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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4940 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 13.Sep 2004 6:20 Titel: Massenklagen gegen Bankgesellschaft |
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Fondsanleger fordern ihr Geld zurück
Massenklagen gegen die Bankgesellschaft Berlin - Privatkunden sollten Problemimmobilien sanieren
Die Bankgesellschaft Berlin steht vor Massenklagen von Fondszeichnern. Bei Gerichten in Berlin, München und Nürnberg lagen Anfang September mehr als 30 Klagen von Zeichnern der vom Konzern aufgelegten Immobilienfonds vor. Jetzt gehen Anwaltskanzleien in die Offensive.
Den Anlegern geht es um Rückerstattung von Einlagen und Finanzierungskosten. Anlass sind Verzögerungen der Ausschüttungen, die allerdings vom Land Berlin weitgehend garantiert sind. Das Land muss auf Druck der Finanzaufsicht bis 2030 im Rahmen einer Risikoabschirmung 21,6 Mrd. Euro bereithalten, um Ansprüche und Verluste bei den Fonds auszugleichen. Nach heutigen Schätzungen dürften drei bis sechs Mrd. Euro in Anspruch genommen werden.
Mittlerweile genügen bereits einigen Tausend Anlegern, die ihr Investment zum großen Teil über Kredite finanziert haben, die Garantien nicht, sie klagen. Weil das Land die Zuschüsse für die Fonds intensiv prüfen muss, kommt es bei den Auszahlungen tatsächlich zu Verzögerungen. Angriffspunkt der Klagen sind die Prospekte und die Qualität von Fondsimmobilien.
Von den 60 von der Bankgesellschaft Berlin aufgelegten Fonds sind 15 mit Garantien abgesichert, darunter der LBB 4 bis 12 und die IBV-Fonds 1 bis 2. Von den 55 000 Fondszeichnern haben 20 000 bis 30 000 Anleger solche Garantien für Mieteinkünfte, Ausschüttung und die Rücknahme der Anteile am Ende der Laufzeit erhalten.
Der Berliner Immobilien-Anwalt Dr. Wolfgang Schirp hat beim Landgericht bislang fünf Sammel- und zehn Einzelklagen für 250 verärgerte Zeichner der Fonds LBB 11 und 12 eingereicht. "In den nächsten Monaten kommen weitere Klagen hinzu", sagte Dr. Wolfgang Schirp der WELT. Des weiteren habe er noch Klageanträge von 1000 anderen Anlegern. Dr. Wolfgang Schirp rechnet mit ersten Gerichtsterminen noch in diesem Jahr. Der Anwalt stellt vor allem auf die "Prospekthaftung im weiteren Sinne" ab und ist zuversichtlich zu gewinnen. Dr. Wolfgang Schirp sitzt die Zeit im Nacken. Zum Jahresende droht in vielen Fällen die Verjährung. Die beklagte Immobilien- und Baumanagementgesellschaft der Bankgesellschaft (IBG) will sich nach Angaben von Anwälten nicht auf eine Verlängerung der Verjährungsfrist ("Einrede der Verjährung") einlassen.
Dr. Wolfgang Schirp spricht sogar von Kapitalanlagebetrug und will die Berliner Staatsanwaltschaft einschalten. Obwohl die Bankgesellschaft Berlin von erheblichen Mietrückständen der DSK Deutsche Seniorenförderung und Krankenhilfe e.V. gewusst haben soll, wurden Immobilien dieses Unternehmens in die Konzern-Fonds aufgenommen. Tochterbanken des Konzerns hatten zahlreiche DSK-Immobilien finanziert und wollten später die Kreditengagements sogar zurückfahren. Ähnlich wie im Fall Aubis wurden offenbar Risiken in die Fonds verlagert, um sie mit Hilfe von Anlegergeldern später zu sanieren. Schirp rechnet Immobilien im Wert von insgesamt rund 340 Mio. Euro auf, die in sieben Bankgesellschaftsfonds gelandet sind.
Obwohl die IBG 1999 von zeitweiligen DSK-Außenständen über 20,4 Mio. Euro wusste, ein entsprechendes Schreiben vom 25. Januar 2000 liegt der WELT vor, wurden Seniorenimmobilien in den ab Oktober 2000 vertriebenen Fonds IBV Deutschland 3 eingebracht. Im Prospekt für Anleger ist von "einer stabilen und ertragsstarken Gesellschaft" die Rede.
Mit von der Partie ist die Düsseldorfer Kanzlei Schneider u. Schwegler mit etwa 100 Mandaten. Anwalt Heribert Reiners fordert für einen Anleger, der zehn Mio. DM in den IBV Deutschland 2 investiert hat, die Rückerstattung von Einlagen und Kosten. Vergleichsverhandlungen verliefen bislang ergebnislos. Beim IBV Deutschland 3 geht es ihm ebenfalls um die Bonität des Seniorenheimbetreibers DSK zum Zeitpunkt der Auflage des Fonds vor vier Jahren. Zudem hat Anwalt Heribert Reiners Ansprüche gegen alle Fonds seit dem LBB 3 in Arbeit.
Der Hannoveraner Rechtsanwalt Albrecht-Paul Wegener hat eine Sammelklage für 200 Anleger eingereicht. Auch hier geht es um den IBV Deutschland 3 und die DSK. Insgesamt hat Rechtsanwalt Albrecht-Paul Wegener 700 Mandate und 500 Anfragen. Für 600 Mandanten bereitet Rechtsanwalt Albrecht-Paul Wegener parallel zu Vergleichsverhandlungen eine Klage über die Rückabwicklung beim IBV International 2 vor.
Die IBG wollte sich zum juristischen Streit nicht äußern. In Schreiben an die Anleger wird auf außerordentliche Gesellschafterversammlungen im Herbst verwiesen, auf denen Sonderprüfer über die Fonds berichten sollen.
Der mehrheitlich landeseigene Konzern hatte seit etwa 1995 Anleger mit weit reichenden Versprechen gelockt. Sie konnten ihre Investitionen bis zum Doppelten der Anlage auf ihre Steuerschuld anrechnen. Die Bankgesellschaft verdiente an Provisionen und Krediten für die Fondsobjekte. Der profitable Kreislauf wurde unterbrochen, als die Bundesregierung die Steuersparmodelle stoppte und der Immobilienmarkt kriselte
Die Welt - von Norbert Schwaldt |
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4940 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 13.Sep 2004 6:58 Titel: |
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Bislang hatten zwei Kläger Erfolg
Fondszeichner sollten kühlen Kopf bewahren und die außerordentlichen Gesellschafterversammlungen abwarten. Zwar droht in etlichen Fällen die Verjährung, doch die Erfolgsaussichten für Klagen sind schwer einzuschätzen und immerhin hohe Anwalts- und Gerichtskosten bei einem Misserfolg einzukalkulieren. In jedem Fall müssen die genauen Umstände des Anteilserwerbs dargestellt werden.
Bislang hatten zwei Kläger vor dem Berliner Landgericht Erfolg: Die Vertriebstochter der IBG soll Anteile des IBV D 3 zurücknehmen und den Zinsausfall erstatten (Az. 2 O 278/03). Zudem sollen die Kläger aus einem Darlehensvertrag zum Anteilskauf entlassen werden. Die Bankgesellschaft hat dagegen Berufung eingelegt.
Der Versuch der Abwahl von Geschäftsführungen einzelner Fonds durch den Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. ist nach Ansichten von Fachanwälten problematisch. Fraglich sei, ob dann die Landesgarantien noch greifen. Der Aktionsbund (www.aktionsbund.de) vertritt die Interessen zahlreicher Fondszeichner. Neben einem Mitgliedsbeitrag muss eine einmalige Zahlung in Höhe von 1,85 Prozent der Beteiligungssumme als "Beitrag zu den Recherchekosten zu den Kosten der Musterprozesse" eingezahlt werden |
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4940 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 13.Okt 2004 17:21 Titel: |
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Wende in größtem Deutschen Bankenskandal?
13.10.2004
Auf der noch bis etwa 20 Uhr laufenden Gesellschafterversammlung des LBB 9 hat es eine Wendung mit maßgeblichen Folgen gegeben. Direkt im Nachgang zu einem an Deutlichkeit nicht zu überbietenden Bericht des unabhängigen Wirtschaftsprüfers verlas Gabriele von Ramin, Geschäftsführerin der IBV, ein Telefax: "Die IBV erklärt im eigenen Namen, für die Bankgesellschaft Berlin AG, die Landesbank Berlin und die IBAG, in Bezug auf Prospekthaftungsklagen auf die Einrede der Verjährung bis zum 31.12.2005 zu verzichten." Von der Verzichtserklärung umfasst seien die Fonds LBB 3-13, IBV Deutschland 1-3 und IBV International 1- also nicht alle problematischen Fonds. Die Briefe mit dieser Erklärung sollen laut ihrer mündlichen Aussage morgen an alle Zeichner versandt werden. Dr. Wolfgang Schirp, der die meisten Klageanträge auf Prospekthaftung betreut: "Wir sehen das Einlenken der Bankgesellschaft grundsätzlich als positives Zeichen". Gleichzeitig warnt er jedoch: "Diese Erklärung ist allerdings bei Weitem nicht ausreichend. Sie ist inhaltlich unpräzise, darüber hinaus wird hiermit die Verjährung jeglicher Ansprüche der Fondsgesellschaften selbst u.a. gegen die Geschäftsführung nicht unterbrochen. So lange keine juristisch haltbare Verzichtserklärung abgegeben wird, werden wir weiter zu Prospekthaftungsklagen raten."
Kerstin Kondert, immobilienwirtschaftliche Beraterin des AAA Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz hatte zuletzt mit den Ergebnissen ihrer Recherchen, die zum Teil strafrechtlich relevante Sachverhalte aufdeckten, den Druck auf die Bankgesellschaft erhöht. Dieser und der damit verbundene mediale Druck sind dafür verantwortlich, dass nun Bewegung in die verfahrene Situation kommt.
Quelle: FONDS professionell |
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Badman Specialist
Anmeldungsdatum: 16.03.2003 Beiträge: 242 Wohnort: Hanau
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Verfasst am: 13.Okt 2004 17:34 Titel: |
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| ALLE MENSCHEN SIND GLEICH ! ES SIND NICHT ALLE MENSCHEN GLEICH ! |
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4940 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 28.Jul 2005 9:10 Titel: |
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Mammutprozess gegen Banker
15 Bankmanager auf der Anklagebank, 30 Anwälte, 200 Meter Akten: Freitag beginnt einer der größten Wirtschaftsprozesse Deutschlands. Es geht um fragwürdige Millionengeschäfte der Bankgesellschaft Berlin und Filz in der Hauptstadt.
Es wird einer der größten Wirtschaftsprozesse der vergangenen Jahrzehnte in Deutschland. 15 hochkarätige Bankmanager sitzen wegen der Affäre um die Berliner Bankgesellschaft von diesem Freitag (29.7.) an im Landgericht Berlin auf der Anklagebank.
Unter ihnen ist der ehemals mächtigste Mann im Berliner Politik- und Wirtschafts-Filz der 80er und 90er Jahre: Klaus Landowsky, früher Berliner CDU-Fraktionsvorsitzender und gleichzeitig Vorstandssprecher der Bank Berlin Hyp. Die Anklage lautet auf schwere Untreue. Sollte das Gericht ihn der Untreue für schuldig halten, droht ihm eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.
Flankiert wird Landowsky unter anderem von den beiden früheren Vorstandschefs der Bankgesellschaft, Wolfgang Rupf und Wolfgang Steinriede, die auch Aufsichtsratsvorsitzende der Konzerntochter Berlin Hyp waren. Dazu kommen weitere ehemalige Vorstandskollegen, die im größten Saal des alten Gerichtsgebäudes Platz nehmen werden. Die Anklageschrift gegen sie ist 750 Seiten stark.
Das Verfahren dauert mindestens bis Anfang 2006, vermutlich aber sehr viel länger. Jahrelang bereitete die Staatsanwaltschaft die Verhandlung vor, die Regale voll Akten sind 200 Meter lang.
In dem Mammut-Prozess geht es um höchst risikoreiche Kredite in Höhe von 240 Millionen Euro (470 Millionen Mark), die die Berlin Hyp Mitte der 90er Jahre an den Immobilienkonzern Aubis vergab. Aubis kaufte mit dem Geld tausende Plattenbauwohnungen in Ostdeutschland - viel zu teuer allerdings, wie sich später heraus stellte. Die Kredite galten zunehmend als unsicher. Viele Immobilien in den neuen Ländern hatten in den Folgejahren immer mehr Wert verloren.
Quelle: http://www.manager-magazin.de/koepfe/artikel/0,2828,367052,00.html |
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4940 Wohnort: Osten
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3949
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Verfasst am: 7.März 2006 14:53 Titel: |
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Fristablauf bei Deutschlands größtem Bankenskandal
Am 31. März läuft die Frist ab, bis zu der Anleger der Garantiefonds der Bankgesellschaft Berlin sich entscheiden müssen, ob sie ihre Klagen zurückziehen beziehungsweise noch neue Klagen einreichen oder die Abfindungsangebote annehmen wollen.
Bei der Kanzlei Schirp, Schmidt-Morsbach Steeger Apel Berlin, die die 6.000 Massenklagen betreut, liegen vor Ablauf der Frist erst sieben Prozent der Anträge auf Klagerücknahme vor. Stattdessen haben sich aber mehr neue Kläger gemeldet. Warum so wenig Anleger sich entschließen, auf ihre persönlichen Rechte zu verzichten, liegt nach Angaben der Kanzlei auf der Hand: Erstens werde die Bonität des Vertragspartners, der FinTech 21 GmbH nicht vollständig dargelegt. Zweitens habe es vor wenigen Tagen ein neues Urteil zu Gunsten der Anleger beim Landgericht Berlin gegeben, das es an Deutlichkeit in der Begründung nicht fehlen lasse: Im Fall des , Fonds „IBV 3“ habe das Landgericht das Vorliegen erheblicher Prospektfehler bestätigt Fondsexpertin Kerstin Kondert, die für den AAA Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz und die Kanzlei Schirp die Fondsrecherchen übernommnen hat bestätigt die Tatsache, dass es zum Zeitpunkt der Auflage des Fonds, wo von einem bonitätsstarken Mieter DSK gesprochen wurde, sich diese Gesellschaft mit Mietrückständen in zweistelliger Millionenhöhe darstellte.
Die Bankgesellschaft ist nach Angaben von Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp nun in Sorge, weil sich laut einer Presseerklärung des Senats erst etwa zehn Prozent der 1,8 Milliarden Abfindungssumme aller Fondsanteile für das Abfindungsangebot entschieden haben. Damit sei man weit entfernt von einer Mehrheit in den Fonds, die man mit der Abfindung erreichen wollte um Satzungen ändern zu können. Auch wollte man erreichen, dass die Klagen zurück genommen werden. Durch die Entwicklung, dass sich bisher weniger Kläger für eine Rücknahme ihrer Klage entschieden haben als neue Anleger mit Klageabsichten hinzugekommen sind, nehme die Zahl der Klagen noch zu, so Schirp.
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| Unter dem Berliner Bankenskandal versteht man die Vorgänge um die landeseigene Bankgesellschaft Berlin, deren wirtschaftlicher Zusammenbruch die Hauptstadt finanziell belastet hat. In den Skandal waren auch führende Hauptstadtpolitiker verwickelt. |
Quelle: FONDS professionell |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7229
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Verfasst am: 26.Aug 2006 17:45 Titel: |
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Schlüsselfiguren im Berliner Bankenskandal können sich offensichtlich leicht der Justiz entziehen.
Prof. Dr. Rolf Kreibich ist Leiter des Berliner Instituts für Zukunftsstudien und Sprecher der Initiative »Bürger gegen den Bankenskandal«
Zwei der mutmaßlichen Verantwortlichen des Berliner Bankenskandals sind für verhandlungsunfähig erklärt worden, und zwar die beiden ehemaligen Gesellschafter der Immobilienfirma AUBIS, Klaus-Hermann Wienhold und Christian Neuling. Ihre Initiative hält das für einen Skandal. Weshalb?
Nach dem, was man hört, spazieren die beiden Herren ganz fröhlich in Berlin herum. Im Falle von Herrn Wienhold besteht sogar der Verdacht, daß er neuen Tätigkeiten nachgeht.
AUBIS war eine der Schlüsselfirmen, in denen – wie ich meine – korrupte Geschäfte rund um die Berliner Bankgesellschaft abgewickelt wurden. Insbesondere hatten ihre beiden Geschäftsführer, Herr Wienhold und Herr Neuling, sehr enge Kontakte zum damaligen Landesfraktionsvorsitzenden der CDU, Klaus-Rüdiger Landowsky, der zugleich auch Vorstandsvorsitzender der Bank BerlinHyp war. Diese ist eine Tochter der Berliner Bankgesellschaft. Die Berliner Hyp hat seinerzeit an AUBIS Kredite in Höhe von 600 Millionen DM vergeben. Mit einem Teil dieses Geldes sind Immobilien hauptsächlich in den neuen Bundesländern aufgekauft worden, wobei weder Wienhold noch Neuling irgendwelche Erfahrungen im Immobiliengeschäft besaßen. Die Kreditabteilung der Bank hatte daher große Einwände gegen die Kreditvergabe, doch Herr Landowsky hat sie durchgesetzt.
Die beiden Herren hatten selbst hohe Ämter in der CDU bekleidet. Herr Wienhold war langjähriges Mitglied im Berliner Abgeordnetenhaus und Landesgeschäftsführer, und Herr Neuling war lange Zeit CDU-Bundestagsabgeordneter. Der Bankenskandal flog seinerzeit auf, als Wienhold Landowsky eine Wahlkampfspende in Höhe von 40 000 DM in bar überreichte, die dieser nicht in die Bücher der CDU aufnahm. Als das 2001 bekannt wurde, kam der ganze Skandal ins Rollen.
Was ist aus den Krediten geworden?
Die gekauften Immobilien waren im Grunde nichts wert. Unter anderem befanden sich 16 000 Plattenwohnungen darunter, die teilweise nicht mehr sanierungsfähig waren. Ein Teil des Geldes ist auch auf die Privatkonten der Geschäftsführer geflossen. Verschiedene Zeitungen haben damals berichtet, daß es sich dabei um zweistellige Millionenbeträge handelte.
Was bedeutet die Verhandlungsunfähigkeit für die gerichtliche Aufarbeitung des Bankenskandals?
Der RBB hat kürzlich hochrangige Justizangestellte zitiert, die die Meinung vertreten, daß durch diese Verhandlungsunfähigkeit der Prozeß im Prinzip geplatzt sei. Das wäre natürlich ein Riesenskandal, denn zwei der Hauptverantwortlichen, die im großen Umfang öffentliche Gelder veruntreut haben, kämen ungeschoren davon. Unter anderem würde das die Ohnmacht des Staates demonstrieren.
In Berlin wird am 17. September ein neues Abgeordnetenhaus gewählt. Ist es nicht deprimierend, daß die CDU sich als Partei der Saubermänner präsentiert, so als sei nichts gewesen?
Man ist natürlich verblüfft, daß die CDU sich in diesen Dingen nicht klar positioniert. Sie müßte die Gaunereien, die Korruption und all die kriminellen Handlungen, die es im Zusammenhang mit dem Bankenskandal in ihren Reihen gegeben hat, in aller Deutlichkeit verurteilen. Aber das geschieht nicht. Man versucht die Sache zu vertuschen, steckt den Kopf in den Sand und behauptet, mit dem Skandal nichts mehr zu tun zu haben.
Mehr als die Hälfte der Berliner wissen noch nicht, ob sie zur Wahl gehen werden. Wundert Sie das?
Der Bankenskandal hat sicherlich einen erheblichen Beitrag dazu geleistet, daß die Menschen das Vertrauen in die Politiker verloren haben. Viele hochrangige Politiker, auch von der SPD, waren in den Bankenskandal involviert, ohne dafür belangt worden zu sein. Das Ergebnis ist eine weitverbreitete Resignation bei den Bürgern und ein Rückgang der Beteiligung an demokratischen Mitwirkungsprozessen. Das halte ich für eine noch viel schlimmere Folge des Bankenskandals als den hohen finanziellen Schaden, der angerichtet wurde. Unsere Initiative wird aber auf jeden Fall weitermachen und immer wieder den Finger in die Wunde legen.
Derzeit zeigen wir im Rathaus Kreuzberg eine Ausstellung unter dem Titel »Der Bankenskandal und die Jahrhundert-Schuldenflut des Landes Berlin«. |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3949
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Verfasst am: 1.Dez 2006 6:53 Titel: |
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Auszug:
Lesen sie den ganzen Beitrag >> hier
| Zitat: |
Ohne den früheren Manager der Immobilienfirma Aubis, Christian Neuling, hat am Donnerstag vor dem Berliner Landgericht ein neuer Prozess um den Bankenskandal begonnen. Nach Angaben seines Anwalts Erich Samson sei der 63-Jährige wegen einer "psychischen Erkrankung" nicht verhandlungsfähig.
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Aufsehen hatte erregt, dass Neuling im September am Berlin-Marathon teilgenommen hatte.
Aus gesundheitlichen Gründen hatte das Landgericht Berlin bereits Ende April ein Verfahren gegen Neuling wegen Betrugs und versuchten Betrugs im Berliner Bankenskandal vorläufig ausgesetzt. Eine Amtsärztin hatte ihm attestiert, wegen körperlicher Schwäche nicht mehr in der Lage zu sein, dem Prozess zu folgen. |
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