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Nachlass verstorbener Pflegebedürftiger heranziehen

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 7247

BeitragVerfasst am: 22.Jun 2006 10:40    Titel: Nachlass verstorbener Pflegebedürftiger heranziehen Antworten mit Zitat

Die defizitären Pflegekassen müssen auch den Nachlass verstorbener Pflegebedürftigen heranziehen, fordern Experten. Damit würde zugleich der Anreiz zur familiären Pflege verstärkt.

Um die Defizite in der Pflegeversicherung zu reduzieren, muss nach Ansicht von Wissenschaftlern auch der Nachlass von Pflegebedürftigen für die Pflegekosten herangezogen werden.
Zwar würde dadurch die Erbengeneration belastet, doch wäre der Eingriff nicht übermäßig, urteilten die Wissenschaftler Andreas Hänlein und Jochen Michaelis von der Universität Kassel in ihrem Reformvorschlag.
«Die gegenwärtige Regelung bringt erhebliche Vorteile für die Erbengeneration mit sich», argumentieren Hänlein und Michaelis.

Vor Einführung der Pflegeversicherung seien Lücken zwischen dem Pflegeaufwand und den vorhandenen Eigenmitteln des Pflegebedürftigen in erster Linie durch Sozialhilfe gedeckt worden – aber nur, wenn ein Pflegebedürftiger den Aufwand aus seinem Einkommen und Vermögen nicht finanzieren und wenn der Aufwand auch von unterhaltspflichtigen Angehörigen nicht erbracht werden konnte.

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