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LV -Altgervorsorge und Insolvenz

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money-baer
Insider


Anmeldungsdatum: 28.02.2002
Beiträge: 779
Wohnort: /Mfr.

BeitragVerfasst am: 22.Okt 2003 9:35    Titel: LV -Altgervorsorge und Insolvenz Antworten mit Zitat

Kuckuck auf der Altersvorsorge

Bei der Altersvorsorge sind Selbstständige gegenüber Arbeitnehmern und Beamten benachteiligt. Doch der Gesetzgeber will das bald ändern.
Während Pensionen und gesetzliche Renten vor Bezug nicht gepfändet werden dürfen, ist die private Vorsorge der Selbstständigen unbegrenzt pfändbar.
Diese Ungleichbehandlung moniert Lutz Zobel, Vizepräsident des Europaverband der Selbständigen - CEDI, Bundesverband Deutschland - BVD, in einer Pressemitteilung der DBV-Winterthur Versicherungs-Gruppe, für die Zobel als Rechtsanwalt arbeitet.

Gesetzesänderung steht an*
Beim Bundesjustizministerium ist der Handlungsbedarf schon längst erkannt. Doch lagen die angedachten gesetzlichen Änderungen bislang auf Eis, wie Zobel moniert.
Das soll sich allerdings in Kürze ändern. Noch im laufenden Jahr will das Bundes-Justizministerium einen Gesetzentwurf vorlegen, der für Gleichbehandlung von gesetzlich und privat Versicherten sorgt, wie eine Sprecherin des Ministeriums erklärte.

Noch ist die Vorsorge perdu
Die wirtschaftliche Lage mit zahlreichen Insolvenzen macht eine Lösung auch vordringlich, wie Zobel betont. Schon jetzt belasteten viele Selbstständige die Sozialkassen in erheblichem Umfang.
Denn die gesetzlichen Grundregeln, durch Pfändungsschutz das Existenzminimum eines Schuldners zu sichern und die Gemeinschaft von Sozialkosten zu entlasten, komme bei Selbstständigen eben nicht zum Tragen, kritisiert Zobel

Haken der Lebensversicherung
Das Problem der Selbstständige ist die Form ihrer Vorsorge. Sie müssen privat Geld für später auf die hohe Kante legen. Zumeist geschieht das durch den Abschluss von Kapitallebens- oder Rentenversicherungen.
Doch diese sind beleih- und verpfändbar und damit bei einer Insolvenz auch vollständig von den Gläubigern zu pfänden.

Unwiderrufliches Bezugsrecht hilft bedingt
Ins Leere geht eine Zwangsvollstreckung gegen den Versicherungs-Nehmer, wenn der einem Dritten – zum Beispiel Ehe- oder Lebenspartner – ein unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt hat.
Leben Ehepartner in Gütertrennung, ist auch die spätere Versicherungs-Leistung nicht zu pfänden.
Das unwiderrufliche Bezugsrecht hilft allerdings nur bedingt. Denn bei einem Scheitern der Partnerschaft ist nicht sicher, dass das dem Gläubiger-Zugriff entzogene Vermögen dem Versicherungs-Nehmer zugute kommt.

In Liechtenstein ist das anders
Günstiger ist die Rechtslage für Selbstständige, die eine Lebens- oder Renten-Policen bei einem Versicherer in Liechtenstein abschließen:
„Sind der Ehegatte oder die Nachkommen des Versicherungsnehmers Begünstigte, so unterliegen weder der Versicherungs-Anspruch des Begünstigten noch derjenige des Versicherungs-Nehmers der Exekution zugunsten der Gläubiger, allfällige Pfandrechte ausgenommen“, erklärt die Versicherungsaufsicht im Amt für Volkswirtschaft in Vaduz.
Dabei kann es sich auch um ein widerrufliches Bezugsrecht handeln. Begünstigte Ehegatte oder Kinder treten im Falle der Insolvenz des Versicherungs-Nehmers in den Versicherungs-Vertrag ein.

Ähnliche Regelung in der Schweiz
Dies gilt gleichermaßen in der Schweiz. Denn der Artikel 78 des Liechtensteiner Versicherungs-Vertragsgesetzes (VVG) entspricht dem Artikel 80 des Schweizer VVG.
Einziger Unterschied: In Liechtenstein sind Personen, die mit dem Versicherungs-Nehmer in eheähnlicher Gemeinschaft leben, dem Ehegatten gleichgestellt.

Reine Altersrente fast unbekannt
Eine weitere Rettungs-Variante für die Privatvorsorge des Selbstständigen in Deutschland ist die aufgeschobene Renten-Versicherung in seiner Urform, also ohne Beitrags-Rückgewähr bei Tod der versicherten Person während der Aufschubzeit.
Eine solche Privatrente, die weder beleihbar noch verpfändbar ist, schwebt der Rürup-Kommission zur Neuordnung der steuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorge-Aufwendungen und Alters-Bezügen als Zukunftsmodell vor.

Schon immer unbeliebt
Sie wurde von deutschen Lebens-Versicherern bereits im Kaiserreich zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts angeboten. Beliebt war sie schon damals nicht, was ihr ein Schubladen-Dasein bescherte.
Doch erhältlich ist diese Vertrags-Form nach wie vor, zum Beispiel bei der Allianz und etlichen anderen Lebens-Versicherern.
Mit der Werbung für diese Produkte hält sich die Branche allerdings sehr zurück. Offenbar befürchten die Gesellschaften Image-Probleme, wenn Hinterbliebene sich öffentlichkeitswirksam darüber beklagen, dass die Renten-Versicherer die angesparten Vermögen nicht herausgeben.
Michael J. Glück

Quelle: Versicherungskournal vom 21.10.2003
__________________

* ob es jedoch noch Gesetz wird in 2003 ist fraglich, ab dem 01.01.2004 sinkt jedoch im Gegnzug, der garantierte Rechnungszins von 3,25 auf 2,75% !!!!

Deshalb haben wir sschon seit Jahren unsere Beratung bei Selbständigen auf Policen von Luxemburg, Schweiz und Liechtenstein umgestellt.
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Troyer Christian
Specialist


Anmeldungsdatum: 29.08.2003
Beiträge: 130
Wohnort: Welden

BeitragVerfasst am: 22.Okt 2003 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Deshalb haben wir sschon seit Jahren unsere Beratung bei Selbständigen auf Policen von Luxemburg, Schweiz und Liechtenstein umgestellt.


@money-baer,

so muss Beratung sein.
Bei mir bekommen Selbstständige auch nur Policen der GIP oder anderen Gesellschaften, die 90% einen Insolvenzschutz garantieren können.

Das, dass Gesetzt allerdings geändert werden könnte, finde ich sehr interessant. Endlich mal eine sinnvolle Änderung.

Gruß,

Christian Troyer
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plastikbesteck
Specialist


Anmeldungsdatum: 14.08.2003
Beiträge: 155

BeitragVerfasst am: 15.Nov 2003 1:59    Titel: Prisma Life Antworten mit Zitat

Vorsicht, wer mit deutschen Produktlinien von Prisma Life arbeiten sollte und das Konkursprivileg als Argument anführt! In den Anträgen ist i.d.R. der Passus enthalten, dass für den Vertrag das Recht der Bundesrepublik Deutschland gilt. Damit hat sich m.E. die Sache mit dem Konkursprivileg erledigt, da das Liechtensteinische VVG eben nicht gilt.

"Waschechte" Liechtensteiner Policen sind z.B. von Fortuna (Generali-Tochter, schweineteuer, mittelmäßige Fonds, magere Auswahl, aber fürs kleine Geld erschwinglich) und von Capital Leben (nicht für den ganz kleinen Geldbeutel erschwinglich) erhältlich.

Beste Grüße

plastikbesteck
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Troyer Christian
Specialist


Anmeldungsdatum: 29.08.2003
Beiträge: 130
Wohnort: Welden

BeitragVerfasst am: 17.Nov 2003 11:34    Titel: Antworten mit Zitat

...zudem Vorsicht vor der Multiwert (neuer Strukkivertrieb des Deutschen Atlas)
Diese werben ebenfalls mit Insolvenzschutz.

Gruß,

Christian Troyer
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