Verfasst am: 21.März 2003 9:50 Titel: Geldsparen bei der KV
+++ Mehr Leistung für´s gleiche Geld +++
Seit Jahresbeginn haben über 100 gesetzliche Krankenkassen ihre Beiträge
erhöht. Mehr als 35 Millionen Bundesbürger sind von den Kostensteigerungen
betroffen. Wer jetzt von einer teuren in eine günstige Gesetzliche wechselt,
kann bis zu 700 Euro im Jahr sparen. Wenn er außerdem einen Teil des
Ersparten in private Zusatzversicherungen etwa für vollen Zahnersatz oder
Ein-Bett-Zimmer im Krankenhaus investiert, kann er seine
Erstattungsansprüche sogar auf privates Niveau liften. Weil die Leistungen
der Krankenkassen zu mehr als 95 Prozent gesetzlich festgeschrieben sind,
kann man sich beim Kassenwechsel getrost am günstigsten Beitrag
orientieren - die Leistungsunterschiede der Anbieter sind minimal. Als
Pflichtversicherter können Sie Ihrer Krankenversicherung mit einer Frist von
acht Wochen zum Monatsende kündigen. Danach sind Sie 18 Monate lang an die
neue Kasse gebunden. Wenn die Krankenkasse den Beitragsatz erhöht, haben Sie
ein Sonderkündigungsrecht mit Wirkung zum Ende des übernächsten
Kalendermonats. Wenn die Beitragserhöhung etwa zum 01.04.2003 in Kraft
tritt, sollte Ihr Kündigungsschreiben bis zum 31.04.2003 vorliegen - zur
Sicherheit per Einschreiben. Die Kündigung wird dann am 31.06.2003 wirksam.
Wichtig:Lassen Sie sich unbedingt vom neuen, günstigeren Versicherer eine
Versicherungsbescheinigung ausstellen, denn ohne die darf Sie der alte
Anbieter nicht entlassen.
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