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Methusalempolice

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GM&P Mod. Team
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 653

BeitragVerfasst am: 22.März 2006 7:54    Titel: Methusalempolice Antworten mit Zitat

Zitat:
Steuern sparen mit einer „Methusalempolice“

Den aufgrund der nach gelagerten Besteuerung zu erwartenden erhöhten Steuerbelastungen im Alter können zukünftige Rentner bereits heute vorbeugen: Mit einer so genannten „Methusalempolice“ haben Rentner die Möglichkeit, sich ihr Geld inklusive der Zinsen jederzeit und in beliebiger Höhe auszahlen zu lassen, ohne dabei voll steuerpflichtig zu werden. Darauf verweist das internetbasierte Fondsportal aktienfonds.com, das sich auf die aktive Risikominimierung für Fondsinvestitionen spezialisiert hat.

Die einzige Voraussetzung sei das Erreichen eines Alters von mindestens 60 Jahren und eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren. Dann könne die Sonderform der Lebensversicherung praktisch wie ein Investmentkonto weitergeführt und bei den Auszahlungen des Guthabens kräftig Steuern gespart werden: „Die aufgelaufenen Erträge sind im Gegensatz zu einer normalen Anlage nur zur Hälfte steuerpflichtig“, erklärt Thomas Adolph, Geschäftsführer von aktienfonds.com. Insbesondere bei größeren Vermögen macht sich das deutlich bemerkbar: „Ob 50.000 Euro jährlicher Zinsertrag mit dem vollen Steuersatz belegt werden oder nur 25.000 Euro, ist schon ein erheblicher Unterschied", macht Adolph deutlich.

Der Begriff „Methusalempolice“ resultiert aus der Option, dass diese Sonderform der Lebensversicherung bis zu einem Alter von maximal 100 Jahren laufen kann. Die sinnvoller Weise als fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossene Police kann mit regelmäßigen Beiträgen oder mit Einmaleinzahlungen bespart werden. Die „Methusalempolice“ berücksichtigt laut Adolph im besonderen Maße die spezielle Situation der Rentner: Die im Alter notwendige Sicherheit der angelegten Gelder werde durch konservative Anlagen dargestellt - die dadurch aber normalerweise entstehende erhöhte Steuerbelastung durch hohe Zinseinnahmen werde deutlich verringert.

„Im Alter ist man auf Entnahmen der angelegten Gelder zum Erhalt der Lebensqualität und Aufbesserung der Rente angewiesen. Man braucht sichere und kalkulierbare Erträge. Das können nur festverzinsliche Wertpapiere bieten, die jedoch bei einer Anlage von rund 40.000 Euro bereits den Freibetrag sprengen“, so Adolph weiter. Durch die „Methusalempolice“ würden der Freibetrag und die Steuerlast erheblich geschont.



Quelle: FONDS professionell
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