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KV-Beiträge - Sonderkündigungsrechte

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money-baer
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Anmeldungsdatum: 28.02.2002
Beiträge: 779
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BeitragVerfasst am: 26.Aug 2003 17:02    Titel: KV-Beiträge - Sonderkündigungsrechte Antworten mit Zitat

+++ Beitragserhöhung: Sonderkündigungsrecht nutzen +++

Nach Bekanntwerden der Pläne von Gesundheitsministerin Schmidt, die
Beitragssätze der Krankenkassen ab 2004 gesetzlich zu reglementieren, haben
viele Kassen vorsorglich neue Beitragserhöhungen angekündigt. Gesetzlich
Versicherte sollten bei Beitragssteigerungen ihrer Kasse den Wechsel nicht
scheuen, denn mit einer günstigeren Krankenversicherung lässt sich echtes
Geld sparen - und das jeden Monat. Wichtig für Wechselwillige: die
achtzehnmonatige Mindestbindung des Versicherten an seine Kasse gilt bei
einer Erhöhung des Beitragssatzes nicht. Steigt der Beitrag, hat man ein
Sonderkündigungsrecht mit Wirkung zum Ende des übernächsten Kalendermonats.
Wenn die Beitragserhöhung also zum 01.10.2003 in Kraft tritt, sollte die
Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse bis zum 31.10.2003 vorliegen - zur
Sicherheit per Einschreiben. Die Kündigung wird dann am 31.12.2003 wirksam.
Unbedingt vom neuen, günstigeren Versicherer eine Versicherungsbescheinigung
ausstellen lassen, denn ohne die darf der alte Anbieter seinen Kunden nicht
entlassen. Wer auf Extras Wert legt, sollte neben dem Beitragssatz auch das
individuelle Leistungsangebot der Kassen bei seiner Wahl berücksichtigen.
Zwar schreibt der Gesetzgeber zu 95 Prozent vor, was die Kassen erstatten
müssen, Unterschiede gibt es aber beispielsweise bei Zuzahlungen zu Kuren,
bei der Kostenübernahme von Haushaltshilfen oder bei Angeboten von
alternativen Heilmethoden.

Quelle: MONEY-TIMES 470803 v. 26.08.03
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