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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6842
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Verfasst am: 2.Jul 2006 17:01 Titel: „Fast geschenkte Rente“ für Mütter und Hausfrauen |
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Kinder, Küche, keine eigene Altersversorgung? Muss nicht mehr sein, meinen Rentenexperten. Seit es das freiwillige „Riester“-Sparen für den Ruhestand gibt, können sich auch Hausfrauen und Mütter mit wenig bis null Einkommen ein kleines, persönliches Polster fürs Alter aufbauen, unterstützt durch Fördermittel des Staats.
„Eine fast geschenkte Rente“, meint Merten Larisch, Altersvorsorgespezialist der Verbraucherzentrale Bayern. Die einen Frauen müssten dafür derzeit ganze fünf Euro im Monat aufbringen, unzählige andere keinen einzigen Cent. „Die lukrativste Geldanlage überhaupt“, ist Ines Wilck von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) überzeugt.
Nur wenige der betroffenen Frauen wissen allerdings von ihrer Chance. Und nur wer sie in jungen Jahren ergreift, hat Zeit genug, einen ansehnlichen Rentenanspruch ansammeln. Außerdem ist vom Staat zwingend vorgeschrieben: Entweder ein Ehemann, die dreijährige Kindererziehungszeit oder wenigstens ein Mini-Job unter bestimmten Vorzeichen.
Am besten dran sind Frauen, die einen „Riester“-fähigen Mann geheiratet haben und nach Hochzeit oder Familiengründung zu Hause bleiben. Ist der Mann ein pflichtversicherter Angestellter, Beamter, Landwirt oder Berufssoldat und damit selbst förderberechtigt, kann die Partnerin einen eigenständigen Vertrag abschließen - auch ohne eigenen Job und Einkommen. Voraussetzung: Der Ehemann „riestert“ ebenfalls. Seine Frau muss für ihren Partnervertrag keinen Cent an Beiträgen einzahlen. Höchstens eine Gebühr an den Anbieter, wie von einigen verlangt.
Was das Riester-Konto der Frau im Laufe der Jahre wachsen lässt, sind die staatlichen Zulagen. Eine Mutter mit zwei Kindern zum Beispiel bekommt 2006 und 2007 jeweils 390 Euro jährlich vom Staat zum Aufbau der Altersvorsorge geschenkt, ab 2008 sogar 524 Euro. Ihr Vorteil: Ist nichts anderes ausdrücklich vereinbart, fließt die Kinderzulage immer in den Vertrag der Mutter, wie Sylvia Beckerle betont, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Ist die Frau jedoch mit einem Selbstständigen oder Freiberufler verheiratet, geht sie leer aus. Ihr Ehemann ist dann nicht rentenversicherungspflichtig, er kann also nicht „riestern“.
„Die Riester-Förderung ist immer gekoppelt an Heirat und Beschäftigung“, bedauert Beckerle. Das bekommen vor allem allein erziehende Mütter ohne Ehering und Job zu spüren. Sie haben zunächst nach der Geburt die Chance auf einen gesponserten Riester-Vertrag gegen Selbstzahlung eines Sockelbetrags von 60 Euro im Jahr. Ist die Elternzeit rum, das Kind drei Jahre alt, gibt ihnen der Staat nichts mehr zum Aufbau der Altersversorgung dazu. Ihre Riester-Police kann die Frau dann zwar weiter besparen, wenn das Geld reicht. „Die Förderung ist aber weg“, betont Andrea Hoffmann von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Der einzige Ausweg aus der Misere: Eine Beschäftigung suchen, etwa einen Mini-Job auf 400-Euro-Basis, falls eine Rückkehr in den Beruf nicht möglich sein sollte. Zahlt die Geringverdienerin dann freiwillig einen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung ein (7,5 Prozent des Einkommens), sprudeln die staatlichen Riester-Zulagen wieder. „Schon bei einem Kind kann sich das lohnen, bei mehreren sowieso“, meint Beckerle. Hoffmann rät: Zur nächsten Verbraucherzentrale gehen und sich alles vorrechnen lassen. Auch Geringverdiener müssen für ihre Riester-Absicherung nur fünf Euro im Monat (60 Euro pro Jahr) aus eigener Tasche zusteuern.
Den Umweg über den Mini-Job können nicht nur ledige Alleinerziehende nutzen. Auch Geschiedene oder mit einem Selbstständigen Verheiratete können sich so wieder in den Kreis der Förderungsberechtigten hineinmanövrieren, wie Markus Jähnig vom Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA) bestätigt.
Quelle. Handelsblatt |
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