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Excalibur und Verwandte: selbständige Provision zurück

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RA Carl Franken
Newbie


Anmeldungsdatum: 14.05.2004
Beiträge: 9
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 7.Jun 2004 19:17    Titel: Excalibur und Verwandte: selbständige Provision zurück Antworten mit Zitat

Diverse Gerichte haben einer perfiden Strategie von Versicherungsvermittlern Einhalt geboten. Diese ließen die Kunden eine gemessen an ihrer Leistungsfähigkeit viel zu hohe Lebensversicherung abschließen und separat eine Provisionsvereinbarung unterzeichnen. Die finanziell überforderten Kunden mußten die LV bald schon kündigen, weil sei die hohen monatlichen Prämien nicht aufbringen konnten.

Durch die selbständige Provisionsvereinbarung wurden sie jedoch verpflichtet, unabhängig von der Beendigung des Versicherungsschutzes die Provision in Höhe von nicht selten über 5.000 € trotzdm zu bezahlen.

Diese Verpflichtugn verstoße gegen das AGB-Gesetz, hat jetzt unter anderem das Landgericht Düsseldorf (rechtskräftig) entschieden. Die Klage der Firma Excalibur wurde nicht nur abgewiesen; auch die bisher gezahlten Prämien auf die Lebensversicherung mußten zurückgezahlt werden
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loooser
User gebannt


Anmeldungsdatum: 07.10.2003
Beiträge: 2774

BeitragVerfasst am: 7.Jun 2004 21:38    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist schon ein harter Tobak, Herr RA Franken, dass Sie ein Urteil ohne
Nennung des Aktenzeichens hier einstellen. Davon einmal abgesehen,
stelle ich erstaunt fest, dass Sie von der Materie scheinbar nicht die
geringste Ahnung haben.

Es gibt auch andere Pressestimmen und Urteile:
http://www.fwu-premium.de/html/deutsch/presse/archiv_full.cfm?Detail_ID=265

Meine Gedanken zum Thema:
Die von Ihnen angesprochene Fondspolice ist in seiner Transparenz
gegenüber den Kunden und in seiner derzeitigen Performance eines der
wenigen Produkte, welches man seinen Kunden noch reinen Gewissens
empfehlen kann.

Die abzuschliessende Fondsgebundene Lebensversicherung wird in der
Praxis zusammen mit dem Kunden errechnet. Hierbei ist natürlich auf die
Zahlbarkeit und auf den Bedarf des Kunden einzugehen.

Die Provisionen werden, dass sehen Sie sehr richtig, separat ausgewiesen
und zusammmen mit den ersten Prämienzahlungen vom Kunden
innerhalb der kommenden 36 Monate gezahlt. Bereits ab dem 1. Monat
fallen bei diesem Systen Rückkaufswerte an.

Keine Lebensversicherung kommt ohne Provisionszahlung auf den Markt.
Warum, frage ich Sie, soll ich meinen Kunden nicht sagen, was ich an
ihnen verdiene, bzw. vor Steuern umsetze? Transparenz halte ich für
nicht anstössig.

Sicher ist es richtig, dass die Provionsvereinbarung und die Prämien zum
Inkasso an die FWU abgetreten wird. Das Provisionsfactoring ist ein sehr
gutes Instrument, Vertragssicherheit beim Kunden und beim Vetrieb zu
schaffen. Sicher, für andere Vertriebe sinken die Chancen, den eben
geschlossen Vertrag umzurubeln - sprich: Auf eine Kündigung einzuwirken
und neu zu schreiben. Gerade ein solches Verhalten finde ich anstössig.

Zitat:
Diese ließen die Kunden eine gemessen an ihrer Leistungsfähigkeit
viel zu hohe Lebensversicherung abschließen und separat eine
Provisionsvereinbarung unterzeichnen. Die finanziell überforderten
Kunden mußten die LV bald schon kündigen, weil sei die hohen
monatlichen Prämien nicht aufbringen konnten.

Ich will nicht ausschliessen, dass auch bei dem hier angesprochenen
Produkt am "Bedarf vorbei" versichert wird. Das ist aber sicher nicht die
Regel. Das Thema Altersvorsorge wird m.E. mit der Fondsgebundenen LV
excellent gelöst. Über den Luxemburger Standort brauchen wir nicht reden.

Die von Ihnen angesprochene Provison von über 5000 € lässt auf eine
monatliche Beitragszahlung von mehr als 300 € schliessen. Derartige
Verträge sind nicht selten, werden allerdings auch nicht jeden Tag
geschrieben.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Kunde seine Unterschrift unter das
sehr aussagefähige und umfangreiche Vertragswerk gleich mehrfach
setzt, wenn er sich letztlich diese Prämie nicht leisten kann oder will.

Bitte informieren Sie sich über das Produkt hier: www.fwu-premium.de

Mit freundlichen Grüssen
Christian Bedey
Fan der Fondsgebundenen LV
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tatarelis
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Anmeldungsdatum: 09.02.2004
Beiträge: 37
Wohnort: Wörgl / Tirol

BeitragVerfasst am: 25.Okt 2004 17:42    Titel: Auf hoher See und vor Gericht ... Antworten mit Zitat

ist man oft in Gottes Hand.
Es kommt immer wieder vor, dass LG`s in dieser Richtung entscheiden.
Fast immer wurden diese Urteile dann vom zuständigen OLG wieder kassiert.
Davon hören sie natürlich nichts. Liegt ja auch nicht im Interesse der Wettbewerber.
Auf meiner homepage www.excalibur-finanz.de finden Sie mehr dazu.
Gerne übersende ich Ihnen Urteile diverser OLG`s, Rechtskommentare oder Abhandlungen fachkompetenter Personen.
Unsere Rechtsquote beim Verfolgen berechtigter Ansprüche unserer Handelsmakler bei böswilligen Kunden liegt über 98%. Die Geldquote hat die 80% Marke überschritten.
By the way. Ab 2005 erweitern wir unsere Produktpalette um eine professionelle Rentenpolice. Bei dieser werden die Vermittlungsgebühren, da offen ausgewiesen, steuerlich unbeschränkt abzugsfähige Werbungskosten darstellen.
Gerne mher zu diesem Thema, wenn gewünscht.
Freundlichste Grüße aus Tirol
Bruno Tatarelis

P.S.: Ihr Statement in dieser Autogeschichte hat mir gut getan. Es scheint doch immer noch Profi`s zu geben, die anerkennen, wenn man Profit für alle Beteiligten anstrebt.
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crg
Specialist


Anmeldungsdatum: 04.10.2003
Beiträge: 139

BeitragVerfasst am: 25.Okt 2004 20:14    Titel: Antworten mit Zitat

selbst Verträge mit einer monatlichen Belastung von mehr als 500 Euro sind keine Seltenheit, auch ohne Finanzierung....

das nur am Rande....
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tante
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Anmeldungsdatum: 10.11.2004
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 10.Nov 2004 23:56    Titel: excalibur Antworten mit Zitat

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RA Carl Franken
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Anmeldungsdatum: 14.05.2004
Beiträge: 9
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 14.Feb 2005 9:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ich freue mich, hier offenbar mit sehr maßgeblichen Personen des Bereichs Nettopolice zu tun zu haben.

In einem Punkt ist den Stellungnahmen zu meinem Beitrag uneingeschränkt recht zu geben: Wer das System der Nettopolice durchschaut, erhält ein transparentes Produkt !

Ich habe nun allerdings vermehrt Mandanten beraten, die das Risiko nicht erkannt haben, bei Scheitern des Vermögensaufbaus auf den Maklerprovisionen sitzen zu bleiben. Von den "Maklern" wurden sie darauf nicht in einer verständlichen Form hingewiesen, vielmehr zu hohen Abschlüssen gedrängt. Das Problem ist also nicht das Produkt sondern dessen Bewerbung und Verkauf vor Ort.

Mängel an dieser Stelle fallen auf den Initiator zurück, auch wenn schuldrechtlich keine Verantwortung bestehen sollte.
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tante
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Anmeldungsdatum: 10.11.2004
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 15.Feb 2005 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

ja ja die verkäufer...und was nun?

soll man dann lieber wieder zu klassischen mogelpackung deutsche LV zurückkehren, weil einige "berater" sich nicht (zu)trauen, mit ihrem kunden klar zu kommunizieren?

übrigens deutsche LV: zu den bekannten produktmängeln wie intranzparenz, irreführenden begriffen und mangelnder vergleichbarkeit bzw. mangelnden vergleichsforen (stifung warentest tut auch heute noch so, als gäbe es nicht längst europ. anbieter und vergleicht nur die deutschen gesellschaften untereinander) kommt noch ein ungeheurer vorgang - die änderung des gesetzes zur aufsicht von versicherungen VAG am 21.12.2004 - 3 tage vor heiligabend ein weihnachtsgeschenk der besonderen art von rot-grün...

ZITAT

Lebensversicherer:
Warum Kunden bei Pleiten die Zeche zahlen müssen
BR | 18.01.2005 | 21.55

Beschlossen und seit Ende 2004 in Kraft - ein Gesetz, das die Aufsicht der Versicherungsunternehmen neu regelt. Kernpunkt: Ein Sicherungsfonds. Er soll im Fall einer Pleite von Lebensversicherern die Verträge weiterführen. Ein Gesetz, ursprünglich geplant zum Schutz der Kunden, kommt schließlich ganz anders als gedacht, der Kunde hat das Nachsehen. Das Gesetz über diesen sogenannten Sicherungsfonds wirkt wie ein unausgereifter Schnellschuss. Seit 21. Dezember 2004 ist es in Kraft, doch die dazugehörigen Verordnungen fehlen, werden frühestens in einem halben Jahr nachgereicht. Für einen Rechtsstaat im Grunde nicht erträglich. Der Sicherungsfonds - gut gedacht, schlecht gemacht, wie kam es dazu?
Die Vorgeschichte:
Juni 2003, Deutschland ist schockiert, erlebt die erste Pleite einer Lebensversicherung. Die Mannheimer Leben muss aufgeben. Was mit den rund 345.000 Policen passiert, ist zunächst ungewiss. Kurz zuvor hatten die Deutschen Lebensversicherer hastig die Auffanggesellschaft Protektor gegründet. Die gesamte Branche hatte an der Börse viel Geld verloren und war in Schieflage geraten, so kam es auch zur ersten Pleite. Protektor soll nun einspringen und die Verträge der Mannheimer weiterführen. Doch in der Praxis kommt es zu erheblichen Schwierigkeiten, der Übertrag des Bestandes dauert länger als ein viertel Jahr.

Reaktion:
Bundesaufsichtsamt und Regierung erkennen die Probleme, wollen nun die Auffanggesellschaft verpflichtend gesetzlich regeln. Im April 2004 legt das Bundesfinanzministerium dazu einen Gesetzesentwurf vor. Die Unternehmen werden in die Pflicht genommen. Aus ihrem Eigenkapital sollen sie Beiträge einzahlen in einen gesetzlich geregelten Sicherungsfonds. Dieser füllt sich und steht im Ernstfall zur Verfügung. Reicht der Fonds dann nicht aus, sollen die Unternehmen unbegrenzt nachschießen. Volle Sicherheit für die Versicherten.

Die Branche wehrt sich:
Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft GDV wehrt sich heftig gegen den Entwurf, lehnt laufende Beitragszahlungen ab. Er will sich nur im Bedarfsfall zu Leistungen verpflichten.

Entscheidung im Finanzausschuss:
Nach langem hin und her landet der Gesetzesentwurf schließlich im Finanzausschuss des deutschen Bundestages. Hier nimmt der Entwurf die entscheidende Wende. In der Beschlussempfehlung an den Bundesrat finden sich geänderte oder neu eingefügte Passagen, die meisten zu Lasten der Verbraucher. In vielen Punkten setzt sich die Versicherungswirtschaft mit ihren Forderungen durch. Sie liefert in ihrer Stellungnahme fertig ausformulierte Gesetzestexte, die teilweise sogar unverändert in die Beschlussempfehlung übernommen und so als Gesetz verabschiedet werden. Grandiose Lobbyarbeit.

Wolfgang Scholl, Verbraucherzentrale Bundesverband: "Finanzausschuss und Versicherungswirtschaft sind traditionell relativ eng verflochten. Eine ganze Reihe von Ausschussmitgliedern hat Jobs in der Versicherungswirtschaft in Beiräten, in Aufsichtsräten. Das alles ist bekannt und hat sich nicht geändert." Sogar die Vorsitzende des Finanzausschusses Christine Scheel hatte noch im Jahre 2003 Beiratsposten bei den Versicherungen Barmenia und Hamburg Mannheimer und war im Aufsichtsrat der Nürnberger Versicherung. Durch alle Parteien hindurch haben 7 Mitglieder und Stellvertreter Posten in Versicherungsunternehmen.

Das Gesetz:
Schließlich kam ein Gesetz zu Stande - zu Gunsten der Branche, zu Lasten der Verbraucher. 500 Millionen Euro zahlen die Unternehmen in den Sicherungsfonds. Im Krisenfall bei Bedarf noch einmal weitere 500 Millionen, insgesamt also maximal 1 Milliarde Euro. Reicht das nicht, sind die Kunden dran. 5 Prozent des Sparkapitals der Versicherten, also das was sie einbezahlt haben, müssen aufgegeben werden, um einen Pleitekandidaten zu sanieren.

Dr. Marco Metzler, Fitch-Ratings, London: "Für die Sanierung eines mittleren oder großen Lebensversicherers reichen rund 1 Milliarde Euro sicherlich nicht aus. Das sieht man daran, dass die kleine Lebensversicherung Mannheimer mit einem Marktanteil von rund 0,6 Prozent bis heute rund 300 Millionen Euro gekostet hat, rund weitere 200 Millionen sind durchaus denkbar, da der Bestand noch nicht verkauft ist."

Auf Druck der Branche wird im Absatz "Finanzierung" ein neuer Passus eingefügt. Wenn man den Paragraphendschungel übersetzt, heißt das nichts anderes, als dass der Fonds aus den Kundengeldern finanziert werden kann. Damit werden keine Beiträge einbezahlt, sondern nur Geldanlagen verschoben. Im Ernstfall sind dann nicht Unternehmensgelder, sondern Kundengelder verbraucht.

Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, Lehrstuhl Wirtschaftsrecht, Humboldt Universität, Berlin: "Die Finanzierung des Sicherungsfonds ist aus meiner Sicht sehr problematisch, ich würde sogar sagen verfassungswidrig, weil hier Geld aus dem Deckungsstock, aus dem Geld der Versicherten, also ihr Geld genommen wird und in eine Anlage gegeben wird, die keine Überschüsse produzieren kann. Kann sie nicht! Weil man vor der Krise kein Geld verdient und nach der Krise braucht man Geld. Mit anderen Worten, hier wird Geld aus dem Deckungsstock der Versicherten genommen, sie bezahlen den Sicherungsfonds, aber sie wissen es nicht, es bleibt untransparent, was sie da tun, und das halte ich für verfassungswidrig."

Auch im Paragraph 125 hat sich die Branche durchgesetzt. Hier wird für den Pleitefall die Möglichkeit einer Kündigungssperre hinzugefügt. Die Kunden kommen dann nicht an ihre Police und damit nicht an ihr Geld. Eine bittere Pille, denn die Schieflage vieler Versicherer ist noch nicht gebannt.

Dr. Marco Metzler, Fitch-Ratings, London: "Die Lage der deutschen Lebensversicherer hat sich nicht substanziell geändert. Die niedrigen Zinsen, die derzeit vorherrschen, machen es schwierig, die Erträge zu erwirtschaften, die man den Kunden später gutschreibt. Daher können wir weitere Fälle für den Sicherungsfonds nicht ausschließen."

Fazit:
Der Kunde bezahlt den neuen Sicherungsfonds und trägt damit auch das Risiko. Ein Gesetz, dass den Versicherten noch stark zu schaffen machen könnte.

Bericht: Reinhard Weber
Stand: Mitte Januar 2005

BAYERISCHER RUNDFUNK
[plusminus
Floriansmühlstraße 60
80939 München
E-Mail: [E-Mail anzeigen]
Internet: www.daserste.de/plusminus


Dieser Text gibt den Fernseh-Beitrag vom 18.01.2005 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.





--------------------------------------------------------------------------------
FAZIT:



Die Deutschen werden noch mehr als bisher mit staatlicher Sanktionierung abgezockt!

- mal ehrlich;

Würden SIE selbst noch deutsche Versicherungsverträge behalten oder gar neu abschliessen??


Mahlzeit Deutschland
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tatarelis
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Anmeldungsdatum: 09.02.2004
Beiträge: 37
Wohnort: Wörgl / Tirol

BeitragVerfasst am: 15.Feb 2005 14:36    Titel: Mein lieber RA Carl Franken Antworten mit Zitat

Sie scheinen ja ein besonders lieber Zeitgenosse zu sein.

Mit reißerischer Behauptung:
Diverse Gerichte haben einer perfiden Strategie von Versicherungsvermittlern Einhalt geboten.
eröffnen Sie dieses Forum.

Jetzt sind es, nachdem höchstrichterlich (BGH) unsere Rechtsauffassung hinsichtlich der Vermittlungsgebührenvereinbarung bestätigt wurde, die schlimmen Vermittler, welche Ihre bedauernswerten Mandaten "über den Tisch ziehen". Bleibt Ihnen auch wohl nichts anderes mehr übrig, oder?

Zur Klarstellung:
Unsere Kunden sind volljährig und voll geschäftsfähig. Sie haben 5 (in Worten: fünf) Unterschriften zu leisten. Neben der monatlichen Rate ist sowohl der Teilzahlungs- wie auch der Barzahlungspreis abzuzeichnen. Fördert natürlich die Unwissenheit, stimmt`s?

Im Gegensatz zu Wettbewerbsprodukten kann unser Kunde die Vermittlungsgebühren als unbeschränkt abzugsfähige Werbungskosten steuerlich geltend machen. Die Steuerrückerstattung, bei uns vermittlungsgebührenfrei, wieder angelegt, erhöht die Ablaufleistung beträchtlich. In den meisten Fällen wird damit die später anfallende Ertragssteuer sogar überkompensiert. Damit ist die Vermittlungsgebühr für unsere Kunden ein geldwerter Vorteil den sie derzeit bei Wettbewerbern nicht finden.

Richtig ist, dass es für den Verdrängungswettbewerb und natürlich auch für evtl. damit verbundene Rechtsanwälte schwierig wird, die Zahlungsverplichtung zu umgehen. Warum aber auch?

Kann man Sie auf Rückerstattung Ihres Honorars verklagen, wenn Sie ordentlich gearbeitet haben? Dies gelingt ja noch nicht einmal, wenn Ihre Dienstleistung nicht in Ordnung war.

Wieso erdreisten Sie sich, dies von ordentlichen Finanzdienstleistern zu erwarten. Sind wir ein "Nicht-Beruf" oder Rechtlose?

Wir behaupten auch nicht "freie Berater" zu sein. (ich vermute Sie eher in dieser Ecke). Wir sind selbstbewusste Verkäufer und leben vom Verkauf. Für mich sind Berater, wenn sie nicht auf Honorarbasis verkaufen mehr oder weniger Leibeigene eines oder mehrerer Unternehmen die sehr wohl vom Verkauf, nicht aber von der Beratung leben. Dann ist mir ein ehrlicher Einfirmenvertreter tausend mal lieber als so ein Quasi-Berater.

Meine Makler-Kollegen mögen mir verzeihen aber, wenn das BAFIN erklärt, dass es einen Systembruch darstellt, dass der Makler haftungsrechtlich dem Kunden zuzuordnen ist und er die Interessen des Kunden zu vertreten hat, er sich aber von der Gegenseite (den Produktanbietern) bezahlen lässt, dies aber in Deutschland geschichtlich so gewachsen sei, stellt leider auch den Makler eher in die Ecke der Leibeigenen.

Ich habe unsere Rechtsabteilung und ich meine unsere, (wir sind Inhaber der Vermittlungsgebühr), nicht die des Provisions-Factoring Unternehmens beauftragt, mir Fälle in denen Sie unser Gegner sind vorzulegen. Ich werde mir erlauben, diese Kunden persönlich anzurufen um zu erfahren, ob, wann und bei wem der Neuvertrag unterschrieben wurde. Und glauben Sie mir, so gut wie Sie als Rechtsanwalt, bin ich als Verkäufer schon lange.

Wir haben noch nie in Not geratene Kunden verklagt, aber mit dem Unsinn, den Kunden als Provisionskuh zu missbrauchen, immer wieder die Verträge umzuschreiben, bis auch die letzten Rückkaufswerte in die Taschen dieser "(un)freien Berater" gewandert sind muss Schluss sein.

Unser Tarif LAR hat nachweislich die höchsten Ablaufleistungen, marktunüblich hohe Rückkaufswerte ab Beginn, die aktuellsten Sterbetafeln, das modernste Tarifwerk, das modernste Ablaufmanagement, eine einzigartige steuerliche Besserstellung, keine zu Lasten des Kunden gehende Verschlechterung des Investemnts im Hinblick auf Solvency 2, Top-Investments in der Anspar- wie evtl. auch Rentenphase. Kurz unsere Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherung sucht derzeit nach Wettbewerbern.

Es gibt keinen Grund, diese Produkt zu Gunsten eines Wettbewerbsproduktes zu kündigen.

Bisher mögen Sie arglos gewesen sein, jetzt müssten sie es besser wissen. Brauchen Sie noch weitere Informationen, rufen Sie mich direkt an:
Bruno Tatarelis
Inhaber und Geschäftsführer der
Excalibur Unternehmensgruppe
Peter-Rosegger-Str. 3
A-6300 Wörgl
+43 5332 733 440
www.excalibur-finanz.de
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tante
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Anmeldungsdatum: 10.11.2004
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 15.Feb 2005 15:44    Titel: Antworten mit Zitat

liebe(r) tatarelis,

auch makler wissen gute produkte zu schätzen!

ihr herr guggenberger erhielt erst gestern eine DVD, auf der ein tv-beitrag (PLUSMINUS-ARD vom 18.1.2005) aufgezeichnet ist.

den text des beitrags können sie hier in meinem früheren beitrag lesen.

wir jedenfalls sind überzeugt davon, dass offenheit, fairness und rendite - zusammen mit bedarfsgerechter beratung sowohl in einer ausschliesslichkeit als auch von freien beratern dem kunden echte vorteile bringen.

für den moralischen verschleiss mancher menschen ist ganz sicher nicht das angebotene produkt oder sein initiator verantwortlich.

mahlzeit deutschland!
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tatarelis
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Anmeldungsdatum: 09.02.2004
Beiträge: 37
Wohnort: Wörgl / Tirol

BeitragVerfasst am: 15.Feb 2005 17:30    Titel: liebe tante Antworten mit Zitat

in keinster Weise wollte ich meinen Berufskollegen (ich selbst bin sowohl in D wie auch in A zugelassener Versicherungsmakler) zu nahe treten.
Auch die Beratungsqualiät hängt nicht vom Berufsstand sondern vom Menschen ab.

Ich wollte damit ausdrücken - und ich hoffe. es gelingt mir diesmal - dass Makler sein nicht alles ist. Es ist doch nur menschlich, dass provisionsträchtigere Produkte eher zum Zuge kommen. Zumal das immer wieder strapazierte "best advice" Prinzip meines Erachtens unrealistisch ist. Wer ist dazu wirklich in der Lage und wer hat die Zeit dazu.

Seien Sie bitte nicht betroffen, Sie und Gleichgesinnte sind nicht gemeint.

Freundlichste Grüße aus dem tiefverschneiten Tirol
Bruno Tatarelis
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tante
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Anmeldungsdatum: 10.11.2004
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 15.Feb 2005 18:20    Titel: Antworten mit Zitat

wir sind bester dinge und fühlten uns nicht betroffen o.ä.

best advice ist - selbst bei BESTEN absichten - wohl ein stück weit illusion.

herrmann gmeiner meinte einmal: "alles grosse in der welt geschieht, weil irgenjemand mehr tut, als er muss." vielleicht kann man es so sehen und vielen "kollegen" wünschen, dass sie künftig wenigstens das NOTWENDIGE tun.

wir haben am produkt atlantic-lux nichts zu auszusetzen, im gegenteil. was ist dran, dass es ein aktuelles rating von morgan&morgan dazu gibt?? wo kann man nachschlagen?

...
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tante
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Anmeldungsdatum: 10.11.2004
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 15.Feb 2005 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ratschläge zur besseren Kundenberatung


Achtung: Es könnte sein, dass nicht wirklich jeder der nachfolgenden Ratschläge ernst gemeint ist..
Es besteht aber durchaus die Gefahr, sich in der einen oder anderen Situation wiederzuerkennen.

1.
Sagen Sie einem reklamierenden Kunden, Sie waren mit Ihrer Firma noch weniger zufrieden als er. Spenden Sie ihm Trost. Sagen Sie Ihm, wie glücklich er sein kann, dass ihm nicht mehr passiert ist. Nennen Sie Ihm schlimmere Reklamationsfälle.

2.
Wecken Sie das Mitleid des Kunden. Klagen Sie ihm Ihr schweres Schicksal. Arbeiten Sie nach der Jammermasche. Weinen Sie Ihre Tour ab. Jeder Kunde verfügt über einen Spendenetat.

3.
Zeigen Sie dem Kunden bereits durch Ihre Kleidung, wie stark Sie auf seine Aufträge angewiesen sind. Schiefe Absätze sind die Basis, auf der sich das Mitgefühl des Kunden aufbaut.

4.
Machen Sie sich nicht die Mühe, Einzelkenntnisse über Ihr Leistungsangebot zu erwerben. Der Kunde wird Ihnen früh genug mitteilen, was mit Ihrem Angebot los ist.

5.
Entwickeln Sie für sich ein Energie-Erhaltungs-Programm. Entspannen Sie sich, während der Kunde redet. Sichern Sie sich den Kraftzufluss positiven Denkens. Lassen Sie Ihre Gedanken wandern. Lassen Sie sich nicht lähmen durch das Negative, das der Kunde vor sich hinredet. Aktives Zuhören verkrampft. Sollten Sie einen Hörapparat haben, dann nehmen Sie die Batterie am besten vor dem Besuch heraus.

6.
Bedienen Sie sich nicht einer Sprache, die der Kunde versteht. Wählen Sie immer Fachbegriffe. Je weniger der Kunde Sie versteht, um so mehr betrachtet er Sie als Fachmann und folgt Ihrem Urteil.

7.
Es ist gefährlich, sich auf Verkaufsgespräche vorzubereiten, denn das Studium der Kundenunterlagen stimmt Sie eventuell pessimistisch. Erhalten Sie sich Ihren Optimismus. Die Information ist der Feind der guten Laune. Nichts wissen, nichts sehen, nicht zuhören.

8.
Kümmern Sie sich um die Familie des Kunden. Fragen Sie, wie es dem Sohn geht, der vor fünf Jahren als Tochter geboren wurde. Auch einen kleinen Irrtum dieser Art wird man Ihnen nicht übelnehmen - man hatte sich ohnehin einen Sohn gewünscht.

9.
Verlangen Sie von einem Kunden keine Entscheidungen. Lassen Sie Ihm Monate Zeit. Er hat einmal in seinem Leben eine Entscheidung getroffen. Die sieht er jetzt jeden Abend zu Hause. Sie werden verstehen, daß er jetzt etwas zurückhaltender mit Entscheidungen ist.

10.
Vereinbaren Sie keine Besuchstermine. Woher wollen Sie im voraus wissen, wann Sie gerade Zeit für den Kunden haben.

11.
Lassen Sie Ihre Zigarettenasche auf den Teppich des Kunden fallen, besonders wenn der Teppich neu ist. Das lenkt den Kunden von seinen Wünschen ab. Blasen Sie dem Kunden den Zigarettenrauch in die Augen. Dann kann er den kleingedruckten Text in Ihren Geschäftsbedingungen nicht lesen.
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tatarelis
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Anmeldungsdatum: 09.02.2004
Beiträge: 37
Wohnort: Wörgl / Tirol

BeitragVerfasst am: 15.Feb 2005 18:51    Titel: nochmals an tante Antworten mit Zitat

Sie werden in den nächsten Tagen zunächst in der Presse das BGH-Urteil mit der entsprechenden Begründung nachlesen können. Ich werde Ihnen die Veröffentlichungen auf der homepage unter aktuell mitteilen.

Unsere Ablaufleistungen des Tarifs LAR sind derzeit an alle Rating Agenturen unterwegs. Leider haben wir keinen Einfluss, wann diese veröffentlicht werden.

Anmerkung:
Modellkunde: Mann, 35 Jahre, Laufzeit 30 Jahre, Wertentwicklung 6 % weist unsere Modellkalkulation eine Ablaufleistung von 82.695 EUR aus.
Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % und Vermittlungsgebührenfreiem Anlegen der Steuerrückerstattung im 13, 25, 37, 49 und 61. Monat erhöht sich diese Ablaufleistung auf 86.374 EUR.

Un und dies ausdrücklich zu betonen unter vollem Einbezug der Vermittlungsgebühr
Vergleichen Sie doch mal mit dem Wettbewerb.

Nochmals liebe Grüße
Bruno Tatarelis
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A. Henneberg
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4931
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 15.Feb 2005 20:21    Titel: Re: Mein lieber RA Carl Franken Antworten mit Zitat

tatarelis hat folgendes geschrieben::
nachdem höchstrichterlich (BGH) unsere Rechtsauffassung hinsichtlich der Vermittlungsgebührenvereinbarung bestätigt wurde,


III. Zivilsenat -- 20.1.2005 - - III ZR 207/04
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RA Carl Franken
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Anmeldungsdatum: 14.05.2004
Beiträge: 9
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 2.Mai 2005 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

Sofern hier die Rechtsprechung des BGH ins Spiel gebracht wird, möchte ich dem Eindruck entgegenwirken, dieser habe nun das gesamte Vertriebssystem für Nettopolicen gewissermaßen abgesegnet.

Die im Vorbeitrag zitierte Entscheidung betrifft allein die Frage, ob es grundsätzlich wirksam ist, eine selbständige Provisionsabrede mit dem Kunden zu treffen.

In seiner Enscheidung vom 20.1.2005 -III ZR 251/04- hat der BGH aber bereits dargelegt, dass diese Konstruktion es für den Vermittler ausschließt, sich von seinen Aufklärungs- und Beratungspflichten loszusagen. Im Leitsatz:

"Ein formularmäßiger Ausschluss aller Beratungspflichten des Versicherungsmaklers, auch für den vermittelten Vertrag, benachteiligt den Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist deswegen jedenfalls in Bezug auf diesen Vertrag gem. §9 AGBG (jetzt §307 BGB) unwirksam."

Das ist allerdings der Knackpunkt: Der Vermittler muss deutlich herausstellen, daß die Konstruktion einer Nettopolice für den Anleger drastische Nachteile birgt, wenn auch nur das Risiko besteht, sich aus finanziellen Gründen vor Laufzeitende vom Lebensversicherungsvertrag lösen zu müssen. Dann sind nämlich auch alle Renditeberechnungen hinfällig. An einer solchen Aufklärung wird es häufig fehlen.

Neben den hier im Forum genannten Firmen vertreibt jetzt auch eine SECUMA AG Nettopolicen, und zwar im Rahmen eines MLM-Systems. Nähere Informationen über diese Firma liegen noch nicht vor.
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Salamander
Specialist


Anmeldungsdatum: 09.02.2004
Beiträge: 131
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 4.Mai 2005 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

Nun ja, da hat sich wohl wieder einmal jemand Mandanten erhofft und mal eben schnell ein vermeintlich massenwirksames Posting losgelassen und nun geht der Schuß nach hinten los - gelle Herr RA Carl Franken?!!
Fakt ist, das (um @Bedey bei zu pflichten) die Nettopolice das einzige Produkt dieser Sparte ist, was man heute noch ruhigen Gewissens anbieten kann.
Fakt ist, dass durch die entstehende Transparenz der Kunde umfangreicher aufgeklärt wird.
Fakt ist, dass in Deutschland jährlich zwischen 6000 und 8000 Anwälte zugelassen werden und alle Arbeit brauchen.
Fakt ist, dass nicht wenige Anwälte mittels Personenbeförderungsschein ihr Einkommen aufbessern müssen.
Fakt ist, dass man unseriöse Vermittler, die am Kunden vorbei verkaufen nicht anhand des verkauften Produktes festmachen kann, sondern ausschließlich daran, dass eben am Kunden vorbei verkauft wurde.
Fakt ist auch, dass der Verkauf eines Produktes über MLM keinerlei Aussagen über dessen Qualität beinhaltet und dieser Tenor sollte in Ihrem Posting mitschwingen.
Fakt ist auch, dass Herr Tatarelis mit dem Produkt ein absoluter Vorreiter in der Branche ist und sein Werdegang erhaben über jede Kritik ist. Selbiges kann ich auch nur von Herrn Guggenberger sagen, den ich unlängst persönlich kennen lernte. Wir selbst haben eine Vertriebsvereinbarung mit Excalibur abgeschlossen. Interessant in diesem Zusammenhang ist immer, ob Provisionssätze an Umsatz gekoppelt sind. Dies war hier nicht einmal ansatzweise der Fall. Das ist bei vielen deutschen Versicherungen anders. Die lassen sich zu Gesprächen mit Maklern erst herab, wenn der Makler mit einem Mindestumsatz lockt!
Das sind Praktiken, mein lieber Herr RA Carl Franken, die gierige, notleidende Vermittler förmlich dazu auffordern im eigenen und nicht im Kundensinne zu vermitteln! Dort finden Sie ein wirklich reiches Mandantenfeld. Vielleicht spezialisieren Sie sich ja auf Kunden der großen Strukturvertriebe ab Einführung des EU-Vermittlerrechtes. Über Ihre Excalibur-Schiene wird es sicher nicht funktionieren!
Wenn das aber auch nicht klappt... bleibt ja immer noch der Personenbeförderungsschein.
Außer Sie befleißigen sich einer objektiveren Haltung die Lösungen aufzeigt und nicht pauschliert. Dann ist das hier der rechte Platz für Sie.

Grüße aus Sachsen

Jens Müller
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Goodman
*** Consulter ***


Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5415

BeitragVerfasst am: 4.Mai 2005 17:06    Titel: Antworten mit Zitat

Zum Beitrag RA Carl Franken:

Secuma AG

Leonberg; Tel.: 07152/97904-0, Fax: 07152/97904-59, Online-Adresse: www. secuma.de ; RF: AG; Kap.-Ausst: 225.000 Mio. Mark; HR: AG Memmingen , HRB 10029; Vorstand: Edwin Kiefer, Arthur Brüstle, Peter Fenner, Hans-J. Jülke; Gründungsjahr 1996; Mitarbeiter Außendienst: 1.000, Innendienst: 9; Vertriebsgegenstand: RLV, Invest., konventionelle Immobilien, sonstige; Umsatz: zirka 500 Mio Euro; Provisionsaufkommen zirka 70 Mio. Euro.

@ Jens Müller

Mit Verlaub - Ihr Beitrag an RA Franken ist voll von Polemik und nichts sagenden Frasen - und das ist nicht gut.

'Toppverkäufer' und dazu zähle ich selbstverständlich auch Vertriebsgruppenleiter, zeichnen sich durch Understatement und Sachlichkeit aus. Das sehen Sie doch sicherlich auch so.

Nichts für ungut ...
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Salamander
Specialist


Anmeldungsdatum: 09.02.2004
Beiträge: 131
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 4.Mai 2005 17:54    Titel: Antworten mit Zitat

@Klaus Maurischatt

Ich kann Ihrer Argumentation die Polemik betreffend folgen.
Vermutlich bin ich einfach nur genervt von solcher Effekthascherei. Sachlich gesehen bleibe ich bei meiner Aussage, dass RA Carl Franken besser daran getan hätte, seinen Beitrag mit rechtlichen Hinweisen für seriöse Vermittler zu versehen, statt unseriöse Vermittler am Produkt auf zu hängen und daraus auf den Produktgeber zu schließen bzw. es auf Grund der Ausdrucksweise den Leser tun zu lassen.
Diese Polemik ist cleverer, weil sie bei unbedarften Usern zur Meinungsbildung beiträgt.
Zitat:
'Toppverkäufer' und dazu zähle ich selbstverständlich auch Vertriebsgruppenleiter, zeichnen sich durch Understatement und Sachlichkeit aus. Das sehen Sie doch sicherlich auch so.

Als Makler mit fast 5 Jahren Erfahrung im Strukturvertrieb (1990-1995) bin ich stets und ständig um Sachlichkeit bemüht. Das hält aber eben nur solange an, wie es der Andere auch tut. Und das hat mir persönlich in der Art und Weise des Schreibens bei dem User RA Carl Franken gefehlt.
Aber... vielleicht war er ja in der Situation emotional genauso erregt wie ich vorhin... ich irre mich mit negativen Meinungen wirklich gern!
Zitat:
Nichts für ungut ...

Da wir uns nicht zum ersten Mal "über den Weg laufen", sollten Sie wissen, dass ich in dieser Beziehung recht pflegeleicht bin.
Beste Wünsche für den Männertag

Jens Müller
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RA Carl Franken
Newbie


Anmeldungsdatum: 14.05.2004
Beiträge: 9
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 6.Mai 2005 8:47    Titel: Antworten mit Zitat

Liebe Vorposter,

sofern Sie meine Beiträge hier genau gelesen haben, werden Sie feststellen können, dass ich gegen das Produkt "Nettopolice" überhaupt nichts einzuwenden habe. Wenn Sie deisbezüglich mir nunmeher Polemik vorwerfen, geht das an der Sache vorbei.

Mir begegnen nun häufig Menschen, die von den jeweiligen Vermittlern über die Besonderheiten dieses Produktes -- insbesondere das Bestehenbleiben des Provisionsanspruches bei vorzeitigem Wegfall der Versicherung -- nicht nur nicht aufgeklärt worden sind, sondern die durch das geschickte Verhandeln des Vermittlers auch davon abgehalten wurden, dies selbst aus den Unterlagen zu entnehmen.

Ich bin durchaus bei Ihnen, wenn Sie zu den Vertretern Ihres Berufsstandes gehören, die Ihre diesbezüglichen Pflichten ernst nehmen und gegenüber Ihren Kunden erfüllen. Wunderbar !

Sie werden mir vermutlich jedoch recht geben, dass die "Schwarzen Schafe" Ihres Berufstandes die vermeintliche Verteidigung durch Sie ebensowenig verdienen, wie rechtschaffende Vermittler und Berater die pauschale Verurteilung Ihres Berufsstandes.

Ihre Überlegungen zu Marketingstrategien von Rechtsanwälten möchte ich unkommentiert lassen, ebenso Ihre weitere Bewertung meiner Beiträge. Über eine sachliche Diskussion hier im Forum darüber, für welche Art von Kunden sich das Produkt "Nettopolice" eignet und welche Art von Aufklärung zu erbingen ist, würde ich mich aber sehr freuen.

Übrigens: Ich bin als Student in der Tat nebenbei Taxi gefahren und würde es auch heute tun, falls es nötig wäre.
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Goodman
*** Consulter ***


Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5415

BeitragVerfasst am: 6.Mai 2005 9:55    Titel: Antworten mit Zitat

@ RA Carl Franken:

Meine Anmerkung der Polemik betreffend ging an den User Salamander, nicht an Sie! Brille? Fielmann ...
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