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berger-finanz .

Anmeldungsdatum: 05.04.2006 Beiträge: 263 Wohnort: Regensburg
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Verfasst am: 12.Nov 2006 11:18 Titel: Leseraktion: Fragen und Antworten zur Altersvorsorge |
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Leseraktion: Fragen und Antworten zur Altersvorsorge
Am Sonnabend standen die Experten des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) den Lesern am Telfon oder per E-Mail Rede und Antwort. Was die Leser am meisten interessierte.
RENTE
Frage: Vom Rentenversicherungsträger erhält man jährlich eine Auskunft über die zu erwartende gesetzliche Rente. Wie realistisch sind die Angaben dort?
Antwort: Es handelt sich um Prognosen, bei der die zugrunde gelegten Parameter angegeben werden. Ob diese Annahmen später tatsächlich auch so eintreffen werden, lässt sich heute noch nicht sagen. Grundsätzlich sollte man aber bedenken, dass die in den Renteninformationen getroffenen Annahmen tendenziell immer noch sehr optimistisch ausfallen.
Frage: Ich habe während meiner beruflichen Laufbahn aus drei verschiedenen Quellen Ansprüche auf eine Altersvorsorge erworben: der gesetzlichen Rente, einer betrieblichen Versorgungskasse sowie einer berufsständischen Zusatzversorgung. Besteht Grund zu der Sorge, dass diese Ansprüche irgendwann einmal wegen leerer Kassen gegeneinander aufgerechnet werden?
Antwort: Grundsätzlich gilt: Alle gesetzlichen Rentenansprüche, die aufgrund eigener Beiträge aufgebaut wurden, genießen verfassungsrechtlichen Eigentumsschutz nach Artikel 14 Grundgesetz. Deshalb ist eine Verrechnung der verschiedenen Renten nicht möglich. Das gilt allerdings nicht für Hinterbliebenenrenten. Hier gibt es schon heute eine Einkommensanrechnung.
Frage: Ich bin ein 31 Jahre alter, kinderloser, abhängig beschäftigter Single. In die gesetzliche Rentenversicherung zahle ich erst seit zwei Jahren ein. Bisher konnte ich mich nicht entscheiden, welche Form der Altersvorsorge für mich die Richtige wäre und habe deshalb die Finger ganz davon gelassen\x{2026}
Antwort: Aus Unschlüssigkeit sollte niemals ganz auf eine private Altersvorsorge verzichtet werden. Bedenken Sie bitte, dass langfristig die staatliche Versorgung von heute etwa 67 Prozent auf weit unter 50 Prozent des letzten Nettoeinkommens sinken wird. Um keine Versorgungslücken im Alter zu haben, ist private Vorsorge also dringend geboten. Und je früher Sie anfangen, desto günstiger für Sie. Der Zinseszinseffekt erhöht über die Jahre die Ablaufleistung.
Frage: Ich bin 51 Jahre alt und werde in den nächsten sechs Monaten wohl meinen Job verlieren, ohne Aussicht auf rasche Wiederanstellung zu haben. Nach jetzigem Stand werde ich eine Rente von 700 Euro im Alter bekommen. Wie soll ich da noch Vorsorge betreiben?
Antwort: Private Vorsorge verlangt leider auch immer nach einer Eigenbeteiligung. Aber selbst bei niedrigen Beiträgen lässt sich noch etwas herausholen. Ein Beispiel: Eine Person, allein stehend, hat im Jahr 2008 ein rentenversicherungspflichtiges Vorjahreseinkommen von 5000 Euro. Wenn diese Person jährlich 60 Euro für einen Riester-Vertrag aufbringen könnte, würde der Staat diesen Betrag auf 154 Euro aufstocken, die dem Vertrag dann gutgeschrieben würden. Der staatliche Förderanteil am Gesamtbetrag beliefe sich damit also auf mehr als 63 Prozent.
LEBENSVERSICHERUNG
Frage: In den vergangenen Jahren ist die Überschussbeteiligung meiner Privaten Rentenversicherung immer weiter gesunken. Mein Versicherer begründete dies mit den rückläufigen Kapitalmarktzinsen. Nun steigen die Renditen an den Anleihemärkten wieder. Wann erfolgt die Trendwende bei meiner Überschussbeteiligung?
Antwort: Prinzipiell besteht die Aussicht auf eine Anpassung nach oben. Diese erfolgt jedoch nicht unmittelbar, sondern erst dann, wenn die positive Zinsentwicklung stabil ist und die Kapitalanlagen der Versicherer entsprechend höhere Erträge abwerfen.
Frage: Was genau verbirgt sich hinter fondgebundenen Lebenspolicen?
Antwort: Bei fondsgebundenen Versicherungen handelt es sich um Produkte, bei denen das Geld in Investmentfonds angelegt wird. Dies können wahlweise Aktien- oder auch Rentenfonds sein. Auch bei diesen Offerten gibt es häufig Garantien. Oft wird beispielsweise der Kapitalerhalt zugesichert. Klassische Lebenspolicen haben zwar in der Regel höhere Garantien. So wird derzeit noch ein Garantiezins von 2,75 (ab Januar: 2,25) Prozent zugesichert. Unter dem Strich sind die Renditechancen bei fondsgebundenen Versicherungen allerdings (wesentlich) größer.
Anmerkung: Garantiezinsen bei Lebensversicherungen beziehen sich immer nur auf den Sparanteil. Auf Ihr eingezahltes Kapital erhalten Sie daher effektiv nur bis max 1,5% bei den besten Anbietern, bei schlechteren Anbietern sind es gar MINUS x,x % !!!
RIESTER
Frage: Wie hoch ist der Anteil der staatlichen Förderung bei einem Riester-Vertrag gemessen an der gesamten Sparleistung?
Antwort: Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Je nach Einkommen und Familienstand liegt die staatliche Förderquote bei etwa 30 Prozent bis unter Umständen sogar über 90 Prozent.
Frage: Ich bin Beamter. Ist die Riester-Rente auch für mich sinnvoll?
Antwort: Zur Aufbesserung der Altersvorsorge ist die Riester-Rente auch für Beamte interessant. Der Staat fördert die Riester-Rente durch eine Grundzulage und mit Kinderzulagen sowie gegebenenfalls zusätzlich durch Steuervorteile.
Frage: Ist es möglich, die Riester-Rente bei Renteneintritt in einer Summe ausgezahlt zu bekommen?
Antwort: Nein, die Leistung beim Riester-Vertrag erfolgt prinzipiell in Form einer lebenslang gezahlten Rente. Allerdings kann zu Beginn der Rentenzahlung ein bestimmter Betrag auf einen Schlag entnommen werden. Maximal sind dies 30 Prozent des angesparten Vorsorgevermögens.
Frage: Stimmt es, dass der Garantiezins auch bei Riester-Verträgen im nächsten Jahr sinkt?
Antwort: Ja, auch für Riester-Rentenverträge sinkt der Garantiezins von derzeit 2,75 auf dann 2,25 Prozent. Das gilt aber nur für Verträge, die nach dem 31. Dezember 2006 abgeschlossen werden. Für bestehende Verträge bleibt es dagegen beim alten Garantiezins.
Frage: Wie lange kann ich bei einem Riester-Vertrag Kinderzulage erhalten?
Antwort: Solange Kindergeld gezahlt wird \x{2013} längstens bis zum 25. Lebensjahr des Kindes.
Frage: Kann ich die Riester-Förderung für das ganze Jahr 2006 erhalten, obwohl ich den entsprechenden Vertrag erst jetzt im November abschließe?
Antwort: Sie können sogar noch im Dezember den gesamten Jahresbeitrag in einer Summe zahlen und erhalten damit auch die Förderung für das Gesamtjahr.
Frage: Ich bin Hausfrau. Habe ich trotzdem Anspruch auf die Riester-Förderung?
Antwort: Wenn Ihr Ehemann einen Riester-Vertrag hat, können Sie für sich einen abgeleiteten, eigenen Riester-Vertrag abschließen. Der Vorteil für Sie: Einen Mindesteigenbeitrag müssen Sie nicht zahlen.
Frage: Was geschieht mit meinem Riester-Vertrag, wenn ich arbeitslos werde?
Antwort: Bei Arbeitslosigkeit kann ein Riester-Vertrag beitragsfrei gestellt werden. Es ist aber sinnvoll, wenigstens den geringeren Eigenbeitrag weiterzuzahlen, um die vollen Zulagen zu erhalten. In jedem Fall bleibt das vorhandene Guthaben für die Altersvorsorge zur Verfügung.
Frage: Ich bin selbstständiger Meister. Ist die Riester-Rente oder die Basisrente für mich als Altersvorsorge geeignet?
Antwort: Als Selbstständiger können Sie eigentlich keinen Riester-Vertrag abschließen. Allenfalls ist ein abgeleiteter Vertrag möglich, falls Ihre Frau einen Riester-Vertrag haben sollte. Davon abgesehen würde ein Riester-Vertrag für Sie zur Vorsorge nicht ausreichen. In Ihrem Fall ist die Basisrente, oft auch Rürup-Rente genannt, eine geeignete Form der Altersvorsorge. Dabei können Sie die Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Die Auszahlung der Basisrente im Alter ist allerdings steuerpflichtig.
RÜRUP-RENTE
Frage: Ich bin selbstständig, ledig und verdiene jährlich rund 60.000 Euro brutto. Lohnt sich für mich die Rürup-Rente? Und kann ich dadurch in diesem Jahr gleichzeitig noch Steuern sparen?
Antwort: Eine Rürup-Rente dürfte sich für Sie doppelt rentieren. Zum einen bauen Sie sich so eine Altersvorsorge auf. Zum anderen sparen Sie auf diese Weise in der Ansparphase Steuern. Sollten Sie noch in diesem Jahr einen Vertrag abschließen, können Sie die Beiträge bereits mit der Steuererklärung 2006 als Sonderausgaben geltend machen. Allerdings werden in diesem Jahr von den geleisteten Beiträgen nur 62 Prozent steuerlich berücksichtigt. Ab kommenden Jahr sind dann schon 64 Prozent. Ab dem Jahr 2025 sind die Beiträge schließlich zu 100 Prozent anrechenbar. Es gibt allerdings Höchstgrenzen: Als Lediger ist der Sonderausgabenabzug für Versorgungsbeiträge in diesem Jahr auf 62 Prozent von 12.400 Euro begrenzt.
Frage: Was passiert mit der Rürup-Rente im Fall einer Privatinsolvenz?
Antwort: Die Rürup-Rente ist im Insolvenzfall vor Pfändungen geschützt.
Frage: Welche Formen der Altersvorsorge sind denn generell im Fall einer Privatinsolvenz sicher?
Antwort: Zum einen sind wie gesagt staatlich geförderte Renten geschützt. Zum anderen kommt auch eine Privatrente in Betracht, wenn eine rechtliche Konstruktion gewählt wird, bei der der Rückkauf ausgeschlossen ist. Das heißt: Wenn die Versicherung im juristischen Sinne die Versicherung keinen Vermögenswert hat. Das geht jedoch nur, wenn weder in der Anspar- noch in der Leistungsphase eine Zahlung für den Todesfall vorgesehen ist.
Frage: Ich bin Inhaberin eines Einzelhandelsbetriebs. Kann ich auch für mich selbst eine betriebliche Altersvorsorge abschließen?
Antwort: Nein, die betriebliche Altersversorgung ist nur für Arbeitnehmer, nicht für Selbstständige.
BETRIEBLICHE VORSORGE
Frage: Ich bin 35 Jahre alt und besitze bereits eine fondgebundene Lebensversicherung. Ist eine betriebliche Altersvorsorge für mich dennoch sinnvoll?
Antwort: Ja, zur Ergänzung ist eine betriebliche Altersvorsorge sogar ratsam. Beiträge dazu können bis zu einer Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei eingezahlt werden. In diesem Jahr sind das bis zu 2520 Euro. Leistungen im Alter sind zwar grundsätzlich voll steuerpflichtig, doch ist der persönliche Steuersatz im Ruhestand in der Regel niedriger.
Frage: Wer garantiert für meinen Pensionsfonds und wie ist sichergestellt, dass heute eingezahlte Beträge auch nach 40 Jahren zur Auszahlung zur Verfügung stehen?
Antwort: Träger des Fonds ist Ihr Arbeitgeber. Der Pensionsfonds muss mindestens die Auszahlung der eingezahlten Beiträge abzüglich möglicher Risikobeiträge (etwa für eine Berufsunfähigkeits-Versicherung) garantieren. Dabei unterliegt der Pensionsfonds der staatlichen (Versicherungs-)Aufsicht. Wenn der Pensionsfonds die Leistungen nicht erbringen kann, haftet Ihr Arbeitgeber. Ist dieser nicht dazu in der Lage, haftet der Pensions-Sicherungs-Verein. Letztlich besteht also gleich eine dreifache Sicherung.
BETRIEBSRENTE
Frage: Ich bin seit 2001 Rentner und beziehe von meinem alten Arbeitgeber eine Betriebsrente. Bislang wurden die Bezüge nicht verändert. Ist dies korrekt oder müssen Betriebsrenten von Zeit zu Zeit auch erhöht werden?
Antwort: In §16 des Betriebsrentengesetzes ist ein regelmäßiger Inflationsausgleich für Betriebsrenten vorgeschrieben. Und zwar muss dieser alle drei Jahre erfolgen. Einzig zulässige Ausnahme: Lässt die wirtschaftliche Lage des Unternehmens eine Erhöhung nicht zu, kann die Anpassung ausfallen. Dies muss der Ex-Arbeitgeber jedoch nachvollziehbar begründen und belegen. Ausfallen kann die turnusmäßige Erhöhung zum Beispiel, wenn der Arbeitgeber in der zurückliegenden Periode Verluste ausgewiesen und Personal abgebaut hat. Eine Alternative zum Inflationsausgleich ist übrigens die Nettolohnanpassung. In diesem Fall erhalten die Rentner nicht den Teuerungsausgleich für die drei zurückliegenden Jahre, sondern eine Erhöhung, die exakt der Steigerung der Nettolöhne der aktiv Beschäftigten entspricht.
Frage: Ich bin 71 Jahre alt und beziehe eine monatliche Betriebsrente in Höhe von 172 Euro. Nun habe ich ein Abfindungsangebot erhalten: Statt der monatlichen Rente soll ich eine Einmalzahlung von 24.000 Euro erhalten. Lohnt es sich, hierauf einzugehen?
Antwort: Eine eindeutige Antwort gibt es leider nicht. Die Kapitalisierung Ihrer Rentenansprüche ist im Prinzip eine Wette auf die Langlebigkeit. Auf die Monatsrente umgerechnet würde der Betrag einer Rentenzahlung von knapp 140 Monaten entsprechen \x{2013} eventuelle Zinserträge auf das Kapital außer acht gelassen. Sollten Sie wesentlich älter als 82 Jahre werden, wäre die Kapitalisierung also ein Minusgeschäft. Außerdem müssen sie berücksichtigen, dass die Kapitalauszahlung zu versteuern ist. Wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht komplett aus anderen Einkünften finanzieren können, spricht also vieles dafür, bei der monatlichen Rentenzahlung zu bleiben.
Frage: Mein Mann hat bei einem großen Energieversorger in eine Pensionskasse eingezahlt. Letztes Jahr ist er gestorben und ich beziehe aus dieser Anwartschaft nun 60 Prozent Witwenrente. Doch jetzt soll der Konzern verkauft werden. Muss ich um meine Rente fürchten?
Antwort: Nein, die Witwenrente bleibt auf jeden Fall erhalten. Durch den Verkauf eines Unternehmens ändert sich an Ihren Rentenansprüchen nichts.
HARTZ IV
Frage: Ist die betriebliche Altersversorgung sicher vor Hartz IV?
Antwort: Ja. Da man über die betriebliche Altersversorgung nicht vor Renteneintritt verfügen kann, kann der Staat auch nicht verlangen, sie vorher zu verbrauchen.
Frage: Zur Altersvorsorge spare ich seit Jahren mit einem Fondssparplan. Was würde mit dem angesammelten Kapital im Fall einer langandauernden Arbeitslosigkeit passieren?
Antwort: Für jedes vollendete Lebensjahr steht Ihnen im Fall von Hartz IV ein Vorsorge-Grundfreibetrag von 150 Euro zu. Sollte Ihr angesammeltes Sparkapital über den gesamten Freibetragswert hinausgehen, müssten Sie diese Summe für Ihren Lebensunterhalt einsetzen. Die größere Hartz-IV-Sicherheit bieten Riester- und Rürup-Renten, die komplett freigestellt sind. Aber auch bei privaten Lebens- oder Rentenversicherungen, deren Endalter bei über 60 Jahre liegt, haben einen besonderen Schutz: Hier gibt es für jedes vollendete Lebensjahr einen zusätzlichen Schonbetrag von 250 Euro.
Frage: Ist die Rürup-Rente auch für einen Arbeitslosen sinnvoll?
Antwort: Unter dem Aspekt der Steuerersparnis nicht. Unter dem Aspekt der Hartz-IV-Sicherheit kann jedoch die Einzahlung eines Einmalbeitrages, beispielsweise aus einer Abfindung, sinnvoll sein. Auf jeden Fall interessant ist unter diesem Aspekt die Riester-Rente, da sie ebenfalls Hartz-IV-sicher ist und gleichzeitig vom Staat durch Zulagen gefördert wird.
STEUERN/ABGABEN
Frage: Ich gehe in rund drei Jahren in Rente. Mit welcher Steuerlast muss ich bei meiner gesetzlichen Rente rechnen?
Antwort: Seit Jahresbeginn 2005 gilt das Alterseinkünftegesetz. Seither werden die gesetzlichen Renten nachgelagert besteuert \x{2013} die Beiträge werden im Gegenzug steuerlich entlastet. Dabei wurde eine Stufenregelung festgelegt, bei der sich der steuerpflichtige Teil mit jedem Jahr ein wenig erhöht. Die volle Steuerpflicht auf Renten tritt danach erst 2040 in Kraft. Entscheidend für die Höhe Ihrer persönlichen Rentensteuer ist das Jahr Ihres Renteneintritts. Wenn Sie 2009 in Rente gehen, müssen Sie laut Stufenplan 58 Prozent Ihrer gesetzlichen Rente versteuern.
[b]Frage:[/b] Wie hoch werden Einkünfte aus privaten Rentenversicherungen besteuert?
Antwort: Private Rentenversicherungen sind in der Auszahlungsphase nicht voll steuerpflichtig, sondern es wird nur der niedrigere \x{201E}Ertragsanteil\x{201C} herangezogen. Die Höhe des Ertragsanteils hängt ab vom Alter des Renteneintritts. Nach geltendem Recht beträgt der Ertragsanteil beispielsweise bei einem Renteneintritt mit 65 Jahren nur 18 Prozent. Bei Renteneintritt mit 60 Jahren beträgt der steuerpflichtige Ertragsanteil 22 Prozent.
Frage: Muss ich bei einer Direktversicherung, die nach §40b Einkommensteuergesetz abgeschlossen wurde, bei einer Kapitalauszahlung Sozialversicherungsbeiträge entrichten?
Antwort: Leider ja. Die Bemessungsgrundlage wird dabei folgendermaßen berechnet: Die Auszahlungssumme wird durch 120 geteilt. Auf den daraus resultierenden Wert sind dann für einen Zeitraum von zehn Jahren Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu entrichten.
Frage: Ich habe vor zwei Jahren eine Direktversicherung mit Kapitalauszahlung abgeschlossen. Muss ich bei der Auszahlung auch Beiträge an die private Krankenversicherung leisten?
Antwort: Wenn Sie privat krankenversichert sind, hat Ihre Einnahmesituation im Alter keinen Einfluss auf die Prämienhöhe. Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung werden im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung eben nicht nach der Höhe der Einkünfte, sondern nach gewähltem Tarif und persönlichem Risiko kalkuliert. Insofern können Sie Ihre Direktversicherungsleistung also ohne Abzug von Sozialabgaben vereinnahmen.
FALLBEISPIELE
Frage: Mein Sohn beginnt jetzt mit dem Studium. Ist es sinnvoll, für ihn bereits eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen?
Antwort: Ja. Je jünger man bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist, desto besser, denn dann ist der Beitrag günstiger. Außerdem kann es sein, dass mit fortschreitendem Alter Erkrankungen den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung erschweren. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann übrigens auch schon für Schüler abgeschlossen werden.
Frage: Ich bin 58 Jahre alt und berufstätig. Ist es sinnvoll, jetzt noch etwas für das Alter zu tun?
Antwort: Selbstverständlich, auch in Ihrem Alter kann man noch Altersvorsorge betreiben. Es hängt natürlich von Ihren finanziellen Möglichkeiten ab. Denkbar ist beispielsweise die Einzahlung eines einmaligen größeren Beitrages in eine Rürup-Rente oder in eine private Rentenversicherung.
Frage: Ich bin 63 Jahre alt und habe einen Betrag von 200.000 Euro für meine Altersvorsorge zur Verfügung. Was empfehlen Sie mir?
Antwort: Wenn Sie eine lebenslange, sichere Rentenzahlung aus diesem Kapital haben wollen, ist der Abschluss einer Sofortrente sinnvoll. Diese Privatrente wird bis an Ihr Lebensende gezahlt und ist nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig. Möglich ist dabei auch die Absicherung von Hinterbliebenen. Das heißt, es kann vereinbart werden, dass bei Ihrem Tod die Rentenzahlung auf den Partner übergeht.
Frage: Ich bin 30 Jahre alt und Angestellte im öffentlichen Dienst. Welche private Altersvorsorge ist richtig für mich, wenn ich im Alter eine lebenslange Zusatzleistung haben möchte?
Antwort: Empfehlenswert ist in jedem Fall die Riester-Rente. Die Beiträge werden steuermindernd berücksichtigt. Im Alter werden die Leistungen der Riester-Rente zwar voll versteuert, aber dann ist normalerweise der persönliche Steuersatz niedriger. Wer lieber im Alter weniger Leistungen versteuern will, sollte eine private Rentenversicherung abschließen. Bei ihr ist nur der niedrige Ertragsanteil steuerpflichtig.
Frage: Ist eine private Rentenversicherung sinnvoll, auch wenn ich nicht lange lebe?
Antwort: Selbst wenn Sie genau wüssten, dass Sie nicht lange leben, kann eine private Rentenversicherung vorteilhaft sein, denn Sie haben grundsätzlich zu Rentenbeginn die Möglichkeit einer Kapitalwahl. Das heißt, Sie können entscheiden, ob und für wie lange Sie eine Rentenzahlung haben möchten oder ob Sie das Kapital komplett in einer Summe ausbezahlt haben möchten. Aus steuerlicher Sicht sind eine mindestens zwölfjährige Vertragslaufzeit und ein Rentenbeginn frühestens mit 60 Jahren ratsam, denn dann sind die Erträge nur zur Hälfte steuerpflichtig.
Frage: Wie kann ich selbst meine Vorsorgesituation berechnen?
Antwort: Im Internet gibt es eine Menge von Vorsorgerechnern, mit deren Hilfe sich die Einkommenssituation im Alter zumindest abschätzen lässt. Ein guter findet sich beispielsweise unter www.eigenvorsorge-report.de. Um möglichst rasch zu einem Ergebnis zu kommen, sollten Sie dabei Ihre letzte Renteninformation und eventuelle Mitteilungen über Vorsorgeprodukte von Versicherungen und Banken bereithalten. Dieser Vorsorgerechner schätzt übrigens auch die Wirkungen des Kaufkraftverlustes bis zu Rentenbeginn ab. |
Quelle: Berliner Morgenpost, 111.11.2006
Kommentar: Der Autor dieses Beitrags distanziert sich ausdrücklich von Antworten, die den Fragestellern eine Vorteilhaftigkeit von Kapitallebens- oder Rentenversicherungen oder Spielarten davon suggerieren wollen. Diese Versicherungsarten waren, sind und bleiben: LEGALER BERTRUG wegen Vorspiegelung falsche Ertragschancen und für die Verbraucher nicht nachvollziebarer Verwertung der eingezahlten Prämien. _________________ Kompliziert kann jeder – wir finanzieren einfach.
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leuchte Specialist
Anmeldungsdatum: 22.01.2003 Beiträge: 135 Wohnort: umspannwerk
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Verfasst am: 23.Nov 2007 18:26 Titel: |
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Und so kann die staatliche Rente auch nicht reichen.
Zuerst werden Paläste davon gebaut, die Millionen müssen ja verbraten werden.
Ja 60 Mio Euro, die müssen ausgegeben werden, koste es was es wolle.
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Prunkbau Rentenversicherung
Die Rentenversicherung plant zwei Gebäude nahe ihrem Hauptsitz in Berlin im Wert von 180 Millionen Euro. Der Bau könnte 60 Millionen Euro günstiger sein, wenn auf unnötige Räume, Flächen und Lichthöfe, aufwendige Fassaden sowie gläserne Aufzüge verzichtet würde. Verschwendet: 60 Millionen Euro |
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