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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6456
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Verfasst am: 20.März 2008 10:49 Titel: Krankenkassenvorstände müssen Gehälter offenlegen |
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Die Vorstandsmitglieder gesetzlicher Krankenkassen müssen ihre jährlichen Vergütungen veröffentlichen.
Das geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hervor.
Die Pflicht zur Veröffentlichung sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Mit der Regel solle Transparenz geschaffen werden. Sie diene dem Informationsbedürfnis der Beitragszahler und der Öffentlichkeit. Die Angaben über die Vorstandsvergütungen könnten außerdem Rückschlüsse auf Finanzgebaren und gegebenenfalls Einsparpotenziale der Krankenkasse ermöglichen.
Das Bundesverfassungsgericht beschäftigte sich mit der Angelegenheit, weil mehrere Vorstände der Betriebskrankenkasse Bertelsmann Beschwerde eingelegt hatten.
Quelle: mdr |
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