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LV - bei Scheidung nicht sofort kündigen

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money-baer
Insider


Anmeldungsdatum: 28.02.2002
Beiträge: 779
Wohnort: /Mfr.

BeitragVerfasst am: 1.Jul 2003 8:42    Titel: LV - bei Scheidung nicht sofort kündigen Antworten mit Zitat

28.05.2003 -- MONEY TIMES -- Ausgabe 360503


+++ Bei Scheidung - Lebensversicherung nicht voreilig aufgeben +++

Unterhalt, Anwaltsrechnung, Gerichtskosten - neben dem seelischem Stress bringt eine Scheidung große finanzielle Belastungen mit sich.

Viele Scheidungswillige machen deshalb den Fehler, ihre Lebensversicherung dem Versicherer voreilig zum Rückkauf anzubieten.
Doch gerade in den ersten Jahren der Laufzeit entspricht der Rückkaufwert der Police oft noch nicht der Summe der eingezahlten Beiträge - ein Teil der Einzahlungen wird vom Versicherer zunächst für Abschlussprovisionen und Verwaltungskosten verwendet. Außerdem geht im Rückkaufsfall natürlich der Versicherungsschutz verloren.
Günstiger sind folgende Möglichkeiten:
Im Rahmen eines Güterausgleichs erhält ein Partner die Lebensversicherung, der andere bekommt bei entsprechendem Wertausgleich den Bausparvertrag, das Sparbuch oder das Aktiendepot.
Oder: Durch Teilkündigung wird die Versicherungssumme halbiert.
Will ein Ehepartner unbedingt ans Geld, lässt er sich den hälftigen Rückkaufwert auszahlen, der andere führt den halbierten Vertrag weiter.
Weitere Alternative: anteiliges Bezugsrecht.
Derjenige, der die Versicherung weiterzahlt, räumt dem anderen vertraglich das Recht ein, im Versicherungs- bzw. Fälligkeitsfall die den Ehejahren entsprechende anteilige Versicherungssumme zu kassieren.
Ebenso möglich: Beitragsfreistellung.
Der bestehende Vertrag wird ohne Beitragszahlungen weitergeführt und ruht bis zum Fälligkeitstermin. Geteilt wird dann bei der Auszahlung.
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Schwabenpower
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 24.12.2002
Beiträge: 1404
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 1.Jul 2003 15:11    Titel: und vielleicht was vergessen? Antworten mit Zitat

mittlerweile kann man seine LV auch an Broker verkaufen, die etwas mehr ausschütten als der Rückkaufswert der Versicherung! Ist auch noch eine Alternative!
_________________
Auf Regen folgt Sonne!
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money-baer
Insider


Anmeldungsdatum: 28.02.2002
Beiträge: 779
Wohnort: /Mfr.

BeitragVerfasst am: 1.Jul 2003 16:38    Titel: Antworten mit Zitat

@schwabenpower

wollt ich auch schon ergänzen, wird nur meist schwierig im Vollzug der Scheidung, denn nach dem Verkauf heist es teilen und dann bleibt die Frage offen wie wird der Todesfallschutz aufgeteilt, bzw. vergütet der ja beim Verkauf aufrechterhalten bleibt, gottseidank.
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