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Mit der Lebensversicherung Erbschaftssteuer sparen

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GM&P Mod. Team
Insider


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 653

BeitragVerfasst am: 27.März 2006 13:21    Titel: Mit der Lebensversicherung Erbschaftssteuer sparen Antworten mit Zitat

Zitat:
Zwar genießen die Lebensversicherungen seit 2005 nicht mehr den Vorteil einer steuerfreien Kapitalauszahlung nach zwölf Jahren Laufzeit. Trotzdem sind sie immer noch ein geeignetes Steuersparmodell, zumindest wenn es um die Erbschaftssteuer geht. „Lebensversicherungen unterliegen nach aktuellem Steuerrecht nur mit zwei Dritteln der eingezahlten Summen der Erbschaftssteuer. Damit kann eine Lebensversicherung gegen Einmalzahlung ein echter ,Steuerjoker´ sein", erklärt Thomas Adolph, Geschäftsführer des Fondsportals aktienfonds.com. Das Fondsportal bietet neben der Direktanlage in Fonds auch Lebensversicherungen als Erbschaftspolicen an, mit denen bei der Vermögensübertragung an die Erben zum Teil mehrere hundert tausend Euro gespart werden können.

Finanzexperte Thomas Adolph verdeutlicht anhand eines Rechenbeispiels, wie Verbraucher den „Steuerjoker“ ziehen können: „Angenommen ein Familienvater bespart gleichzeitig ein Bankkonto und eine Lebensversicherung mit jeweils 600.000 Euro. Nach einer Laufzeit von 40 Jahren weisen beide Anlageformen einen Gesamtwert von 1,1 Millionen Euro auf. Kommt es zu diesem Zeitpunkt zur Vermögensübertragung an die eigenen Kinder wird als zu versteuernder Wert beim Bankkonto der komplette Anlagewert von 1,1 Millionen, bei der Lebensversicherung jedoch nur die Anlagesumme von 400.000 Euro (zwei Drittel von 600.000) herangezogen. Nach Berücksichtigung des Freibetrages von 205.000 Euro sind bei der Lebensversicherung nur 195.000 Euro zu versteuern.. Beim Bankkonto hingegen sind es 895.000 Euro. Das ergibt eine Differenz von sage und schreibe 700.000 Euro oder 78 Prozent."

Quelle: FONDS professionell
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gpeham
Newbie


Anmeldungsdatum: 06.12.2004
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 29.März 2006 13:45    Titel: Gilt leider nur in Deutschland! Antworten mit Zitat

Leider ist diese Regelung in Österreich genau umgekehrt. Hier gibt es die Kapitalertragssteuer auf Bankguthaben (Konto, Sparbuch). Diese gilt als Endbesteuerung und somit ist keine Erbschaftssteuer fällig.

Die Lebensversicherungen sind in Österreich mit einer Versicherungssteuer von 4 % bei unter 10-jähriger Laufzeit 11 % auf die zu zahlende Prämie belastet.

Die Erbschaftssteuer ist hier jedoch im Fall des Falles fällig.

Es gibt nur ein kleines steuerliches Zuckerl in form von einer "Erbschaftssteuerversicherung". Hier wird die Versicherung beauftragt im Leistungsfall die Auszahlung an das zuständige Finanzamt zu leisten. Damit erfolgt praktisch eine Steuerfreistellung im Ausmaß der zur Abdeckung der Erbschaftssteuer dienenden Summe.
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