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Pensionskassen

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 7645

BeitragVerfasst am: 15.Sep 2008 12:26    Titel: Pensionskassen Antworten mit Zitat

Pensionskassen sind Versicherungsunternehmen, die nur die betriebliche Altersversorgung anbieten.

Viele Kassen sind von der Rechtsform her Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit.


Die meisten Vereine sind nicht für alle Arbeitnehmer zugänglich, sondern oft nur für Mitarbeiter bestimmter Branchen oder Betriebe. Es gibt aber auch Pensionskassen in der Rechtsform von Aktiengesellschaften. Sie sind in Konzerne eingebunden, zu denen auch Lebensversicherer gehören. Diese Pensionskassen sind offen für alle Interessenten.

Die Rechtsform einer Pensionskasse beeinflusst die Kalkulation der Unternehmen.

Das bekommen Kunden meist durch die Höhe der zugesagten Renten zu spüren. So lagen die zugesagten Renten aller Versicherungsvereine im Test über denen von Aktiengesellschaften. Allerdings bieten die Aktiengesellschaften Rabatte, wenn mindestens zehn Mitarbeiter einer Firma einen Tarif abschließen. Das erhöht die garantierten Renten geringfügig.

Der Grund für die unterschiedlich hohen Renten: Die Aktiengesellschaften arbeiten gewinnorientiert und garantieren wenig Rente. Allerdings ist diese Rente in jedem Fall sicher, selbst wenn die Kasse zahlungsunfähig wird. Dann springt der gesetzliche Sicherungsfonds, die Auffanggesellschaft Protector ein. Versicherungsvereine sagen dagegen höhere Renten zu. Das geht, weil sie kostengünstig arbeiten und andere Rechnungsgrundlagen verwenden als Aktiengesellschaften.

Wenn ein Versicherungsverein falsch kalkuliert, kann er die Zusagen jedoch ändern, um eine drohende Insolvenz abzuwenden. Dann erhalten Versicherte möglicherweise weniger Rente als zugesagt oder sie müssen höhere Beiträge zahlen. Die Vereine gehören der Auffanggesellschaft "Protector" nicht an. Allerdings können die Versicherungsvereine nicht unverhältnismäßig hohe Renten versprechen: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) kontrolliert die Vereine und genehmigt deren Tarife.

Angebote für betriebliche Altersrenten durch Gehaltsumwandlung.

Arbeitnehmer können diese Betriebsrenten mit oder ohne Zusatzleistungen wählen:

Modell eins: Bei Tarifen ohne Zusatzleistungen zahlen die Kassen ihren Kunden nur eine lebenslange Altersrente ab dem 67. Lebensjahr.

Modell zwei: Arbeitnehmer können einen Schutz für Hinterbliebene vereinbaren. Dann erstattet die Kasse den Angehörigen die eingezahlten Beiträge zurück, wenn der Versicherte während der Ansparphase stirbt. Passiert dies in den ersten fünf Jahren nach Rentenbeginn, zahlt die Kasse die Rentenbeiträge noch bis zum Ende der ersten fünf Jahre an die Hinterbliebenen.

Oft bieten Versicherungsvereine mehr Leistungen als im Modell zwei beschrieben. Partner des verstorbenen Versicherten erhalten dann lebenslang eine vereinbarte Hinterbliebenenrente. Allerdings ist es für Arbeitnehmer oft günstiger, wenn sie eine Betriebsrente aus Entgeltumwandlung ohne zusätzliche Leistungen wählen. Die Absicherung der Angehörigen ist über eine Risikolebensversicherung meist preiswerter.

Es kann vorkommen, dass Arbeitnehmer ihre Zahlungen nicht bis zum Ende der Laufzeit durchhalten oder ihren Job wechseln. Das Problem dabei: Per Gesetz sind die Verträge nicht kündbar. Das hat zwar den Vorteil, dass die Betriebsrenten nicht als Vermögen gewertet werden, wenn Versicherte möglicherweise Hartz IV in Anspruch nehmen müssen. Doch sie sind dadurch auch wenig flexibel. Wer unter Umständen schon nach wenigen Jahren den Arbeitgeber wechselt, hat Nachteile.

Eine kostenfreie Übertragung ist manchmal möglich, aber längst nicht immer. Nur für ab dem Jahr 2005 geschlossene Verträge gibt es mittlerweile ein gesetzliches Mitnahmerecht. Doch das ist für Versicherte meist mit Kosten verbunden. Das gilt gerade, wenn die Pensionskasse hohe Abschlusskosten hat. Arbeitnehmer lassen dann beim alten Arbeitgeber eine Minirente stehen und können nur wenig Kapital zur neuen Firma mitnehmen.

Immerhin: Aktiengesellschaften beteiligen sich an einem Übertragungsabkommen, so dass Arbeitnehmer bei einem Wechsel zwischen diesen Anbietern ihren Vertrag ohne Zusatzkosten fortführen können. Bei Versicherungsvereinen ist die Fortführung der Betriebsrente nach einem Jobwechsel problemlos, wenn Arbeitnehmer in derselben Branche bleiben.
Quelle: kim/mel


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