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Nach Widerspruch Geld zurück..

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money-baer
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Anmeldungsdatum: 28.02.2002
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BeitragVerfasst am: 7.Jul 2003 9:17    Titel: Nach Widerspruch Geld zurück.. Antworten mit Zitat

 Markt und Politik vom 7.7.2003

Bei Widerspruch alles Geld zurück

Verbraucher, die den Abschluss einer Kapital-Lebens- oder Renten-Versicherung bereuen, können dem Vertrag widersprechen und erhalten dann alle Beiträge plus Zinsen zurück. So entschied das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 5. Juni 2003 (Az.: 302 S 13/02).
Was war passiert? Ein Kunde hatte zwei Privatrenten-Verträge abgeschlossen und fast 11 Monate Beitrag bezahlt. Dann überlegte er es sich anders, widersprach den Verträgen und wollte alle Beiträge samt Zinsen zurück.

14 Tage Widerspruchs-Frist
Der Versicherer (neue leben) sträubte sich und wollte nur den kaum nennenswerten Rückkaufs-Wert bezahlen. Da zog der Kunde, unterstützt vom Bund der Versicherten (BdV) vor Gericht. Zunächst ohne Erfolg, denn das Amtsgericht Hamburg sah die 14-tägige Widerspruchs-Frist als weit überschritten an.
Das Landgericht dagegen hielt die Frist auch elf Monate nach Vertrags-Abschluss für noch eingehalten. Begründung: Der Versicherer habe vor Vertrags-Abschluss nicht ausreichend über den Inhalt aufgeklärt, weil die Verbraucher-Information nicht ausreichend über
·         die zu erwartende Überschuss-Beteiligung,
·         den Rückkaufs-Wert sowie
·         die vom Versicherer kalkulierten Kosten informiert hatte.

Bis auf 12 Monate verlängert
Bei unzureichender Aufklärung bestehe ein Widerspruchs-Recht noch innerhalb eines Jahres nach Vertrags-Abschluss (nach § 5a VVG). Folge: Es müssten alle Prämien plus Zinsen zurückgezahlt werden.
Das Landgericht gab dem Kunden Recht und sprach ihm die Rückzahlung aller Beiträge plus 7 Prozent Zinsen zu. Begründung: Die überlassenen Unterlagen waren nicht vollständig, denn dem Kunden seien keine Verbraucher-Informationen ausgehändigt worden, die den Anforderungen genügen.
Zudem bemängelten die Richter, dass in den Unterlagen der erhebliche Spielraum des Versicherers bei der Ermittlung der Überschüsse keinerlei Erwähnung fand. Dadurch seien „wesentliche Teile der notwendigen Verbraucher-Information unterblieben“.

Viele neuere Policen bedroht
Konsequenz: Die Verbraucher-Informationen sind erfahrungsgemäß bei vielen Gesellschaften in wesentlichen Punkten (zu Kosten des Vertrages, zum Rückkaufs-Wert, zum Storno-Abzug und zu den Regelungen über die Überschuss-Beteiligung) unzureichend.
Daher bedrohe das Urteil viele junge Policen, die sich allesamt noch in der Haftungszeit befinden. Zudem dürfte sich die Ertrags-Situation der Versicherer damit weiter verschlechtern.
Das Gericht fand für die mangelhafte Information der Kunden harsche Worte für die Lebens-Versicherer und sprach von ungerechtfertigter Bereicherung.


[/b]Sensationelle Kurzfrist-Geldanlage[/b]


Das Urteil (Az.: 302 S 13/02) löste bei Betroffenen und Kritikern Kommentare aus:
Für Verbraucher bietet sich durch den Widerspruch ein tolles Geschäft an. Mangelhafte Verbraucher-Information führt dazu, dass noch bis zu ein Jahr nach Zahlung des ersten Beitrages widersprochen und die Einlage samt 7 Prozent Zinsen zurückgefordert werden könne.
Eine vergleichbar gute Geldanlage ist derzeit kaum zu finden.
„Das Urteil bietet die wirtschaftlich beste Lösung, um aus den intransparenten und ungünstigen Kapital-Versicherungen heraus zu kommen“, sagt denn auch Frank Braun, Geschäftsführer des BdV. Widerspruch sei damit für die Vertrags-Auflösung erste Wahl.

[/b]Urteil schon fast rechtskräftig[/b]
Das Urteil ist quasi rechtskräftig, denn die Voraussetzungen für eine Revision sind laut Gericht nicht gegeben. Jetzt könne der Versicherer bis Mitte Juli 2003 allenfalls eine Nichtzulassungs-Beschwerde beim OLG Hamburg einreichen. Dafür braucht er aber gute Gründe.

Quelle: Versicherungs-Journal
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