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Neue Regeln für Kapitallebensversicherungen

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6457

BeitragVerfasst am: 14.März 2007 7:43    Titel: Neue Regeln für Kapitallebensversicherungen Antworten mit Zitat

Wer jetzt eine Kapitallebensversicherung abschließt, kann sich getrost als Steuergewinner betrachten. Nach dem veröffentlichten Gesetzentwurf zur Abgeltungsteuer erfasst der Fiskus selbst Millionenerträge später maximal mit 25 Prozent.

Was Aktien und Investmentfonds durch den Wegfall von Halbeinkünfteverfahren und Spekulationsfrist drastisch an Rendite verlieren, gewinnen die Policen hinzu, auch wenn bis zuletzt an den Vergünstigungen für die Versicherungen gefeilt wurde.

Ausgangspunkt ist die ab Neujahr 2009 geplante Abgeltungsteuer mit einem Pauschaltarif von 25 Prozent auf Zinsen, Dividenden, Optionsprämien sowie realisierte Kurserlöse unabhängig von der Haltedauer auf einer Ebene. Das ändert die Spielregeln für die Geldanlage völlig, da erstmalig eine Einkunftsart vom seit Jahrzehnten bekannten Steuersystem abgekoppelt wird. Mit Blick auf die Altersvorsorge erstrahlen Lebensversicherungen plötzlich wieder in ganz neuem Licht, nachdem sie 2005 durch den Wegfall der Steuerfreiheit stark gebeutelt worden waren.

Rentenpolicen behalten weiter den günstigen Ertragsanteil, bis 2004 abgeschlossene Kapitalverträge ihre Steuerfreiheit, und jüngere Kapitallebensversicherungen sind einer der großen Profiteure, wenn Auszahlung oder Kündigung frühestens 2009 erfolgen. Das betrifft nahezu jeden jetzt abgeschlossenen Vertrag. Ein erheblicher Vorteil ist der Erhalt des Halbeinkünfteverfahrens, im Unterschied zu Aktien und entsprechenden Fonds.

Damit bleiben 50 Prozent der ab dem 60. Lebensjahr ausbezahlten Erträge steuerfrei, vorausgesetzt, die Police läuft mindestens zwölf Jahre. Dann wird sie zwar weiter über die Steuererklärung erfasst. Aber eben zur Hälfte, sodass selbst bei hoher Progression nur rund 20 Prozent der Auszahlung besteuert werden. Davon können Anleger bei Dividenden und realisierten Aktiengewinnen ab 2009 nur träumen. Hier unterliegen selbst Minierträge dem Pauschalsatz von 25 Prozent.

Doch das ist noch nicht alles. Die Einnahmen bei Versicherungen laufen erst einmal abgabenfrei auf. Erhält der Versicherte seine Rückzahlung vor dem 60. Geburtstag, oder läuft die Police keine zwölf Jahre, profitiert er neben der steuerfreien Zinseszinsansammlung auch noch von dem entlastenden Progressionseffekt. Denn trifft eine der Alternativen zu, wirkt hier die Abgeltungsteuer, und der Ertrag kommt nicht mehr in die Erklärung. Und selbst wenn es später zu einer hohen Auszahlungssumme kommt, entfällt der Progressionsschub etwa auf Lohn, Mieten oder Firmengewinne. Denn der Abgeltungssatz ist immer gleich hoch und wirkt losgelöst vom übrigen Einkommen. Hinzu kommt noch die Minderbelastung aus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Das wirkt sich besonders bei fondsgebundenen Versicherungen aus, da die Erträge erst einmal nicht erfasst werden. Bei herkömmlichen Investmentfonds ist das anders, hier müssen die jährlich eingesammelten Zinsen, Mieten oder Dividenden sofort versteuert werden und stehen für den Zinseszinseffekt nicht zur Verfügung. Da der Fiskus das Risiko bei Aktien, Zertifikaten oder Hedge-Fonds künftig nicht mehr belohnt, holen die eher konservativen Kapitalpolicen in der Nachsteuerrendite kräftig auf.
Quelle:FTD
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oneof2
Newbie


Anmeldungsdatum: 22.04.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 16.März 2007 11:42    Titel: Und was will uns dieser Text sagen? Antworten mit Zitat

Nach der langen öffentlichen Dramatisierung der LV in der Öffentlichkeit wird hier der eine oder andere doch recht kräftig staunen. "Hä, wie bitte? Soll ich nun eine LV machen oder was? Isse nu doch gut?"

Was soll der gemeine Leser als Fazit ziehen? Ich bin kein Kenner der Branche. Weiß aber auch, dass Versicherungen im wesentlichen mit Vorsicht zu geniessen sind. Zwei Schlagworte seien mir an dieser Stelle erlaubt: Sparanteil und Kosten.

Nicht gerade Transparent. Wir werden wohl auch kaum erfahren, wie und warum manche Beträge zustande kommen. Auch werden wir nie erfahren wer den Versicherungen das Erlaubt hat. Na ja,...wie dem auch sei.

Ist hier jemand der aus reinem Herzen (trotz dieser achsopostivenmeldung) seinem Nachbarn den Abschluss einer Kapital-Lebensversicherung empfehlen möchte? Die Gründe dafür würden mich schon interessieren.


MFG
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annova
Specialist


Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 16.März 2007 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ist hier jemand der aus reinem Herzen (trotz dieser achsopostivenmeldung) seinem Nachbarn den Abschluss einer Kapital-Lebensversicherung empfehlen möchte? Die Gründe dafür würden mich schon interessieren.


möglicher Grund: Man kann seinen Nachbarn nicht leiden!!!

Gruß

annova
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oneof2
Newbie


Anmeldungsdatum: 22.04.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 16.März 2007 12:44    Titel: Antworten mit Zitat

Dann wird es in meiner nächsten nähe keine LV mehr geben. Denn: Ich hab alle lieb.

Gibts es denn sonst ÜBERHAUPTKEINENGRUND?

Hm...dacht ich mir fast.

mfg
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