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Kfz-Haftpflicht: Ab 2008 wird das Fahrzeugalter wichtig

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 7645

BeitragVerfasst am: 29.Aug 2007 9:54    Titel: Kfz-Haftpflicht: Ab 2008 wird das Fahrzeugalter wichtig Antworten mit Zitat

Ab 2008 entscheidet auch das Alter eines Fahrzeugs über die Versicherungsprämie. Vor allem die Käufer alter Gebrauchtwagen müssen in Zukunft tiefer in die Tasche greifen.

Für rund 70 Prozent der Kfz-Halter wirkt sich die Neueingruppierung im kommenden Jahr aus, wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am Dienstag mitteilte. Neben den bisherigen allgemeinen Merkmalen bei der Einstufung der Police käme unter anderen ein neues Kriterium hinzu: das Fahrtzeugalter zum Zeitpunkt des Kaufs.

Während bislang nur einige Versicherer das Fahrzeugalter abgefragt hätten und in ihre Tarife einfließen ließen, würden dies im kommenden Jahr alle Anbieter tun, sagte Verbraucherschützer Niels Nauhauser. Das werde ab 2008 direkt in der Zuordnung der Kfz-Typklasse berücksichtigt und zu Aufschlägen bei den Policen führen. Hintergrund der Anpassung sei, dass vor allem Fahranfänger mit ihrer höheren Unfallquote ältere Fahrzeuge nutzten. Das höhere Risiko wollten die Versicherer auf die Kfz-Halter umlegen.

Die Verbraucherberatung Baden-Württemberg rief alle Versicherten auf, ihre Policen zu prüfen und gegebenenfalls den Anbieter zu wechseln.
Quelle: Focus
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 7645

BeitragVerfasst am: 31.Aug 2008 17:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ab Oktober gelten in der Kfz-Versicherung neue Regionalklassen. Bei bestehenden Verträgen greift die geänderte Statistik erst ab Januar 2009.

Für Verbraucher bedeutet dies, dass ihre Prämie je nach Wohnort steigen, aber auch sinken kann. Die Kosten einer Police sind nämlich nicht nur vom Autotyp und der persönlichen Schadenfreiheitsklasse abhängig, sondern zusätzlich vom Wohnort.

Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), der die neue Statistik jetzt herausgegeben hat, gab es aber nur wenige Änderungen: 64 Prozent der 434 Zulassungsbezirke verbleiben in der gleichen Haftpflicht-Regionalklasse.

Der günstigste Wohnbezirk, um ein Auto in der Kfz-Haftpflichtversicherung zuzulassen, ist der Elbe-Elster-Kreis in Brandenburg. Billiger wird Autofahren in Zwickau, am teuersten ist es im Landkreis Kaufbeuren. In der Vollkaskoversicherung fährt man am günstigsten in Friesland, am teuersten in Berlin.

Je höher die Unfallrate in einem Bezirk ist, desto teurer wird die Versicherung, erklärt Katrin Rüter vom GDV. Städtische Gebiete mit einer höheren Verkehrsdichte schnitten dabei schlechter ab als übersichtlichere ländliche Gebiete. Auch in Regionen, in denen sehr teure Fahrzeuge gefahren werden, steige die Prämie. Der Grund: Die Reparaturkosten der teuren Autos schlagen zu Buche.

Die neuen Regionalklassen gelten für Neuverträge in der Regel ab Oktober, für bestehende Verträge ab Januar 2009.


Den Versicherern steht es frei, die Statistik zu übernehmen. „Die meisten tun es aber“, sagt Rüter.

Die finanziellen Auswirkungen der Regionalklasse würden oft überschätzt, so Rüter. Meist mache eine Hochstufung nur wenige Euro aus im Vergleich zur Schadenfreiheitsklasse, die die Beitragshöhe sehr viel stärker beeinflusst.
Quelle: A.Jäger


Ist der Antrag für Haftpflicht- und Kaskopolice des neuen Autos unter Dach und Fach, kommt meist die Frage nach der Insassen-Unfallversicherung. Versicherungsvertreter verkaufen diese Police gerne. Schließlich will niemand, dass ein Mitfahrer nach einem Unfall leer ausgeht. Kostet ja nicht viel, beruhigt der Vertreter.

Unter dem Strich schon: 60 bis 120 Euro im Jahr beispielsweise bei Marktführer Allianz.

Das Geld können Sie sich sparen.

Zum Verständnis: Früher war es so, dass eine Lücke im Versicherungsschutz bestand, wenn es keinen Unfallschuldigen gab. Das war zum Beispiel nach einem Reifenplatzer der Fall. Im Versicherungsdeutsch ist dies ein "unabwendbares Ereignis". Wer als Beifahrer in einem solchen Auto zu Schaden kam, konnte keine Ansprüche gegen die Autohaftpflicht geltend machen.

Schmerzensgeld gab es auf keinen Fall, eine Rente nur dann, wenn man sich auf dem Weg zur Arbeit befand, aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Für Arzt- und Krankenhauskosten musste die eigene Krankenkasse aufkommen. Genau dieses Szenario wurde beim Verkauf der Policen gerne bemüht, obwohl es nur in einem Bruchteil aller Unfälle keinen Schuldigen gibt.

Seit August 2002 gilt, dass PKW-Insassen bei Schäden auch dann abgesichert sind, wenn nach einem Unfall kein Schuldiger festgestellt werden kann.

Denn durch die Gesetzesänderung muss die Autohaftpflicht jetzt auch ohne Schuld des Fahrers zahlen.

Damit ist der Insassenunfallversicherung - noch immer gibt es rund sechs Millionen Verträge mit jährlichen Beitragszahlungen von rund 200 Millionen Euro - der Boden entzogen.

Eine einzige Ausnahme gilt noch immer: Der Fahrer kann bei Unfällen, die er selbst verursacht hat, keine Ansprüche gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung richten. Eine Haftungslücke kann zudem dann entstehen, wenn ein Fahrradfahrer oder Fußgänger einen Unfall verschuldet und nicht über eine private Haftpflichtversicherung verfügt. Dann müssen die Geschädigten befürchten, dass der Unfallverursacher ihre Schäden nicht voll bezahlen kann.
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 7645

BeitragVerfasst am: 9.Okt 2008 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt nicht alle Schäden.

Hat zum Beispiel ein Beifahrer einen wertvollen Gegenstand dabei, kommt die Versicherung für dessen Beschädigung bei einem Verkehrsunfall häufig nicht auf.

Das zeigt ein vom Landgericht Coburg behandelter Fall, in dem es darum ging, ob die Kfz-Haftpflicht ein bei einem Verkehrsunfall zerstörtes Cello bezahlen muss. Weil der Beifahrer das Musikinstrument nicht üblicher-, sondern nur ausnahmsweise bei einer Autofahrt bei sich hatte, verweigerte die Versicherung zu Recht ihre Eintrittspflicht.

Glück im Unglück: Für das Cello bestand eine Musikinstrumentenversicherung, die letztlich auf den 3.300 € Schaden „sitzen“ blieb.

Die Pkw-Eigentümerin war mit VW-Golf und Lebensgefährten auf dem Weg in die Weihnachtsfeiertage. Mit an Bord war das Cello der „Schwiegermutter in spe“. Bei einem von der Golffahrerin selbst verschuldeten Unfall wurde das Cello samt Etui zerstört. Schaden: rund 3.300 €. Die Musikinstrumentenversicherung der Schwiegermutter erstattete diesen Betrag und wollte ihn sich von der Kfz-Haftpflicht wiederholen. Die aber verweigerte unter Hinweis auf ihre Versicherungsbedingungen die Zahlung.

Zu Recht, wie die Coburger Gerichte befanden. Denn für in dem versicherten Auto mitgeführte Sachen muss die Kfz-Haftpflicht regelmäßig nicht zahlen.
(AG Coburg Az: 12 C 1005/07)

Anders liegt es zum einen dann, wenn Beifahrer Gegenstände dabei haben, die sie üblicherweise mit sich führen. Das war aber hier nicht der Fall, weil der Lebensgefährte das Cello gerade nicht gewöhnlich bei sich hat. Zum anderen muss die Haftpflicht dann eintreten, wenn die Fahrt „überwiegend der Personenbeförderung dient“ und es sich um einen Gegenstand des persönlichen Gebrauchs handelt. Weil aber die Fahrerin nicht als bloße Chauffeurin unterwegs war, sondern auch selbst zur Schwiegermutter wollte, lag keine Personenbeförderung in diesem Sinn vor.

Beifahrer mit wertvollem Gepäck können für den Fahrer also durchaus finanziell riskant sein. Denn wäre das Cello nicht separat versichert gewesen, hätte die Fahrerin es möglicherweise aus der eigenen Schatulle ersetzen müssen.

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