Kassen und Patienten werden in Deutschland mit krimineller Energie ausgeplündert.
Drastisches Beispiel:
Ein Patient wollte von seinem Recht Gebrauch machen, sich nach dem Sozialgesetzbuch V Paragraph 305, am Jahresende eine Auflistung seiner Abrechnungen von der Kasse zu holen. Das Ergebnis war, er wurde als Multiple-Sklerose-Patient abgerechnet – die Krankheit hatte er aber nicht.
Fazit: Wer genügend kriminelle Energie hat, kann Kranke und Kassen zur eigenen Bereicherung mißbrauchen. ... [mehr]
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