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Kinder haften bei Pflege für die Eltern

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young insurance
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
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BeitragVerfasst am: 22.Jul 2007 20:20    Titel: Kinder haften bei Pflege für die Eltern Antworten mit Zitat

Kinder haften bei Pflege für die Eltern

Seit 1995 besteht inzwischen die gesetzliche Pflegeversicherung. Diese bietet einen Grundschutz bei ambulanter oder stationären Pflege. Mehr als zwei Millionen Personen in der Bundesrepublik sind aktuell pflegebedürftig - Tendenz steigend. Die Leistungen des Staates durch die Pflegeversicherung reichen jedoch nur in den wenigsten Fällen aus, um die Kosten für die Pflege auch wirklich finanzieren zu können. Private Vorsorge wird in diesem Bereich immer wichtiger. Bereits mehr als 700.000 Personen haben zur Vorsorge eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen, um bei Pflegebedürftigkeit nicht auch noch finanziell leiden zu müssen.

Bogdan Kellinger von young-insurance.de erklärt: "Die durchschnittlichen Kosten für eine pflegebedürftige Person bei stationären Pflege der Stufe III in einem Heim liegen in Deutschland bei rund 2.675 Euro. Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt jedoch maximal 1.432. Ein Pflegebedürftiger muss also im Schnitt monatlich mehr als 1.200 Euro selber aufbringen können, um die eigene Pflege bezahlen zu können. Wer das nicht kann, wird zum Sozialfall oder die eigenen Kinder werden zur Kasse gebeten. Sicherlich keine erstrebenswerte Situation." Viele Versicherungsgesellschaften bieten daher inzwischen diverse Pflegeversicherungstarife an, um diese hohen Kosten im Fall der Pflegebedürftigkeit langfristig aufzufangen, ohne dass im Zweifel die Kinder für die Pflegekosten der Eltern aufkommen müssen.

Bei der Auswahl des passenden Tarifs sollte allerdings genau geprüft werden, welche Leistungen vereinbart werden können. Hier unterscheidet man Pflegekostentarife und Pflegetagegeldtarife. Versicherungskaufmann Karsten Werksnies: "Die meisten unserer Kunden wählen die Pflegetagegeld-Variante. Bei dieser Tarifart wird ein vereinbartes Tagegeld bei Pflegebedürftigkeit gezahlt - unabhängig davon, ob der Bedürftige von Angehörigen oder in einem Heim gepflegt werden soll. Hier kann man frei entscheiden, wie das Geld verwendet werden soll. Bei einem Pflegekostentarif ist das Geld zweckgebunden, oft sind die Leistungen bei einer Pflege durch Angehörige auch gering."

Wichtig bei Abschluss eines Pflegetagegeldtarifs sind zum einen die Höhe des monatlichen Tagegelds und zum anderen die Prozentsätze, die die Höhe festlegen, bei welcher Pflegestufe wie viel bezahlt wird. "Eine gute Lösung ist beispielsweise, wenn bei Pflegestufe III 100% des vereinbarten Tagegelds geleistet wird, bei Pflegestufe II 60% und bei Pflegestufe I 40%. Als Richtwert geht man meist von einem Tagegeld von etwa 50 Euro am Tag aus. Dies bedeutet, der Kunde erhält bei Pflegestufe III rund 1.500 Euro, bei Stufe II 900 Euro und bei Stufe I 600 Euro monatlich aus dieser Versicherung, mit der dann die anfallenden Kosten für die Pflege bezahlt werden können", so Werksnies. Der Preis für solch eine Absicherung hängt vom Eintrittsalter und vom Gesundheitszustand der versicherten Person ab. "Ein 21-jähriger Mann zahlt bei leistungsstarken Tarifen für diesen Versicherungsschutz rund acht Euro im Monat, ein 50-Jähriger bereits etwa 45 Euro. Je früher man hier vorsorgt, desto besser."

Von großer Bedeutung sind auch besondere Vereinbarungen, die einige leistungsstarke Anbieter in ihren Versicherungsbedingungen formuliert haben. So sind solche Angebote sehr zu empfehlen, in denen eine dynamische Erhöhung der Pflegeleistungen integriert ist, sowie Tarife, die eine zusätzliche Einmalzahlung bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit leisten. Wichtig ist auch, dass die Versicherung auf ihr eigenes ordentliches Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Jahre verzichtet.
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