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Kündigung der FLV wegen Falschberatung

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activ24
Newbie


Anmeldungsdatum: 01.10.2004
Beiträge: 4
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BeitragVerfasst am: 16.Nov 2004 17:25    Titel: Kündigung der FLV wegen Falschberatung Antworten mit Zitat

Hallo an Alle.
Wir hätten da ein Problem. Bei meiner Bekannten wurden Anfang des Jahres von einem "freien Versicherungsberater" 2 Versicherungen der Vorsorge Luxemburg (vom GSR Maklerverbund Dachau) für die Kinder abgeschlossen. Selbst auf mehrmaliges Nachfragen wurde weder eine Durchschrift der Anträge noch sonstige Unterlagen vom Vermittler ausgehändigt. Es fand auch keine Bedarfsberatung statt - lediglich wurde mit Superzahlen herumjongliert was alles später mal rauskommen sollte. Irgendwann war der Vermittler nicht mehr erreichbar und nun stellte sich heraus, das dieser sog. Vermittler gar nicht als Vertragspartner mit der Versicherungsgesellschaft exisitiert sondern eine ganz andere Person den Vermittlervertrag mit der Versicherungsgesellschaft hat. Diese Person hat auch die Versicherungsanträge unterschrieben (teilweise schon blanco bereits vor der Beratung) allerdings hat meine Bekannte diesen "offiziellen" Vermittler nie gesehen.
Nun wollte sie bei der Vorsorge Luxemburg die Verträge stornieren (rückabwickeln) , die lehnt dies aber ab.
Was können wir hier machen und wie bekommt meine Bekannte ihre Beiträge zurück (wenn überhaupt).
Danke für Eure Mithilfe.

activ24
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jonathan33
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 12.02.2004
Beiträge: 269

BeitragVerfasst am: 16.Nov 2004 18:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe von Leuten gehört, die rufen die Bank an, Sie sollen die fehlerhaft abgebuchten Beiträge vom Lastschriftverfahren zurückbuchen, somit gitl die Einlösungsprämie als nicht eingelöst. Leztes Mittel ist anzugeben, dass Sie keine Versicherungsbedingungen/Police erhalten haben. Im VVG nachschlagen (www.dejure.org), Paragraphen zitieren und Aufhebung ab Beginn fordern. Davon habe ich gehört, darf Ihnen aber nicht dazu raten, da kein Rechtsanwalt.
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chrisch
Newbie


Anmeldungsdatum: 16.11.2004
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 16.Nov 2004 20:10    Titel: Antworten mit Zitat

funktioniert aber so.
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m-finanz
Newbie


Anmeldungsdatum: 15.11.2004
Beiträge: 21
Wohnort: 35687 Dillenburg

BeitragVerfasst am: 27.Jul 2005 13:29    Titel: Re: Kündigung der FLV wegen Falschberatung Antworten mit Zitat

Hallo activ 24,

hier ein kleiner Auszug mit dem es schon einige male geklappt hat:

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund von Informationen möchte ich Ihnen hiermit mitteilen dass ich den oben genannten Vertrag auflösen möchte und die bisher gezahlten Beiträge, seit .......... auf mein Konto zurück erstattet bekommen möchte.
Da bis heute keine vollständigen Unterlagen vorliegen, nehme ich meine 14-tägige Kündigungsfrist in Anspruch und trete hiermit vom Vertrag zurück.
Dies ergibt sich gemäß § 5a VVG, da auch Ihre Verbraucherinformation nicht dem §10a VAG entspricht. Dies ergibt sich aus den Urteilen des BGH vom 09. Mai 2001, AZ. IV ZR 138/00 und IV ZR 121/00 und vom 28.01.2004 AZ.: IV ZR 58/03
Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung und bedanke mich für Ihre Bemühungen in voraus.


Mit freundlichen Grüßen


Des weiteren können Sie ankündigen, dass Sie sich auch an die Verbraucherzentralen wenden und wenn nötig auch klagen werden.

Sollte es dazu kommen ( was ich bezweifle), haben die Gesellschaften keine Chance, da der ANtrag noch nicht einmal von DEM Vertreter unterzeichnet worden ist, der SIe "beladen" hat.
Ferner, wenn der ANtrag noch nicht einmal vorliegt.

Haben Sie bereits die Police erhalten ???

Ich hoffe, dass der Tipp Ihnen nützlich sein kann

Grüße von

m-finanz
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Anmeldungsdatum: 17.11.2003
Beiträge: 2016

BeitragVerfasst am: 27.Jul 2005 22:22    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Da bis heute keine vollständigen Unterlagen vorliegen, nehme ich meine 14-tägige Kündigungsfrist in Anspruch und trete hiermit vom Vertrag zurück.


Was denn jetzt: Rücktritt vom Vertrag o d e r Kündigung o d e r nicht doch besser Aufhebung von Beginn?

Mit den besten Wünschen, Browser
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m-finanz
Newbie


Anmeldungsdatum: 15.11.2004
Beiträge: 21
Wohnort: 35687 Dillenburg

BeitragVerfasst am: 28.Jul 2005 7:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo browser,

eine Aufhebung kommt einem Rücktritt gleich . Tatsache ist, dass der Vertrag von Beginn an "aufgehoben" wird, bzw. ich trete vom Vertrag zurück - so als ob der Vertrag nie existiert hätte - ergo die gesamten Beiträge müßten zurück erstattet werden.

Bei einer Kündigung würden die Beiträge verloren gehen.

mit den besten Grüßen

m-finanz
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Anmeldungsdatum: 17.11.2003
Beiträge: 2016

BeitragVerfasst am: 28.Jul 2005 10:06    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Bei einer Kündigung würden die Beiträge verloren gehen.
Das wollte ich lesen.

Mit den besten Wünschen, Browser
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