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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5416
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Verfasst am: 18.Aug 2006 15:43 Titel: Heinz Gerlach Spezial Research - FIDURA |
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DA-Nr. 33B/06 • 18. August 2006 • 9. Jahrgang
SPEZIAL-RESEARCH: FIDURA Vermögensbildungs- und Absicherungsfonds
Hohe, nicht prospektierte Kick-back-Zahlungen von Standard Life und Canada Life an die Konzeptionsgesellschaft des Initiators Klaus Ragotzky > rechtliche Untersuchung eingeleitet <
Zwei Prospektnachträge fehlen auf der Website des Hauptvertriebes Fonds Finanz – per Nachtrag bereits verlängerte Zeichnungsfrist 30.06.06 ist abgelaufen > Fonds trotzdem weiter im Vertrieb <
Die Weichkostenstruktur ist entgegen der Vorgabe der BGH-Rechtsprechung nicht „ohne weiteres“ erkennbar Interessenkonflikt-Risiko zwischen Ragotzky und der Ragotzky-Ehefrau Ingrid Weil nicht prospektiert
Für den FIDURA Vermögensbildungs- und Absicherungs-fonds der FIDURA Capital Consult GmbH, Hamburg, wurde von dem Wirtschaftsprüfer Uwe Kerner von der Wirtschafts-prüfungsgesellschaft ST TREUHAND Lincke, Leonhardt & Rinke GmbH, Dresden, ein auf den 01.08.05 datiertes Wirt-schaftsprüfer-Prospektgutachten nach dem Standard des INSTITUTS DER WIRTSCHAFTSPRÜFER E.V. (IDW-Standard) erstellt – ohne Beanstandungen in den zusam-menfassenden Feststellungen im Gutachten.
Das Fondskonzept wird auf der FIDURA-Website www.fidura-fonds.de so beschrieben:
FIDURA Private Equity Fonds haben sich zum Ziel gesetzt Normalanlegern einen direkten Zu-gang zur renditestarken Anlageklasse Private Equity zu ermöglichen - ohne Umwege und Rendi-teverlust. Deshalb beteiligen sich FIDURA Private Equity Fonds direkt – ohne Zwischenschaltung von Dritt-fonds – an Unternehmen. Aufgrund einer umfassenden Informations- und Kontrollbasis, die ein direkt investierender Fonds bei jedem einzelnen Unternehmen besitzt, lässt sich der Beteili-gungserfolg besonders gut vorhersehen und steuern.
Bislang stand dieses Anlagesegment fast ausschließlich institutionellen Anlegern (Banken und Versicherungen) oder sehr vermögenden Privatpersonen offen.
Um dem besonderen Sicherheitsbedürfnis von Normalanlegern Rechnung zu tragen verbinden FIDURA Private Equity Fonds in einzigartiger Weise die hohen Renditechancen von Private Equi-ty mit einer am Anlagemarkt einzigartigen Kapitalabsicherungsstrategie, die in Zusammenarbeit mit erstklassigen angelsächsischen Versicherungsgesellschaften realisiert wird.
Die „erstklassigen angelsächsischen Versicherungsgesellschaf-ten“ sind lt. der FIDURA-Website und dem Fondsprospekt die deutschen Niederlassungen der Standard Life und der Cana-da Life. Am 10.08.06 erhielten wir negative Informationen über den Fonds und über den Initiator Klaus Ragotzky, Alleingesell-schafter der Fondskonzeptionärin FIDURA Capital Consult GmbH.
Da ein Teil dieser Informationen den persönlichen Bereich von Klaus Ragotzky betreffen, haben wir den Prospekt untersucht, ob der am Prospektherausgabedatum 14.07.05 noch gültige „alte“ IDW-Standard: Grundsätze ordnungsmäßiger Be-urteilung von Prospekten über öffentlich angebotene Kapitalanlagen (IDW S 4) des INSTITUTS DER WIRTSCHAFTSPRÜFER E.V. (IDW), Düsseldorf, vom 01.09.00 bei der Prospektierung verletzt worden ist und Klaus Ragotzky am 13.08.06 eine entsprechende Informationsabklärung gemailt – und vorerst noch nicht dem Prospektgutachter, da dieser zu dem persönlichen Bereich keine Stellungnahme abgeben könnte.
Die negativen Informationen, die sich auf den persönlichen Bereich beziehen, sind durch die gestern (17.08.) eingegangene Mail-Stellungnahme von Klaus Ragotzky weitestgehend ent-kräftet worden.
Bei den folgenden vier Kritikpunkten sehen wir nach wie vor Verletzungen des IDW Standards.
Die Stellungnahmen von Klaus Ragotzly zu diesen Kritikpunkten haben wir bei diesen direkt angefügt – sowie jeweils unsere Beurteilung:
1.
Haben die prospektierten Versicherungsgesellschaften Stan-dard Life und Canada Life für die abgeschlossenen Verträge Provisionen bzw. Courtagen gezahlt – und wenn ja, an wen und warum sind diese sich aus dem Absicherungskonzept er-gebenden Provisionen nicht prospektiert worden, um das Voll-ständigkeitsgebot des IDW Standards S 4 zu erfüllen?
Hierzu Klaus Ragotzky:
Die relevanten Versicherungsprodukte werden zu marktübli-chen Konditionen abgeschlossenen, die selbstverständlich auch Kosten enthalten. Die erwartete Beitragsrendite nach Kosten ist prospektiert. FIDURA Capital Consult erhält von den Versicherungen eine Provision, die an den Vertrieb weiterge-reicht wird. Nach Auffassung des Wirtschaftsprüfers ergibt sich aus diesem Umstand keine Prospektierungspflicht im Sinne des IDW S4.
Unsere Beurteilung:
Klaus Ragotzky hat unsere Kritik nicht entkräftet. Die von Standard Life und Canada Life gezahlten Provisionen, die als Kick-backs der FIDURA zurückfließen, sind auch nach dem IDW S 4 vom 01.09.00 angabepflichtig.
Dort heißt es in Anlage 1 unter „V. Kosten der Investition“:
“Bei der Aufgliederung der Gesamtkosten sind die darin ent-haltenen Vergütungen an den Herausgeber des Prospek-tes/den Initiator oder mit ihm verflochtenen Personen oder Unternehmen … ihrer Art nach und mindestens mit ihrem vor-gesehenen Gesamtbetrag zu nennen.“
Im VersicherungsJournal vom 01.08.06 wird zudem unter der Überschrift „Verschweigen von Kick-backs kein Kava-liersdelikt“ auf die Thematik eingegangen, worin der Mün-chener Anwalt Johannes Fiala auf die einschlägige BGH-Rechtsprechung verweist:
So wurde in einem Urteil des BGH vom 19. Dezember 2000 (Aktenzeichen XI ZR 349/99) in einem Leitsatz festgehalten: „Hat eine Bank mit dem Vermögensverwalter eines Kunden ei-ne Vereinbarung über die Beteiligung des Verwalters an ihren Provisionen und Depotgebühren geschlossen, so ist sie ver-pflichtet, dies gegenüber dem Kunden offen zu legen.”
Standard Life und Canada Life agieren für den FIDURA Vermögensbildungs- und Absicherungsfonds als Vermögensverwalter.
Wir haben eine rechtliche Untersuchung der zivil- und ggf. strafrechtlichen Konse-quenzen für alle Beteiligten eingeleitet und werden auch die Höhe der gezahlten Kick-backs ermitteln.
Insbesondere haben wir den Prospektgutachter, den FIDURA-Hauptvertrieb Fonds Finanz Maklerservice GmbH, München, sowie Standard Life und Canada Life um Stellungnah-men gebeten, die wir zeitnah dokumentieren werden, zumal ja – siehe Prospektseite 34 – die Investitionen bei Standard Life und Canada Life mit den gleichen Weichkosten belastet sind wie die Investitionen in die Zielunternehmen.
Der auf der Website Ihres Hauptvertriebes Fonds Finanz zum Download bereitgestellte Emissionsprospekt hat das Heraus-gabedatum 14.07.05.
Laut der Website „HINTERLEGTE VERKAUFSPROSPEKTE FÜR VERMÖGENSANLAGEN UND WERTPAPIERE“ der BaFin existie-ren zwei Prospektnachträge, und zwar vom 04.08.06 und vom 13.01.06.
Warum werden diese Prospektnachträge, ohne die der Emissi-onsprospekt unrichtig und/oder unvollständig i.S. des IDW Standards S 4 und der Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte vom 16.12.2004 ist, Ihrem Vertrieb nicht zur Verfügung gestellt? Was ist der Inhalt dieser Prospektnachträge?
Hierzu Klaus Ragotzky:
Die Prospektnachträge beziehen sich auf die Abberufung von Reinhard Mandl sowie auf die Verlängerung der Zeichnungs-frist. Beides ist dem Vertrieb ohnehin bekannt, die Prospekt-nachträge werden diesem selbstverständlich auch zur Verfü-gung gestellt. Eine Bereitstellung auf der Plattform der Firma Fondsfinanz ist m.E. nicht angezeigt, da diese auch Nichtver-triebspartnern zugänglich ist. Zu Ihrer Information habe ich die entsprechenden Nachträge dieser E-Mail beigefügt.
Unsere Beurteilung:
Klaus Ragotzky hat unsere Kritik nicht entkräftet.
Wenn auf einer öffentlich zugänglichen Vertriebs-Website u.a. der Prospekt und auch der Zeichnungsschein zum Download zur Verfügung gestellt wird, nicht aber die Prospektnachträge, besteht u.E. die Gefahr, dass diese nicht zur Kenntnis ge-nommen werden – auch nicht von den Vertriebsmitarbeitern des (in diesem Fall) Hauptvertriebs Fonds Finanz.
Wir werden diese Problematik grundsätzlich durch eine Anfra-ge bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf-sicht (BaFin) klären.
Hinzu kommt, dass mit dem zweiten Prospektnachtrag vom 13.01.06 die Platzierungsfrist lediglich „bis zum 30.06.06“ verlängert worden ist, der Fonds aber immer noch im Vertrieb ist.
Das prospektierte Emissionskapital beträgt 100 Mio. €. Wegen des relativ geringen Platzierungserfolgs ist der prospektierte Schließungstermin 31.12.05, verlängert worden.
Wann ist der neue Schließungstermin?
Der aktuelle Platzierungsstand soll bei 20 Mio. € liegen. Für die im Investitionsplan auf der Prospektseite 34 ausgewie-senen Kostenpositionen Öffentlichkeitsarbeit, Fondskonzeption, Prospekterstellung, Steuer- und Rechtsberatung, Treu-handvergütung und Mittelverwendungskontrolle werden insge-samt 1,08 % des „Zielkapitals“ von 100 Mio. € ausgewiesen.
Das Risiko, dass die Weichkosten prozentual erheblich höher sein können, wenn das Zielkapital nicht erreicht wird, ist dem Kapitel „Risiken der Beteiligung“ nicht „ohne weiteres“ zu ent-nehmen, d.h. die Prospektierung erfüllt nicht die Anforderungen der BGH-Urteile vom 01.03.04 und 06.02.06 und somit auch nicht des IDW Standard S 4.
Hierzu Klaus Ragotzky:
Auf Seite 34 wird eine allgemein verständliche Darstellung der Kosten gegeben. Insbesondere wird darauf verwiesen (Textteil unter dem Kasten), dass die von Ihnen angesprochenen Kos-ten „fest vereinbart“ sind und sich auf das Zielkapital bezie-hen. Die Darstellung ist absolut konform mit der geltenden Rechtsprechung (auch mit den von Ihnen zitierten Urteile, die sich auf sog. Innenprovisionen beziehen). Somit ist unser Prospekt nicht unvollständig und fehlerhaft. Der aktuelle Schließungstermin ist der 31.12.2006, der Zeichnungsstand beträgt derzeit gut 27 Mio. €.
Da Prozentsätze keinen Wert an sich darstellen, ist eine Ver-schiebung von Prozentsätzen auch kein Risiko. Entscheidend sind die tatsächlichen Kosten, die ja gerade fix sind und sich nicht verändern. Diese sind zutreffend prospektiert, ein ent-sprechender Risikohinweis ist somit nicht angezeigt. Insbe-sondere besteht keine Kollision mit den von Ihnen zitierten BGH-Urteilen.
Unsere Beurteilung:
Klaus Ragotzky hat unsere Kritik nicht entkräftet.
In Tz. 26 des IDW-Standards S 4 vom 01.09.00 heißt es, „dass die „Struktur des Prospektes … gewährleisten muss, dass die wesentlichen Aussagen und bedeutsamen Sachver-halte in übersichtlicher Weise ausreichend deutlich hervorgehoben werden“.
1,08 % Gebühren bezogen auf das Zielkapital von 100 Mio. € entsprechen 1,08 Mio. €, bezogen auf das lt. Klaus Ragotzky eingeworbene Zeichnungskapital von 27 Mio. € sind das 4 %. Dieser Sachverhalt ist nicht „ohne weiteres“ nach den Vorgaben der BGH-Rechtsprechung ermittelbar und ent-spricht nicht der o.g. Vorgabe des IDW S 4. zu den BGH-Urteilen vom 01.03.04 und 09.02.06
Im Emissionsprospekt wird die geschäftsführende Kommandi-tistin IWF Fondsconsult GmbH als eigenständiger Leistungs-träger dargestellt. Tatsächlich ist nach vorliegenden Informati-onen die Alleingesellschafterin Ingrid Weil Ihre Ehefrau.
Diese Verflechtung, die zu erheblichen Interessenkonflikten führen kann, ist entgegen der Vorgaben des IDW-Standard S 4 nicht prospektiert.
Hierzu Klaus Ragotzky:
Der Sachverhalt ist IDW-konform prospektiert und zwar auf Seite 49 unten.
Unsere Beurteilung:
Klaus Ragotzky hat unsere Kritik nicht entkräftet.
Auf Seite 49 heißt es in kleinstmöglicher Schrift, dass zwischen der IWF Fondsconsult GmbH und der FIDURA Capital Consult GmbH „personelle und kapitalmäßige Verflechtungen mit Personen im Sinne von § 15 Abs. 1 Nr. 2-4 AO“ bestehen.
In Tz. 24 des IDW Standards S 4 heißt es, dass „Fachbegriffe und Begriffe, die unterschiedlich verstanden werden können (z.B. Rendite, Ertrag, Wirtschaftlichkeit, Steuervorteil), eindeutig und allgemeinverständlich definiert sein müssen und nicht irreführend verwendet werden dürfen“.
Die oben zitierte, kaum lesbare Fußnote ist nicht „all-gemeinverständlich“.
Hinzu kommt, das die Ragotzky-Ehefrau Ingrid Weil nicht den Familiennamen von Klaus Ragotzky führt, dass also selbst dann, wenn ein Anleger sich die Abgabenordnung besorgt, die Verflechtung nicht nachvollziehbar wird.
Ebenso fehlen entsprechende Risikohinweise im Kapitel „Risi-ken der Beteiligung“ ab der Prospektseite 14, so dass u.E. die Prospektierung gegen die Textziffer 22 des IDW-Standards S 4, nach der die „mit der Kapitalanlage verbundenen Chancen und Risiken deutlich zum Ausdruck gebracht werden“ müssen, verstößt. |
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GoMo&Pa .

Anmeldungsdatum: 25.01.2002 Beiträge: 2182
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Verfasst am: 6.Sep 2006 10:43 Titel: |
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| Zitat: |
anlegerschutz-report von Heinz Gerlach
Prospekt der BUSINESS INVEST Aktiengesellschaft Schweiz von Peter Würgatsch ohne BaFin-Gestattung > Verdacht auf Kapitalanlagebetrug <
Hohe, im Prospekt nicht ausgewiesene Kick-back-Zahlungen der
Standard Life und der Canada Life an die Konzeptionsgesellschaft des Initiators Klaus Ragotzky beim FIDURA Vermögensbildungs- und Absicherungsfonds > rechtliche Untersuchungen eingeleitet <
Werte Leser,
unglaublich aber wahr:
Da offeriert die BUSINESS INVEST Aktiengesellschaft Schweiz für Einmalanlagen ab 2.500,00 Euro eine Kapitalgarantie von 100 % und verspricht über die 10-jährige Laufzeit durchschnittliche Ausschüttungen von 16,81 % jährlich - und das mit Mini-Prospekt ohne die gesetzlich vorgegebene Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Und dann schweigt der deutsche Initiator Peter Würgatsch auch noch zu dem von uns gesehenen und ihm vorgehaltenen Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB) - und zur Frage, ob eine schadensfreie Rückabwicklung des Business Invest Beteiligungsfonds für die wahrscheinlich kriminellen Akzenta-Umsatzbeteiligungen erfolgt ist.
Wir informieren Sie, wenn wir wissen, ob und wie die BaFin dagegen vorgeht.
Ebenfalls dreist:
Hohe, wahrscheinlich rechtswidrige, da nicht prospektierte Provisionszahlungen von Standard Life und Canada Life fließen beim FIDURA Vermögensbildungs- und Absicherungsfonds als sog. Kick-backs an die Konzeptionsgesellschaft des Initiators Klaus Ragotzky, so dass wir eine rechtliche Untersuchung eingeleitet haben. Auch die Rechtsabteilungen von Standard Life und Canada Life gehen dem von uns dokumentierten Vorgang nach.
Der bisherige Hauptvertrieb Fonds Finanz Maklerservice GmbH hat sofort reagiert und den FIDURA Vermögensbildungs- und Absicherungsfonds von seiner Website www.fondsfinanz.de heruntergenommen. Wir informieren Sie zeitnah über den Fortgang dieses Falles.
Die ausführlichen Dokumentationen zu Peter Würgatsch/BUSINES INVEST und FIDURA mit Links zu den authentischen Hintergrundmaterialien finden Sie auf www.ANLEGERSCHUTZAUSKUNFT.de im schwarzen Laufband ANLEGERSCHUTZ-DOSSIERS.
Bei dieser Gelegenheit:
Das Nachrichtenmagazin FOCUS hat uns eine weitere Gelegenheit gegeben, die Integrität unseres Anlagerschutz-Engagements authentisch zu dokumentieren "Der Fall FOCUS/AUFINA"
Grüße aus Oberursel
Ihr
Heinz Gerlach
Herausgeber
DIREKTER ANLEGERSCHUTZ
www.direkteranlegerschutz.de
www.ANLEGERSCHUTZAUSKUNFT.de |
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Faxx Newbie
Anmeldungsdatum: 18.04.2003 Beiträge: 5
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Verfasst am: 6.Sep 2006 11:13 Titel: Peter Würgatsch |
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Ich habe mal einen Peter Würgatsch als Vertriebsleiter bei der FondScope AG Berlin kennengelernt. Aus der Analysegesellschaft FondsScope AG hat sich die heutige SCOPE Group entwickelt. Sollte es sich um den gleichen Peter Würgatsch handeln, kann ich Florian Schöller nur beglückwünschen, daß er diesen Mitarbeiter "verloren" hat - wenn´s denn der selbe war.
FAXX |
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