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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 1.Sep 2005 5:27 Titel: Hartz IV Empfänger und Ihre Lebensversicherungen |
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Müssen Hartz IV Empfänger Ihre Policen verkaufen?
Wenn die Freigrenzen überschritten sind - müssen die Guthaben (auch aus Lebensversicherungen) aufgebraucht werden. Der Freibetrag liegt bei 200 Euro pro Lebensjahr.
Doch es gibt Tricks:
Mit einem sogenannten "unwiderruflichen Verwertungsausschluß" (§ 165 Abs. 3 VVG) kann der Versicherte erklären, daß das Guthaben aus der Lebensversicherung ausschließlich der Altersvorsorge dient und nicht vor dem Ruhestand angetastet wird. Dann gilt ein zusätzlicher Freibetrag für die Altersvorsorge in Höhe des Vermögensfreibetrages.
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes muß ohnehin nicht jede Versicherungspolice verkauft oder aufgelöst werden.
Gehen durch den Verkauf mehr als 10% der eingezahlten Beiträge verloren, ist eine Auflösung nicht zumutbar und der Hartz IV Empfänger darf seine Police behalten - unabhängig von der Höhe des Versicherungsguthabens.
Dokumentensuche beim Bundessozialgericht
(Sucheingabe - Text = Lebensversicherung)
>>> klick zur Suche >>> Rechtsprechungsdatenbank
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