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Finanzbranche: Erst qualifizieren, dann verkaufen

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Goodman
*** Consulter ***


Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5416

BeitragVerfasst am: 20.Feb 2005 6:27    Titel: Finanzbranche: Erst qualifizieren, dann verkaufen Antworten mit Zitat

Finanzbranche: Erst qualifizieren, dann verkaufen

Bislang darf jeder Mensch Lebensversicherungen, Haftpflichtpolicen und andere Verträge verkaufen - egal, ob er sich mit der Materie auskennt oder nicht. Doch das wird sich in diesem Jahr ändern.

Die Bundesregierung muss die europäische Vermittlerrichtlinie umsetzen, mit der Brüssel die Rechte der Verbraucher stärken will. Damit wird in Deutschland gesetzlich festgelegt, wer Policen verkaufen darf. "Der Einstieg in die Versicherungsbranche wird schwieriger, aber aus gutem Grund", sagt Wolfgang Schroeckh, Geschäftsführer des Bundesverbands deutscher Versicherungskaufleute (BVK).

Wer Versicherungs-verträge veräußern will, brauchte bisher dafür nur einen Gewerbeschein. Das ist zu wenig, finden die EU-Kommissare. Ihre Richtlinie sieht vor, dass die Mitgliedsstaaten eine verbindliche Mindestausbildung für Vermittler festlegen. Nach jetzigem Stand des deutschen Gesetzgebungsverfahrens müssen Vermittler nun einen von der Industrie- und Handelskammer bestätigten Abschluss als Versicherungsfachmann beim Gewerbeamt vorweisen, um eine Berufserlaubnis zu bekommen.

Nur eingeschränkter Verbraucherschutz

Zudem legt die Richtlinie fest, dass Makler und Vertreter bei einer zentralen Einrichtung registriert werden, eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen und Beratungs- und Dokumentationspflichten unterliegen. Verbraucher sollen so prüfen können, mit welcher Art von Vermittler sie es zu tun haben.

Der BVK begrüßt die Vorgaben. "Diese Verpflichtung wird dem Image der Branche gut tun", sagt Schroeckh. Eine Regelung stößt jedoch auf die Kritik des BVK: Wer nur für einen einzigen Versicherer Verträge vermittelt und von dem Unternehmen eine Haftungsfreistellungserklärung erhält, wird von der Erlaubnispflicht befreit und muss weder einen IHK-Abschluss noch eine Berufshaftpflicht nachweisen. Damit wird nach Auffassung des BVK der beabsichtigte Zweck des Verbraucherschutzes unterlaufen.

Qualifizierung vorgeschrieben

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hingegen findet die Regelung für Einfirmenvertreter richtig. Sie haben die selben Beratungs- und Dokumentationspflichten wie ungebundene Vermittler, sagt GDV-Sprecher Siegfried Brockmann. Damit sei der beabsichtigte Verbraucherschutz gegeben. "Der Versicherer übernimmt die uneingeschränkte Haftung und sorgt schon deshalb für die Qualifikation des Vermittlers", sagt er.

Die Bundesregierung begründet die Regelung für Einfirmenvertreter mit der Struktur des Versicherungsmarktes. "90 Prozent der Vermittler arbeiten für ein Unternehmen", sagte Steffen Moritz, Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums. Diese Gruppe sei zwar von der Erlaubnispflicht für die Berufsausübung befreit, müsse aber auch an Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen. Die Kontrolle darüber liegt nicht bei den Gewerbeämtern, sondern bei der Finanzaufsicht BaFin, die über die Versicherer wacht.
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to-so
Newbie


Anmeldungsdatum: 29.04.2004
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 22.Feb 2005 9:23    Titel: Antworten mit Zitat

Die Lobbyisten haben doch die Ausnahmen für die Einfirmenvertreter gerettet. Und weiterhin treibt sich das Gesindel der Strukturvertriebe (DVAG, AWD, HMI usw) auf dem Markt umher und von den Nebenberuflern werden Produkte vertickt ohne die Details dieser zu kennen. Habe letzte Woche bei einem Kundentermin bei einer Thailänderin wieder mit Kopfschütteln feststellen müssen, was und wie den Leuten jeder Schund angedreht wird. Die Frau (26 Jahre) arbeitet als Zimmermädchen in einem Hotel und wollte einen Sparvertrag. Sie hat vor, etwa 10-15 Jahre in Deutschland zu bleiben um sich dann mit dem ersparten Geld in Thailand eine Existens aufzubauen. Und was bekommt sie von ihrem Bekannten (der zufällig 2 Wochen vorher auf einem Seminar der HMI saß) angedreht, eine RIESTER-Rente. Das war vor 2 Jahren. Ganz toll! Jetzt, da er nicht mehr bei dem Verein ist, hat er "eingesehen", das da etwas falsch lief. Er wusste nicht, dass die Leistungen nur als Rente ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden, dass der Hauptwohnsitz in D sein muss usw.

Und ich, seit 10 Jahren in der Versicherungsbranche tätig, mit BWV Ausweis, muss jetzt als Makler eine VermögensschadensHaftpflicht für knapp 1.100.- EUR pro Jahr abschliessen, muss mit den Kunden einen Maklervertrag machen usw. Wenn ich bei einem Kundentermin meinen Maklerauftrag raushole und ihn mit dem Kunden ca 10 min lang ausfülle und er ihn 5 mal unterschreiben muss, dann sieht man in den Augen jedes Kunden: Das muss ich bei meinem Vertreter nicht machen, was soll der Sch... . Klar, kann man dem Kunden plausibel machen, dass es für ihn Sicherheit bietet, aber nicht jeder sieht das ein.

Helmut Kohl, wird als Aufsichtsratsmitglied der DVAG innerhalb seiner Partei immer noch Druck machen und solche Regelungen zu stoppen.

Deutschland, Deutschland, man muss sich immer mehr wundern
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