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Penny-Kinderversicherung in der Kritik

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6457

BeitragVerfasst am: 25.Sep 2007 10:17    Titel: Penny-Kinderversicherung in der Kritik Antworten mit Zitat

Die vom Discounter Penny angebotene ARAG Kids&Klar Kinderschutzversicherung bietet laut Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz keinen ausreichenden Schutz.

Unfall-, Opfer-Rechtschutz und ein Schutzbrief für Kinder sind in der Versicherung kombiniert und sie kostet 49 Euro im Jahr. Die Verbraucherschützer bemängeln, dass die Versicherungssumme der Unfallversicherung zu niedrig sei und die Rechtsschutzversicherung nur greife, wenn das Kind Opfer einer Gewalttat wird.

"Sonst übliche weitere Leistungen einer umfassenden Familienrechtsschutzversicherung wie Vertrags-, Miet- oder Berufsschutz seinen nicht oder nur ansatzweise vorhanden", so Michael Wortberg, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale. Grundsätzlich sinnvoll ist eine Unfallversicherung für Kinder. Gerade für sie können Unfälle schlimme Folgen haben, bei einer Behinderung etwa seien ein Umbau der Wohnung oder eine ganz andere Ausbildung nötig.
Quelle: Aline Klett
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6457

BeitragVerfasst am: 19.Okt 2007 9:20    Titel: Antworten mit Zitat

ARAG und Penny verstoßen gegen Vermittlergesetz

Die Vertriebskooperation zwischen dem ARAG Konzern und den Penny Märkten der REWE Group bewarb ARAG-Vorstand Hanno Petersen im September als „innovativen Verkaufsansatz“. Doch inzwischen stellt sich der Discountverkauf nicht nur als Flop heraus, diese Vertriebspraxis verstößt nach Ansicht des Düsseldorfer Branchendienstes 'versicherungstip' sogar gegen das Vermittlergesetz.

Dessen Chefredakteur Erwin Hausen hatte sich an Bundeswirtschaftsminister Michael Glos gewandt und um Prüfung gebeten. Der Parlamentarische Staatssekretär Hartmut Schauerte bestätigte die Sichtweise der Versicherungsexperten. Penny böte Verkaufsverpackungen an, mit deren Kauf sich der „Käufer für den Abschluß eines konkreten Versicherungsvertrags“ entschließe. Damit müsse „von einer grundsätzlich erlaubnispflichtigen Versicherungsvermittlung im Sinne dieses Gesetzes ausgegangen werden“ so Schauerte.

In der Angelegenheit wird nun das BMWi und die Aufsichtsbehörde tätig.

Nach Ansicht des Informationsdienstes bleiben bei dem Penny-Vertrieb die Verbraucherrechte auf der Strecke, zudem werde das Vermittlergesetz ausgehebelt. Bloß weil Penny darauf hinweist, man werde „nicht als Versicherungsvermittler tätig“, könne man die gesetzlichen Regelungen nicht einfach bei Seite schieben und sich gegenüber dem Verbraucher aus der Haftung ziehen.

„Versicherer haben nach Versicherungsaufsichtsgesetz eine Überprüfungspflicht ihrer Vertriebspartner, bspw. ob die gesetzlich vorgeschriebene Vermögensschadenhaftpflicht vorliegt. Andernfalls darf mit dem Vermittler nicht zusammengearbeitet werden“, konkretisiert Hausen die vermutliche Verfehlung des ARAG Konzerns. Da die beiden Unternehmen die Penny-Vertriebstätigkeit als Nicht-Vermittlung definierten, dürfte eine ordnungsgemäße Prüfung seitens ARAG nicht stattgefunden haben. Zudem ist Penny Markt nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsvermittlerregister der DIHK registriert. Mit Maßnahmen der BaFin müsse ARAG daher rechnen.

Der ‚versicherungstip’ gibt weiterhin zu bedenken, daß bei solchen Vertriebswegen weder eine individuelle Analyse, noch eine Beratung zu einem bedarfsgerechten und passenden Produkt angeboten wird. Den vermeintlich billigsten Versicherungsschutz einzukaufen, kann sich im Schadensfall als teure Fehlentscheidung herausstellen. Wer seinen Versicherungsschutz erweitern oder überprüfen lassen will, sollte sich an einen qualifizierten und registrierten Vermittler wenden.
Quelle: PM 'markt intern'-Verlag
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3335

BeitragVerfasst am: 20.Mai 2008 21:58    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Gericht entscheidet: Kein Versicherungsverkauf im Supermarkt

Der Verkauf von Versicherungen über Supermarktketten steht heftig in der Kritik. Zuletzt hatte die „Deutschland Rente“, eine fondsgebundene Rentenversicherung der Arag in Kombination mit einem Bonussystem für Schlagzeilen gesorgt, da der Vertrieb über den Discounter Plus die Finanzaufsicht BaFin auf den Plan gerufen hatte. (Lesen Sie mehr in der kommenden Ausgabe von FONDS professionell, die Ende Mai erscheint) Mit Urteil vom 14. Mai 2008 hatte. Das Landgericht Wiesbaden hat nun in einem von der Rechtsanwaltskanzlei Wirth-Rechtsanwälte für den AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung geführten Rechtsstreit gegen die REWE Deutsche Supermarkt KG aA. (Az.: 11 O 8/08) erstmals den Verkauf untersagt. REWE – unter anderem Konzernmutter der Plus-Märkte – wurde verurteilt, es zu unterlassen, in den von ihr betriebenen Einzelhandelsfilialen Versicherungsverträge anzubieten, so wie dies in der Zeit vom 17. September bis 15. Oktober 2007 in den von REWE betriebenen Penny – Supermärkten erfolgte.

Der AfW, welcher sich vehement gegen diese Verkaufspraktik stellte, ist der Interessenverband unabhängiger Versicherungs- und Kapitalanlagevermittlern. Der Verband sah in dieser Vermittlung von Versicherungen einen Verstoß gegen § 34 d Gewerbeordnung. Nach dieser im Zuge der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie mit Wirkung zum 22. Mai 2007 neu eingeführten Vorschrift bedarf es zur gewerblichen Vermittlung von Versicherungsverträgen einer Gewerbeerlaubnis, welche von der zuständigen IHK erteilt wird. Sinn dieser Regelung ist die Gewährleistung einer qualifizierten Beratung bei der Vermittlung von Versicherungen. Weder REWE noch die Mitarbeiter von Penny hatten eine solche Gewerbeerlaubnis.

Rechtsanwalt Norman Wirth von der Berliner Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte, die das Urteil erstritten hat, sagt: „Nach unserer Auffassung war diese Verkaufsaktion eine grundsätzlich erlaubnispflichtige Versicherungsvermittlung. Dieser Ansicht steht auch nicht das damalige Stillhalten der eigentlich zuständigen Aufsichtsbehörden (Gewerbeamt, IHK, BaFin, Wirt-schaftsministerium) entgegen. Vielmehr wurde abgewiegelt, Zuständigkeiten verneint und sich auf die fehlerhafte Argumentation der beteiligten Unternehmen (REWE und ARAG) zurückgezogen. Das dabei der mit der Einführung des § 34 d GewO beabsichtigte Verbraucherschutz im Sinne einer qualifizierten Beratung der potentiellen Versicherungskunden völlig auf der Strecke blieb, war offensichtlich nicht von Bedeutung. Einmal mehr wurde eine wichtige Entscheidung unnötiger Weise an die Gerichte delegiert.“

Hintergrund des Rechtsstreits war eine Verkaufsaktion, bei der im Herbst 2007 bundesweit über die zu REWE gehörenden Penny - Filialen Versicherungsverträge der ARAG-Versicherungen angeboten wurden. Konkret handelte es sich hierbei um ein ARAG - Versicherungspaket, bestehend aus Unfallschutz, Opfer-Rechtschutz und Schutzbrief. Die Versicherungsunterlagen befanden sich in einer Verkaufsbox, welche im Ladenregal aufgestellt war. An der Ladenkasse wurde der Versicherungsvertrag aktiviert und der erste Jahresbeitrag eingezogen.

„Dieses Urteil wird Auswirkungen auf die ganze Branche der Versicherungen haben“, ist sich Wirth sicher. „Geplante und bereits durchgeführte Vertriebsaktionen über den Einzelhandel müssen überdacht oder abgesagt werden. Im Interesse einer guten und umfassenden Beratung der Verbraucher durch qualifizierte Vermittler.“ Die Urteilsgründe liegen bisher nicht vor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (rmk)

Quelle: FONDS professionell
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