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Österreich - BAV - Gehalt steuerfrei umwandeln

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A. Henneberg
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Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4936
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 23.Jul 2005 7:57    Titel: Österreich - BAV - Gehalt steuerfrei umwandeln Antworten mit Zitat

Zitat:
Seit etwa einem Jahr gibt es im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge die Möglichkeit, kleine Teile des Gehalts in eine Altersvorsorge umzuschichten.

Ein Drittel aller Dienstnehmer im öffentlichen Bereich und etwa zwanzig Prozent aller Beschäftigten in der Privatwirtschaft haben bereits eine solche Versicherung, schätzt Erwin Hammerbacher, neuer Vorstand der Sparkassen Versicherung (s Versicherung), bei der ein kleiner Teil des Gehalts in eine Altersversicherung umgewandelt wird. "Wegen der steuerlichen Vorteile können für den Versicherungsnehmer um mindestens 38 Prozent höhere Leistungen erreicht werden", erklärt Hammerbacher den Boom.

Dabei hat jeder Dienstnehmer die Möglichkeit, von seinem Bruttobezug 300 Euro im Jahr, also 25 Euro im Monat, ohne Steuerbelastung seiner Altersvorsorge zu widmen. Für den Arbeitgeber reduzieren sich um diese Summe die anteiligen Beiträge zum Familienlastenausgleichsfonds und zur Kammerumlage - etwa acht Prozent der Lohnnebenkosten, in Summe rund 24 Euro pro Jahr und Mitarbeiter.

Forderungen

Mit diesen Summen (siehe Tabelle) handelt es sich bei diesem Vorsorgemodell naturgemäß nur um eine zusätzliche Absicherung gegen einen allzu radikalen Einkommensschnitt nach Pensionsantritt. - Leider, wie Hammerbacher stellvertretend für die ganze Versicherungsbranche in Österreich meint. "Die Gehaltsumwandlung ist so nur ein Mosaikstein. In Deutschland können viel höhere Beträge steuerschonend umgewandelt werden und bewirken damit langfristig einen echten Aufbau einer weiteren Säule für die Pensionsvorsorge."

Ein weiterer Wermutstropfen des Bezugsumwandlungsmodells: Die Belegschaft hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass der Arbeitgeber seine Lohnverrechnung so ummodelt, dass die 25 Euro monatlich automatisch an den jeweiligen Versicherer abgeführt werden; eine Betriebsvereinbarung ist in der Regel notwendig. Allerdings, weiß Hammerbacher, stehen bei der Implementierung der notwendigen Software-Routinen Steuerberater und Versicherungen hilfreich zur Seite.

Firmenwechsel

Bei Firmenwechsel kann der Arbeitnehmer sein angespartes Kapital mitnehmen und in die nächste Firma einbringen. Sollte diese keine entsprechende Vereinbarung haben, kann der Versicherungsnehmer seine Polizze weiterführen - jedoch ohne den Steuervorteil.

Nach etwa einem Jahr Praxis mit der Gehaltsumwandlung zeigt sich, dass sowohl Klein- als auch Großbetriebe das Modell annehmen. Wobei bei den großen Firmen die 25 Euro zumeist - wie vorgesehen - das Bruttogehalt reduzieren. Kleine Betriebe tendieren häufig dazu, die 25 Euro quasi als Zuckerl dem Mitarbeiter zu schenken oder Teile einer Gehaltserhöhung dafür zu verwenden.

Notwendig ist auch, bei Einführung des Systems für jeden einzelnen Mitarbeiter - für den keine "Zwangsverpflichtung" besteht - einen individuellen Versicherungsvertrag zu schneidern. Die Versicherung kann in Form einer einmaligen, steuerfreien Kapitalleistung ausgezahlt werden oder im Rahmen einer monatlichen Pensionszahlung.

Quelle; (Johanna Ruzicka, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 18.7.2005)
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