Verfasst am: 28.Dez 2007 11:12 Titel: Fondspolicen und Kapitalertragssteuer
Viele Fondspolicen sind für unterschiedliche Modelle eingesetzt worden und aus diesem Grund generell Kapitalertragssteuerpflichtig.
Manche wollen auch aus Sicherheitsgründen oder alternativer Anlagen ihre Police auflösen.
Die Steuerpflicht lässt sich bis Ende 2008 (darüber hinaus wird wohl die Abgeltungssteuer das Modell begraben) auf ein Minimum reduzieren. Genau gesagt gibt es ein Angebot welches 96 % des Depotwertes der Police steuerfrei in Deutschland über eine Treuhandbank auszahlt.
Ob sich das Modell für die jeweilige Police rechnet sieht man an einer Gegenüberstellung des Kapitalertragssteueranteils des Ertragswertes und dem 4 % Abzug.
Deutsche und Britische Policen werden angekauft, Voraussetzung ist dass die Policen in Euro laufen und der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland hat.
Geniale Sache für diejenigen, die vor Einführung der Abgeltungssteuer etwas umschichten wollen und denen die Kapitalertragssteuer eine Hemmschwelle war.
Das Modell funktiniert auch für normale steuerpflichtige Kapitallebensversicherungen, die im klassischen Zweitmarkt nicht verkaufbar sind (Rendite!!!) - dafür bekommt man 97% des Rückkaufswertes steuerfrei durch die Treuhandbank ausbezahlt.
Aber wie gesagt, vorher den Vorteil berechnen - idealerweise durch den Steuerberater.
Um allen Spekulationen vorzubeugen, diese Möglichkeit der Abwicklung ist rechtlich und steuerrechtlich legal und wird seit knapp einem Jahr in dieser Form praktiziert.
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