| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
MickDom Newbie
Anmeldungsdatum: 26.01.2006 Beiträge: 1
|
Verfasst am: 29.Jan 2006 17:41 Titel: KLV: Unterschied zw angebotenen & policierten RK-Werten |
|
|
Hallo, anläßlich einer Vermögensaufstellung habe ich eine Versicherungspolice einer von meiner Bank vermittelten Versicherung (Karlsruher LV) überprüft, um den Rückkaufwert zum jetzigen Zeitpunkt festzustelen- dabei fiel mir auf, dass die in der Police ausgegebenen RK-Werte erheblich unter den Werten des damaligen Angebotes (damals ausgedruckt von dem V-Vertreter) liegen. Die Werte am Ende der Laufzeit, also die Versicherungssumme stimmen aber wieder überein.
Ich hatte die 30Jahre Laufzeit-Versicherung mit nicht unerheblicher Ablaufleistung vor etwa 10Jahren abgeschlossen und natürlich auch die RK-Werte während der Laufzeit als Grundlage meiner Entscheidung herangezogen, mich letztendlich auch deshalb für diese Versicherungsgesellschaft entschieden und den anderen Anbietern abgesagt. Nachdem die Police dann drei Monate später zugeschickt wurde, habe ich leider nur die Ablaufleistung, also den garantierten Endwert überprüft- auf die Idee, dass dazwischen etwas nicht stimmen könnte kam ich erst garnicht- und dann unterschrieben. Mein Fehler?
So zumindest sieht es die "seriöse" Versicherung KLV in ihrer Antwort auf
meine Beschwerde die ich an sie richtete, die Angebotssoftware habe einen Fehler aufgwiesen, letztendlich beruhe das Vertragsverhältnis aber auf der von mir unterschriebenen Police, so dass ich quasi "selbst Schuld" sei...
Wie ist Euere Meinung? Habe ich eine Chance? Ich finde das ist doch eine riesengrosse Frechheit, insbesondere wenn man bedenkt, dass ich noch weitere Versicherungen bei denen abgeschlossen habe. |
|
| Nach oben |
|

|
adler8 Newbie
Anmeldungsdatum: 17.12.2004 Beiträge: 3 Wohnort: Konz
|
Verfasst am: 4.Feb 2006 19:44 Titel: |
|
|
Hallo MickDom,
Sie können die RK neu berechnen lassen. Siehe Urteil vom 12-10-05.
Weitere Info´s: www.bundderversicherten.de (Startseite, Merkblatt zur...) oder in GoMoPa unter Urteile und Recht.
Liebe Grüße |
|
| Nach oben |
|

|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
|
| |