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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2938
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Verfasst am: 25.März 2008 13:54 Titel: Garantie-Rente gegen Altersarmut |
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Schwedisches Vorbild: Garantie-Rente gegen Altersarmut
Um die zunehmende Altersarmut zu verhindern, plädiert der Frankfurter Wirtschaftswissenschaftler Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn für die Einführung einer Garantie-Rente für alle Alten. Durch eine umfassende Rentenreform nach schwedischem Vorbild könnte die Finanzierung der Rente nachhaltig auf drei stabile und aufeinander abgestimmte Säulen gestellt werden: die gesetzliche Rente, eine verpflichtende private Altersvorsorge und die steuerfinanzierte Garantie-Rente, so der Privatdozent für Volkswirtschaftslehre an der Goethe-Universität, in einem Beitrag der Zeitschrift „Deutsche Rentenversicherung“. Sein Modell einer Garantie-Rente im Alter will er mit einem Grundeinkommen für Personen im erwerbsfähigen Alter verbinden, das insbesondere bei den Grünen und der CDU, aber auch bei der FDP und der Linken als Alternative zu Hartz IV ernsthaft diskutiert wird. Für den Thüringer CDU-Ministerpräsidenten Dieter Althaus hat Strengmann-Kuhn ein Gutachten zu diesem Thema angefertigt
Darin hat Strengmann-Kuhn die empirische Entwicklung von Altersarmut untersucht und diskutiert mögliche Reformoptionen. Er zeigt auf, dass von Mitte der 1970er Jahre bis Mitte der 1990er Jahre das Armutsrisiko im Alter stark gesunken und seitdem in etwa konstant ist. Trotzdem haben immer noch 1,5 bis 2 Millionen alte Menschen ein Einkommen unter der von der EU definierten Armutsgrenze, wobei die Zahlen je nach Datensatz und Armutsmessung schwanken. „In Zukunft ist allerdings wieder mit einer steigenden Altersarmut zu rechnen“, prognostiziert Strengmann-Kuhn.
„Aufgrund der Rentenreformen und der Zunahme von unsteten Erwerbs- und Versicherungsverläufen wird in Zukunft auch die Kombination aus gesetzlicher Rente und ergänzender kapitalgedeckter Säule nicht ausreichen, um eine stabile Grundsicherung zu garantieren“, schreibt der Wirtschaftswissenschaftler. In jedem Fall erhöhe sich die Unsicherheit, ob im Alter eine ausreichende Absicherung vorhanden sei. Hinzu komme, dass die Politik auf das Problem der verdeckten Armut noch keine Antwort gefunden habe. Aus diesen Gründen sei eine weitere Reform der Altersicherung unbedingt erforderlich. Strengmann-Kuhn favorisiert eine umfassende Rentenreform nach schwedischem Vorbild: „Bei Personen mit geringen Ansprüchen aus der gesetzlichen und der kapitalgedeckten Rente werden diese automatisch und ohne Bedürftigkeitsprüfung durch die Garantie-Rente aufgestockt, wobei die eigenen Ansprüche nur zum Teil auf die Garantie-Rente angerechnet werden. Durch eine Reform der Alterssicherung wird die Transparenz und Akzeptanz der Altersvorsorgesysteme erhöht. Entscheidend ist, dass durch die Garantie-Rente Altersarmut vermieden wird.“
Während die Garantie-Rente von der Rentenversicherung zusammen mit der Rente ausgezahlt wird, regeln den Geldfluss bei seinem Modell der negativen Einkommensteuer für die Erwerbsfähigen die Finanzämter: Wer das Grundeinkommen nicht erreicht, erhält die fehlende Summe überwiesen. Mehrausgaben sind dabei nicht unvermeidbar, das räumt auch Strengmann-Kuhn ein. Aber er hat berechnet, wie diese Zusatzausgaben insbesondere durch die Streichung von Steuerfreibeträgen finanziert werden können. Auch der Sachverständigenrat hat in seinem jüngsten Gutachten die grundsätzliche Finanzierbarkeit eines Bürgergeldes eingeräumt und festgestellt, dass Einkommensarmut – ohne negative Arbeitsmarktwirkungen – dadurch weitgehend beseitigt würde. „Derartige Verteilungswirkungen ohne negative ökonomische Folgen hat keine andere sozialpolitische Maßnahme““, so Strengmann-Kuhn.
Quelle: FONDS professionell |
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