründet, erklärte das Finanzministerium. Bis zu einer Entscheidung des EuGH können bis zu zwei Jahre vergehen.

Die Kommission sieht unter anderem Nachteile für Arbeitnehmer in Grenzregionen, die in Deutschland beschäftigt sind, aber im Nachbarland wohnen und Steuern zahlen. Sie bekommen anders als ihre in Deutschland versteuerten Kollegen keine Zuschüsse zu ihren Riester-Verträgen. Das Finanzministerium erklärte, diese Arbeitnehmer könnten eine Besteuerung in Deutschland beantragen und würden dann auch von der Förderung profitieren.

Auf Kritik stößt bei der Kommission zudem, dass das Kapital auf den Riester-Verträgen nur für selbst bewohnte Wohnungen in Deutschland, nicht aber in anderen EU-Staaten verwendet werden kann. Gegen EU-Recht verstoße auch, dass die Zulagen zurückgezahlt werden müssen, wenn der Sparer als Rentner seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt. Das Finanzministerium sah sich auch in diesem Punkt im Recht. Auch bei Rückforderung der Steuervorteile blieben die Erträge aus der jahrzehntelangen Ansparphase den Sparern erhalten.

Die Riester-Regeln verstoßen nach Auffassung der Kommission gegen die Regeln für die Freizügigkeit von Arbeitnehmern und auch der Unionsbürger allgemein. Danach können EU-Bürger in jedem anderen EU-Staat eine Beschäftigung aufnehmen und dürfen nicht schlechter gestellt werden als einheimische Arbeitskräfte. Auch können sich EU-Bürger in anderen EU-Staaten niederlassen, solange sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Davon profitieren etwa Rentner und Pensionäre.

Quelle: Handelsblatt
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