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Einschulung: Versicherungscheck ist angebracht

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 7645

BeitragVerfasst am: 3.Sep 2007 18:29    Titel: Einschulung: Versicherungscheck ist angebracht Antworten mit Zitat

Die Einschulung markiert für Kinder den Beginn eines neuen Lebensabschnitts. Doch die Abnabelung vom Elternhaus birgt auch Risiken.

Der alltägliche Lärm am Morgen in der Schule. Zu Fuß, mit dem Rad oder mit dem Bus sind die Kinder hier angekommen. Für die Versicherung ist gesorgt- jedoch nicht in allen Fällen. Lilo Blunck vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg:

'"Normalerweise sind Schulkinder gesetzlich versichert, aber nur auf dem Weg zur Schule, von der Schule nach Hause und in der Schule - nicht darüber hinaus."

Der Versicherungsschutz erlischt bereits, wenn sich Kinder nach Beendigung des Unterrichts noch auf dem Schulhof aufhalten, um mit Freunden zu spielen. Obwohl Schulhöfe als Spielplätze anerkannt sind, gibt es keinen Versicherungsschutz. Lilo Blunck:

"Auch bei dem Umweg: Sie oder er geht mal kurz bei der Oma vorbei oder holt ein anderes Kind ab, bei diesen Umwegen sind Kinder nicht versichert."

Mit dem Beginn der Schule sollten Eltern die Versicherung ihres Kindes genau überdenken. Eine Unfallversicherung kostet bei günstigen Versicherern deutlich unter 100 Euro pro Jahr. Der Bund der Versicherten empfiehlt sie speziell für Kinder, denn diese bewegen sich mit dem Beginn der Schule zunehmend ohne die elterliche Obhut und werden selbstständiger. Aber mit der Selbstständigkeit nehmen die Gefahren zu: Ein Ausrutscher auf dem Weg zur Freundin kann schnell mit einem Beinbruch enden. Rangeleien nach der Schule können ausarten. Nicht selten führen solche Auseinandersetzungen unter Kindern zu bleibenden Schäden, betont die Versicherungsexpertin:

"Allerdings, Sie müssen sie ausreichend versichern. Wir raten immer, mindestens 200.000 Euro im Falle einer Vollinvalidität zu versichern. Und achten Sie bitte bei einer Unfallversicherung darauf, dass auch bestimmte Krankheiten mit eingeschlossen sind."

Die Versicherung deckt zwar keine angeborenen Krankheiten ab. Dafür aber solche ab dem ersten Lebensjahr, die unter Umständen zur Behinderung von Kindern führen können, erläutert Hans Trittmacher vom Bund der Versicherten:

"Alle Krankheiten sind grundsätzlich versichert: Masern, Keuchhusten, Gehirnhautentzündungen, wenn Schäden durch Gelbsucht entstehen. Deswegen sagen wir Kinderinvaliditätsversicherung zusätzlich für den Teil der Erkrankung."

Sogar der Zeckenbiss wird heute als Versicherungsgrund angeboten. Da ist Lilo Blunck vom Bund der Versicherten aber skeptisch:

"Das können Sie sich bitte sparen, denn entweder Sie erkennen, dass es ein Zeckenbiss war. Dann können Sie rechtzeitig ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen, Antibiotika-Kur machen, und es ist weg. Oder Sie erkennen es nicht, dann zahlt auch die Versicherung nicht."

Zur Rundumversicherung eines Kindes im Schulalter gehört aber auf jeden Fall auch eine Haftpflichtversicherung. Denn ab dem 7. Lebensjahr sind Kinder voll schuldfähig, zum Beispiel, wenn beim Fußballspielen eine Fensterscheibe zu Bruch geht. Hier reicht es aber, wenn Eltern eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Darin sind die Kinder mitversichert, solange sie die Schule besuchen oder in der Ausbildung sind.

Fährt der Nachwuchs mit dem Fahrrad zur Schule, empfehlen Verbraucherschützer, die Bedingungen der Hausratversicherung zu überprüfen, unter denen gestohlene Kinderfahrräder ersetzt werden. Genauso wichtig ist dies, wenn teure Blockflöten oder Geigen mit in die Schule genommen werden. Denn selbst, wenn sie sich im Klassenraum in der Schule befinden: Bei einem Einbruch kommt nicht die Schule dafür auf, sondern die Hausratversicherung der Eltern.
Quelle: DLF
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