Anmeldungsdatum: 17.01.2003 Beiträge: 137 Wohnort: Deutschland
Verfasst am: 15.Sep 2003 8:25 Titel: Policendarlehen reicht nicht zur Baufinanzierung
Bank muss zahlen
Karlsruhe - Soll ein Immobiliendarlehen per Lebensversicherung getilgt werden und bleibt die Auszahlungssumme der Versicherung hinter dem Darlehensbetrag zurück, so kann die Bank die verbleibende Differenz nur dann von ihrem Kunden verlangen, wenn sich dies eindeutig aus dem Darlehensvertrag ergibt. Dieses für Verbraucher wichtige Urteil fällte das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 15 U 8/02).
In dem Fall hatte ein Geldinstitut ein Darlehen über 331.500 Euro gewährt. Aus der gleichzeitig abgeschlossenen Lebensversicherung, die das Darlehen komplett tilgen sollte, erhielt der Kunde aber nur 286.500 Euro. Die Bank blieb vor Gericht auf den 45.000 Euro Differenz sitzen.
Die Begründung: Der Kunde müsse nicht davon ausgehen, dass er das Risiko einer Unterdeckung trage. Die Formulierung "Die Tilgung erfolgt durch eine Lebensversicherung..." im Vertrag müsse so verstanden werden, dass mit der Auszahlung der Lebensversicherung das Darlehen getilgt ist und dass weitere Zahlungen nicht erforderlich sind.
Große Bedeutung kommt nach dem Urteil dem Begriff "Tilgungslebensversicherung" zu:
Wer mit der Bankenpraxis der Policendarlehen nicht vertraut ist, muss den Begriff so deuten, dass durch die Versicherung die Darlehenstilgung endgültig erledigt wird.
http://www.welt.de/data/2003/09/15/168602.html
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