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Private Krankenversicherer: Absurdes Abzockersystem

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 7645

BeitragVerfasst am: 8.Apr 2007 6:02    Titel: Private Krankenversicherer: Absurdes Abzockersystem Antworten mit Zitat

Nach der Gesundheitsreform ist vor der Gesundheitsreform: Die privaten Krankenversicherer funktionieren weiter wie steuerlich unterstützte Selbstbedienungsläden. Echter Wettbewerb tut not.

Jetzt, da die umstrittene Gesundheitsreform in Kraft ist, weiß niemand mehr genau, was überhaupt warum beschlossen wurde. Klar ist nur: Der Fonds, durch den mehr Steuergelder in das Gesundheitssystem geschleust werden sollen, kommt erst 2009, und die private Krankenversicherung (PKV) hat überlebt.

Beides war Gegenstand kontroverser Diskussionen. Für die einen ist die PKV das Einzige, was im Gesundheitssystem funktioniert. Die anderen sehen in den Privaten das Kernproblem. Allerdings war die Debatte um die PKV an Oberflächlichkeit kaum zu überbieten. Die Zukunft der Privaten bleibt daher ein Thema und wird bald wieder auf der politischen Agenda landen.

Etwa acht Millionen Bundesbürger sind bei privaten Anbietern krankenversichert. Diese Gruppe setzt sich aus Beamten sowie Menschen mit gehobenen Gehältern und deren Angehörigen zusammen. Denn privat versichern darf man sich nur als beihilfeberechtigter Beamter oder wenn das monatliche Gehalt über 3975 Euro liegt. Das Versicherungsvergnügen ist natürlich freiwillig - für die etwa 2,2 Millionen Beamten ist es aufgrund der Beihilfe allerdings auch finanziell interessant, während es für Besserverdiener meist doch teurer als eine gesetzliche Kasse kommt. Dennoch verlässt man selten die PKV. Das liegt vor allem an der Beitragsstruktur, die gesunde junge Mitglieder stärker an den Kosten beteiligt als ältere. So entstehen Anwartschaften, die bei einem Wechsel zu den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) wegfallen. Daher ist für manchen Privatversicherten das Vergnügen doch nicht mehr ganz freiwillig. Schließlich würde man bei einem Wechsel die Anwartschaften verlieren.

Vorteile der PKV

Unbestritten sind die Vorteile der PKV. Dazu gehören gestaffelte Beitragssätze und die Möglichkeit der Eigenbeteiligung. Positiv ist auch, dass der Patient vom Arzt oder Krankenhaus direkt eine Rechnung erhält, die dann vom Versicherer erstattet wird. Aus Sicht der Ärzte, aber auch der Krankenhäuser besonders vorteilhaft ist die Bereitschaft der Versicherungen, einen Multiplikationssatz der Gebührenordnung für Ärzte zu akzeptieren.

Dieses Zusatzgeld bewahrt viele Arztpraxen und Krankenhäuser vor der Insolvenz. Anders ausgedrückt: Die Privatversicherten subventionieren Praxen und Krankenhäuser, damit diese die Mehrzahl der gesetzlich Versicherten adäquat versorgen können.

Schwierig wird es aber bei der Begründung für den erhöhten Multiplikationssatz: Es muss doch wundern, dass beinahe alle medizinischen Leistungen bei Privatversicherten als "besonders kompliziert" und damit besonders teuer abrechenbar sind. So gibt es auch in unserem Klinikum keine "normal kranken" Privatpatienten. Sie unterscheiden sich auch in anderer Hinsicht von gesetzlich Versicherten: Ihre Diagnosen benötigen ein erhebliches Mehr an Labor und Radiologie. Therapien dauern länger, offenbar aufgrund des Einsatzes gleich wirkender, aber teurerer Mittel. Die Absurdität des Abzockersystems kennt keine Grenzen.

Da Privatpatienten immer "besonders kompliziert" krank werden, müssen die Beiträge für sie entsprechend hoch ausfallen. Für eine Familie mit zwei Kindern liegt die monatliche Beitragsbelastung oft bei mehr als 1200 Euro. Das macht 300 Euro pro Kopf - deutlich mehr, als je für die "Kopfpauschale" diskutiert wurde. Das gilt allerdings nicht für die beihilfeberechtigten Beamten. Die zahlen nur 20 bis 50 Prozent des Satzes, zwischen 60 und 150 Euro, und damit deutlich weniger als gesetzlich versicherte Angestellte mit gleichem Einkommen. Die Differenz zum teuren Beitragssatz von 100 Prozent wird über die Beihilfe erstattet - eine Unterstützung, die sich der Staat jährlich mehr als 7 Mrd. Euro kosten lässt. Finanziert wird das natürlich über Steuern.

Althergebrachte Traditionen infrage stellen

Doch was ist dies anderes als der geplante Gesundheitsfonds? Die Steuerfinanzierung, die für die GKV über den Fonds erst 2009 beginnen soll, ist bei den Privaten längst Realität. Ist es dann noch richtig, von privaten Krankenkassen zu sprechen? In Anbetracht der Tatsache, dass ein Großteil der Kosten, die Privatpatienten verursachen, über Steuern bezahlt wird, kann man hier sicher von Etikettenschwindel sprechen.

Frei nach dem Motto "Nach der Reform ist vor der Reform" ist es sinnvoll, sich schon heute Gedanken über Lösungen zu machen. Bei der nächsten Gesundheitsreform sollte es nicht nur im Titel um eine Stärkung des Wettbewerbs gehen. Deshalb ist der Zugang zur PKV für möglichst breite Bevölkerungsschichten sicherzustellen. Allerdings unter veränderten Rahmenbedingungen: Der Staat sollte schnell aus der Beihilfefinanzierung aussteigen. Die so eingesparten Steuermittel sollten über den Fonds dem gesetzlichen Gesundheitswesen zugeführt werden. Damit die ungerechte Quersubventionierung der gesetzlichen Leistungen durch Privatpatienten ein Ende hat, muss das Geld den Leistungserbringern, also Ärzten und Krankenhäusern, zugute kommen.

Und was passiert mit der PKV? Sie stellt sich dem Wettbewerb, indem sie nur das bezahlt, was ihre Versicherten an Dienstleistungen erhalten. Mit dem Ende der routinemäßigen 3,5- oder gar 8,6-fachen Abrechnungssätze würden die Beiträge der Privaten erheblich attraktiver und damit mehr Kunden anziehen. Um im Wettbewerb zwischen den Versicherungsformen Fairness zu gewährleisten, muss auch die Bemessungsgrenze ersatzlos gestrichen werden. So könnten sich alle Menschen privat versichern, sofern ihnen ihre Gesundheit das wert ist.

Um den hohen Standard unseres Gesundheitssystems zu halten, brauchen wir Anpassungen. Es ist höchste Zeit, auch althergebrachte Traditionen wie die Beamtenbeihilfe infrage zu stellen.

Autor: Jörg F. Debatin ist Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf
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Brendle
Insider


Anmeldungsdatum: 27.11.2002
Beiträge: 669

BeitragVerfasst am: 9.Apr 2007 13:29    Titel: Korrektur Antworten mit Zitat

Hallo Herr Jörg F. Debatin
hier haben Sie mehrere Fehler im Text:
richtig ist: Beamte und Angestellte mit einem höherem Einkommen. Was fehlt sind die Selbständigen. Selbständig sein bedeutet nicht, dass jemand über BBG verdient. Sehr oft ist das nicht der Fall.
1. Ebenso ist Ihr Einwurf, dass die PKV für den AN teurer kommt als die Kasse auch daneben. Klar, wenn man die Kassenleistungen mit den Leistungen der PKV gleichsetzt (1-Bettzimmer, Privatarzt, alle zugelassenen Mittel, freie Wahl des KH, Brillenzuschuss teilweise bis 800.- Euro......), dann könnte man auf die Idee kommen. Anders sieht es aus wenn man die Grundversorgung zugrunde legt.
2. Auch Ihr Absatz über die GOÄ ist falsch. Ein Arzt kann sich mehr Zeit nehmen für einen Privatpatienten als für einen von der GKV. Mit den 1,5 bis 1,7 fachen Satz der GOÄ (also auch Multiplikationsfaktor) bleibt ihm nur Fließbandarbeit übrig.
3. Auch Ihr Absatz über die Kosten einer Familie ist vollkommen falsch. ich verweise auf meinen Absatz 1. Ihr Einwurf der Belastung bei Beamten für den Steuerzahler ist ebenfalls daneben: die fast gleiche Situation haben wir bei Angestellten: 50 % der durchschnittlichen Kassenbeiträge zahlt der AG. Wer aber ist der AG des Beamten? Der Steuerzahler! Und wer hat Steuerfreiheit? Die GKV!!! Nicht die PKV. Sie verwechseln da einiges.
Sie schreiben auch, dass die Privaten aus Steuermitteln finanziert werden. Wo haben Sie das denn her? Schön wär´s! Doch da bringen Sie keine Beispiele! also, erklären Sie mal, wie die PKV vom Steuerzahler finanziert wird!?
Ihr Absatz: (Zitat): "Der Staat sollte schnell aus der Beihilfefinanzierung aussteigen" ist ebenfalls unlogisch, bzw. nicht durchdacht: wer zahlt dann die 50 % wie in der freien Wirtschaft? Der Steuerzahler! Wer denn sonst!?
Ihr Hinweis auf den 3,5 bis 8,6 fachen GOÄ ist gelinde gesagt Schwachsinn. Ein praktischer Arzt erhält fast durchwegs 2,3 GOÄ, ein Spezialist meist ebenso. Nur bei begründeten Fällen bekommt er 3,5. GOÄ. Ein Überschreiten der GOÄ haben die wenigsten PKV im Leistungsprogramm. und wenn, dann muss der Arzt dies besonders begründen, sonst gibt´s nichts. Die besonders hohen GOÄ-Sätze (also über der GOÄ) findet man übrigens fast ausschließlich in den Kliniken. Und dann auch nur bis zum 6-fachen GOÄ. Bei einem Nicht-KH-Arzt ist dies so gut wie nie der Fall. Also ist Ihr Einwurf reine Stimmungsmache, die reinste Lüge.
Dies ist nur eine Kurzantwort. Man könnte sie wesentlich weiter ausarbeiten. Doch wollen Sie das überhaupt?
Ich habe den Eindruck, dass Sie nur politische Interessen durchsetzen wollen, Und das auf Kosten der Versicherten.
Grüße
Brendle
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 7645

BeitragVerfasst am: 2.Jun 2008 10:26    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
...Unbestritten sind die Vorteile der PKV. Dazu gehören...

... Wegen eines Bandscheiben-Vorfalls muss die Privatversicherte seit Monaten mit Schmerzen und Bewegungseinschränkungen leben.

Doch die Versicherung will die Kosten einer Operation nicht tragen. Sie argumentiert, die Versicherte könne sich ja weiter Schmerzmittel verschreiben lassen. Wäre die Patientin gesetzlich versichert, bekäme sie die Operationskosten sofort erstattet,...

weiterlesen in der "Welt":
Privatpatienten bleiben häufig auf den Behandlungskosten sitzen
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Brendle
Insider


Anmeldungsdatum: 27.11.2002
Beiträge: 669

BeitragVerfasst am: 2.Jun 2008 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo MOD,
irgend etwas stimmt an diesem Zeitungsbericht nicht.

Außerdem ist er wesentlich zu oberflächlich und von der GKV-Seite beeinflusst.

Wenn ein Privatpatient vollversichert ist (und das geht aus diesem Bericht nicht hervor) kommt die PKV nicht um eine Bezahlung der Rechnung für eine OP (die vom Arzt natürlich empfohlen sein muss!!!) nicht herum. Eine ärztliche Einweisung in ein KH kann von einer privaten nicht einfach vom Tisch gefegt werden und mit gesundheitsschädlichen Ratschlägen abgewehrt werden. Hier würde sich diese Gesellschaft strafbar machen.

Sehr viele Besachwerden beim Ombudsmann beruhen auf falsch verstandener Leistungspflicht der Gesellschaft. Denn viele Patienten schließen einen KV-Vertrag ab der nur den 2,3-fachen Satz der GOÄ im KH leistet und beschweren sich dann, wenn die Versicherung statt den 3,5 (oder gar den 6-fachen) GOÄ nicht bezahlt.

Das liegt z.Teil am Vermittler, der den Kunden vor Angst er könnte nicht unterschreiben die Leistungen des Tarifs nicht sagt. Aber auch deshalb, weil einige glauben zu sparen wenn sie per Internet sich selbst einen Tarif aussuchen (klar: nach Beitrag ohne Berücksichtigung der Leistungen) und auch evtl. über das Internet abschließen.

Sie sparen zwar keinen einzigen Cent (Makler sind kostenlos) aber man ist stolz das alles ohne Makler gemacht zu haben... bis man dann (zu spät) merkt, dass man sich selbst ein Bein gestellt hat. Dann ist das Geschrei groß, dass die böse Versicherung nichts bezahlt.

Zum Glück gibt es seit Mai 2007 das neue VVG. doch leider werden auch hier wieder einige mit sonderrechten ausgestattet: die Ausschließlichkeitsvertreter. Sie haften nicht für den Blödsinn, den sie da anrichten. Und wer prozessiert schon gegen die... Allianz (z.B.)?

Dass die Privaten das Geld auch nicht mehr "auf der Straße gefunden haben" ist wohl nur natürlich. Früher war so manche Kulanz-Entscheidung möglich. Das wird immer schwerer. Doch eine verbriefte Leistung wird von den Privaten nicht verweigert.

Dass die GKVs inzwischen nasse Hosen bekommen ist verständlich. Denn die nächsten Beitragserhöhungen und Leistungseinschränkungen sind schon beschlossene Sache.

Und wie sie Angst haben erkennt man an ihrer Vollzugsgehilfin, Frau Ulla Schmidt. die hat zwar keine Ahnung von der Krankenversicherung...
Diese Karenzzeiten zeigen überdeutlich welche panische Angst die Kassen vor den privaten haben.

Grüße
Brendle
seit 1979 in der KV tätig!
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NewUser
Newbie


Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 2.Jun 2008 15:51    Titel: volle Zustimmung... Antworten mit Zitat

...für brendle.

so ist das nun einmal mit der geiz-ist-geil-mentalität.

und wer wirklich erwartet, dass er einen top-volltarif für unter 100 euro im monat erhält, sollte sich mal gedanken über sein weiteres leben machen.

weiterhin kann ich es nicht nachvollziehen, wie man einen vertrag unterschreiben kann, ohne sich vorher mit den bedingungen auseinander zu setzten, denn dort steht genau drinn, wer was und in welcher höhe leisten muss. so weiß ich von begin an, was ich zu erwarten habe. nachträgliche streichungen sind nicht möglich im gegensatz zur gkv, die einfach mal eben leistungen streichen kann.

mfg

newuser
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Bullpower
Specialist


Anmeldungsdatum: 01.02.2002
Beiträge: 114
Wohnort: Bodensee

BeitragVerfasst am: 2.Jun 2008 17:33    Titel: Antworten mit Zitat

Da muss ich newuser Recht geben. (Geiz ist geil)

Als Privatpatient bin ich grundsätzlich erstmal Selbstzahler! Basta.

D.h. der Arzt oder die Klinik wird mir jede nur erdenkliche med. Leistung zur Verfügung stellen.

Beide interessieren sich nicht die Bohne für Ihre "Rückversicherung" (Tarif).

Da aber die letzten Jahre in der PKV nur noch Kunden durch Billigtarife abgeworben werden konnten, ("Ist Ihre PKV auch zu teuer?" ) und das Kleingedruckte (Leistungskatalog) sowieso keiner liest, kommt es täglich zu bösen Überraschungen wenn es um die Erstattung von Arztrechnungen geht.

Bleiben wir bei dem Beispiel Bandscheiben OP. Da gibt es inzwischen wirklich innovative OP Methoden.

Problem, mit einem Tarif der nur bis zur Höchstgrenze (3,5 fach) der GOÄ zahlt, brauchen Sie z.B schon mal eine ganz bekannte Klinik in München mit Ihrer kaputten Bandscheibe nicht zu betreten, da diese Hebesätze von 5,5 aufwärts in Rechnung stellt.

Vorteil, Sie laufen nach der OP selbständig aufs Zimmer und können sich dann Ihre OP nochmals auf DVD anschauen. (Wenn es der Magen aushält!)

Am besten Sie wenden sich an einen qualifizierten Honorarmakler Ihres Vertrauens, äussern Ihre Wünsche und Bedürfnisse und entscheiden sich dann für den "Rückversicherer" der deren am nächsten kommt!


Freundlicher Gruß


Bullpower
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Brendle
Insider


Anmeldungsdatum: 27.11.2002
Beiträge: 669

BeitragVerfasst am: 3.Jun 2008 10:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Bullpower
zwei Einwürfe:
1. das mit dem Selbstzahler ist schon richtig. Doch gibt es hier eine Ausnahme: das KH. Hier rechnet das KH direkt mit der Versicherung ab. Schon aus Selbstschutz. In grauer Vorzeit (als ich mit der KV-Vermittlung anfing:-)) gab es das noch nicht. Da bekam der Patient eine Rechnung und reichte die ein. Die Versicherung zahlte auf sein Konto das was vereinbart war. Und nun kam das Problem: da gab es immer wieder solche Patienten, die das Augenrotieren bekamen, als sie auf ihrem Konto 20.000 DM (damals) sahen. Der Besuch des Mercedeshändlers war vorprogrammiert (damals bekam man für dieses Summe einen der teuersten Schlitten. Was waren das noch für Zeiten....!). Oder das Konto war so überzogen, dass ein großer Teil der Überweisung in die Taschen der Bank verschwand. Seitdem verlangt das KH das Einverständnis der Versicherung zur Direktabrechnung.

2. Ein "Honorar"makler muss nun nicht unbedingt sein. Das sind nun mal extra Kosten für den Kunden. Ein Makler herkömmlicher Art berät mindestens genauso gut. Und kostet dem Kunden nichts. Seit das VVG erneuert und EU angepasst wurde, ist jeder freie Vermittler verpflichtet bestimmte Dokumentationen dem Kunden auszuhändigen und zu erklären. Ebenso einen ausführlichen Besuchsbericht. Außerdem kenne ich keinen Kollegen, der nicht ein mehr oder minder gutes Vergleichsprogramm einsetzt und dem Kunden das Ergebnis aushändigt.
Klar, ein Honorarvermittler (um es neutral zu bezeichnen) hat es bequemer: er kassiert seine Courtage (Honorar) auf alle Fälle: ob er abschließt oder nicht. Der Kunde muss immer zahlen.
Ob das so vom Vorteil ist????
Dann kann er auch zu einem vereidigten Versicherungsberater gehen. Der kostet auch Geld. Vermittelt aber keine Versicherungen. Das muss der Kunde selbst machen. Ein Honorarmakler dagegen vermittelt die Versicherung, die er empfohlen hat.
Und da kommt (wie man bei den Schwaben sagt) ein "Gschmäckle" auf. Kurz: der Kunde sagt sich: jetzt kassiert er von mir ein Honorar und von der Versicherung Provision.

In einem muss ich Ihnen aber Recht geben: der Kunde sollte weniger auf die beiträge sehen und mehr die Leistungen bewerten. Im KH sollte er grundsätzlich nur einen Tarif nehmen, der zumindest bei medizinisch begründeter Notwendigkeit auch über die GOÄ bezahlt. Und auf alle Fälle bis zum 3,5 GOÄ. Alles andere ist von übel und führt zu Ärger und Verdruss.
Grüße
Raimund Brendle
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 7645

BeitragVerfasst am: 15.Jun 2008 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

Das Geschäft der privaten Krankenversicherungen ist im vergangenen Jahr nach Verbandsangaben massiv eingebrochen.

2007 hätten kaum noch neue Kunden eine volle Krankenversicherung abschließen wollen, sagte der Vorstandschef des Verbands der privaten Krankenversicherung (PKV), Reinhold Schulte. "Das Wachstum hat sich mit 60.000 neuen Versicherten gegenüber dem Vorjahr halbiert", fügte er hinzu.

Im Jahr 2006 konnte die PKV laut Schulte noch 116.000 neue Kunden gewinnen. Insgesamt waren 2007 in Deutschland 8,5 Millionen Menschen voll privat krankenversichert.

Als Grund für den Einbruch nannte Schulte die hohen Hürden, die der Gesetzgeber für den Wechsel in die PKV aufgebaut habe. So müssen Arbeitnehmer inzwischen drei Jahre lang mehr als 4000 Euro pro Monat verdienen, ehe sie in die PKV wechseln können.

In der Branche ist eine Diskussion aufgekommen, ob das bisherige deutsche Modell mit gesetzlichen Krankenkassen und privaten Anbietern in dieser Form aufrecht erhalten werden soll.

Schulte wies allerdings erneut den Eindruck zurück, einzelne Krankenversicherer wollten ihr Geschäftsmodell komplett verändern. "Ich kenne keinen Anbieter, der das will", sagte er. Es habe innerhalb eines anderen Branchenverbandes lediglich ein Arbeitspapier zur Zukunft der Sozialsysteme gegeben, das aber nicht verabschiedet worden sei.
(AFP)
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 7645

BeitragVerfasst am: 19.Jul 2008 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

Die Verbandslobby setzt sich durch: Der privaten Krankenversicherung (PKV) bleibt im ersten Halbjahr 2009 die befürchtete Abwerbeschlacht erspart.

Einzelnen Anbietern wie Axa, Central, HUK-Coburg und LVM entgeht dagegen die Chance, Kunden abzuwerben.

Zwar können Altkunden mit einem Teil der angesparten Alterungsrückstellungen zu anderen Anbietern wechseln. Sie müssen dort aber mindestens 18 Monate im unattraktiven Basistarif bleiben, bevor sie ein höherwertiges Angebot wählen können, legte das Bundesfinanzministerium per Kalkulationsverordnung fest.

Axa, Central, HUK-Coburg, LVM und andere sahen in dem Wechselzeitfenster die Chance, aktiv Kunden abzuwerben.

Das wollte die PKV-Verbandsspitze verhindern, denn große Versicherer mit alten Beständen könnten das Nachsehen haben, die Prämien steigen. Die Lobbyarbeit war erfolgreich. "Die Politik hat unsere Argumentation aufgenommen, allerdings nur halbherzig", sagte PKV-Verbandsdirektor Volker Leienbach. Er wollte drei Jahre Bindefrist.

Christian Hofer, Chef der HUK-Coburg Kranken, kritisierte die Entscheidung. Dass die Regierung die von ihr gewünschten größeren Freiheiten über die Kalkulationsverordnung ad absurdum führe, sei unverständlich.

"Mit dieser Regelung wird es nahezu keinen Wechsel geben." Die Bindefrist schütze Unternehmen, die beim Wechsel mehr Abgänge als Zugewinne verzeichneten. "Ich glaube, dass es in der nächsten Gesundheitsreform der PKV negativ angekreidet wird, wenn sie sofort über Prämiensteigerungen jammert, wenn es etwas mehr Wettbewerb gibt."
Quelle: FTD
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 7645

BeitragVerfasst am: 28.Jul 2008 10:45    Titel: Antworten mit Zitat

Überhöhte Rechnungen, unnötige Behandlungen.

Die privaten Krankenversicherungen (PKV) beklagen dass immer mehr Ärzte, Therapeuten und Kliniken ihren Mitgliedern zu viel Geld abzunehmen versuchen. Die Versicherer würden in bis zu jeder zehnten Rechnung auf unplausible Positionen stoßen.

Ärzte, Therapeuten und Krankenhäuser haben nach Befürchtungen der Versicherer in den Privatpatienten eine neue Möglichkeit gefunden, ihre Einnahmen aufzubessern.

Insgesamt rund 8,5 Millionen Deutsche sind privat versichert. Im Gegensatz zu gesetzlich versicherten bekommen sie bei Behandlungen Goldzähne, Kuren und Chefarztbehandlungen anstandslos erstattet. Der Verdacht: Weil die Honorare für die Behandlung einfacher Kassenpatienten gedeckelt sind, kassieren die Ärzte nun immer öfter bei den privat Versicherten ab.

Demnach verzeichnet die PKV einen medizinisch nicht nachvollziehbaren Anstieg von angeblich besonders schweren Behandlungen. In der Regel darf der Arzt dafür das 2,3-fache des Grundpreises verlangen. Bei schweren Fällen ist sogar das 3,5-fache drin. Ein weiterer Trick sei die Ausgründung von Pseudo-Privatkliniken an normalen Plankrankenhäusern. Laut PKV entsteht allein hierdurch ein jährlicher Schaden von 100 Millionen Euro.

Die Versicherer sehen durch die Tricksereien das Geschäftsmodell der gesamten Branche bedroht: Sie zweifeln daran, dass sie künftig überhaupt noch Kunden werben können, wenn diese sich ständig über horrende Arztrechnungen ärgern.
Quelle: Spiegel
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 7645

BeitragVerfasst am: 30.Sep 2008 21:16    Titel: Antworten mit Zitat

Versicherer beanstanden etwa jede zehnte Rechnung, die Privatpatienten einreichen.

Sie bezweifeln die medizinische Notwendigkeit von Behandlungen, kürzen die Rechnungsbeträge von Zahnlabors oder weigern sich, die Kosten für bestimmte Krankenhäuser zu übernehmen.

Für die Patienten beginnt dann oft ein langwieriger Kampf, der mühsam ist, aber nicht aussichtslos. Hilfe finden sie bei Anwälten, Verbraucherzentralen oder kostenlos beim Ombudsmann der privaten Krankenversicherung.

Was tun, wenn’s brennt?
Zieht ein Versicherungskunde vor Gericht, muss er zunächst die Anwalts- und Gerichtskosten tragen und oft Gutachter bezahlen. Verliert er den Prozess, bleibt er nicht nur auf den strittigen Behandlungskosten sitzen, sondern muss außerdem die Kosten des Gegners übernehmen. Das können leicht mehrere Tausend Euro werden.

Rechtsschutz hilft:
Mit einer Rechtsschutzversicherung ist der Kunde gegen diese Kosten geschützt. Hat er keine, sollte er bei einem Streit um einige Hundert Euro keine Klage riskieren. Sich für den aktuellen Fall noch zu versichern, ist nicht möglich. Kunden können jedoch eine Rechtsschutzversicherung für künftige Streitfälle abschließen. Nur wenn es einmal darum geht, ob der Kunde im Krankenversicherungsantrag Gesundheitsfragen falsch beantwortet hat, nützt eine später abgeschlossene Versicherung nichts.

Draht zum Arzt:
Ein guter Draht zum Arzt ist viel wert. Eine individuell ausgearbeitete Bescheinigung vom Arzt oder Zahnarzt, warum welche Therapie notwendig ist, hilft bei einem Rechtsstreit auch dem Anwalt, seine Argumentation aufzubauen. Selbst wenn der Streit nicht vor Gericht geht, müssen Patienten den Arzt von der Schweigepflicht entbinden, damit die Versicherung den Fall prüfen kann. Schon deshalb ist es sinnvoll, das Vorgehen von Anfang an mit dem Arzt abzustimmen.

Vollständige Unterlagen:
Zeichnet sich ein Problem mit der Versicherung ab, sollten Patienten von Anfang an alle Rezepte, Atteste, Röntgenbilder, Laborbefunde und die gesamte Korrespondenz sammeln, ordnen und sorgfältig aufbewahren. Sie haben auch das Recht, Unterlagen vom Versicherer einzufordern: Nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz haben Kunden Anspruch darauf, nicht nur Gutachten, sondern auch medizinische Stellungnahmen von beratenden Ärzten der Versicherungsgesellschaft einzusehen.

Ombudsmann:
Der Schlichter kann Versicherten in etlichen Fällen helfen. Versicherte müssen allerdings einen langen Atem haben. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer im Jahr 2007 betrug 26 Wochen. Die Verjährung des Streitfalls ist "gehemmt", solange der Ombudsmann daran arbeitet. Der Kunde verliert also keine wertvolle Zeit, falls er sich später doch noch entschließt, seine Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Auch ein Nein vom Ombudsmann muss der Kunde nicht akzeptieren. Er kann danach immer noch den Versicherer verklagen.

Nicht kündigen:
Nur im Extremfall sollten Versicherte einen Wechsel der Versicherungsgesellschaft in Betracht ziehen. Im ersten Halbjahr 2009 haben Bestandskunden zwar die Möglichkeit zu wechseln. Kranken wird es aber kaum gelingen, in einen gleichwertigen und dabei noch bezahlbaren Tarif eines neuen Unternehmens zu wechseln.

TIPPS

Klärungsversuch:
Zahlt Ihr Krankenversicherer nicht, schreiben Sie an die Geschäftsleitung – nicht an den Sachbearbeiter, der die Leistung abgelehnt hat. Führt das nicht zum Erfolg, lassen Sie sich nicht auf einen langwierigen Schriftwechsel ein, sondern wenden Sie sich rasch an den Ombudsmann (s.u.) oder holen Sie juristischen Rat ein.

Fristen:
Ansprüche aus Versicherungsverträgen verjähren nach drei Jahren. Die Klagefrist von sechs Monaten, die in älteren Verträgen noch steht, gibt es nicht mehr. Reagieren Sie bei einem Konflikt trotzdem schnell.

Kulanz:
Bietet Ihr Versicherer an, "einmalig" oder "letztmalig" die Kosten für eine Behandlung oder ein Medikament zu übernehmen, unterschreiben Sie keine Vereinbarung oder Vertragsergänzung, mit der Sie für die Zukunft auf diese Leistung verzichten.

Anwalt:
Suchen Sie eine Anwaltskanzlei, in der Fachanwälte für Versicherungsrecht und Medizinrecht arbeiten. Bei der Bundesrechtsanwaltskammer finden Sie unter "regionale Kammern" Links zu allen Rechtsanwaltskammern. Diese haben meist eine Suchfunktion nach Fachgebieten.

Rechtsschutz:
Eine Rechtsschutzversicherung lohnt sich, da Sie bei einem Streit neben Gerichts- und Anwaltskosten häufig auch teure Sachverständigengutachten bezahlen müssen. Sie brauchen eine Police mit Vertragsrechtsschutz.

Arzt:
Haben Sie den Eindruck, dass eine Arztrechnung unstimmig ist, fragen Sie beim Arzt nach, bevor Sie bezahlen: Wurde die Leistung erbracht? Ist die Rechnung nachvollziehbar und formal korrekt? Helfen kann Ihnen die "GOÄ Prüfsoftware" des Verbandes der privaten Krankenversicherung.

Ausweg:
Liegt der Fehler beim Arzt, ist es zu Ihrem Vorteil, wenn der Krankenversicherer sich Ihre Ansprüche abtreten lässt. Sie bekommen dann die strittige Rechnung erstattet und Ihr Versicherer fordert den Betrag danach vom Arzt oder Krankenhaus zurück.
Quelle: U.Steckkönig
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 7645

BeitragVerfasst am: 13.Okt 2008 7:42    Titel: Antworten mit Zitat

Private Krankenversicherungen werden einem Bericht zufolge im nächsten Jahr durchschnittlich um 15 Prozent teurer. Das meldete der "Tagesspiegel" unter Berufung auf Debeka-Vorstandsmitglied Roland Weber.

Bei der Debeka dagegen werde der Preisanstieg für neue Policen niedriger ausfallen, sagte Weber. Beamte würden wahrscheinlich zwei bis drei Prozent, die Nicht-Beamten vier bis neun Prozent mehr zahlen müssen.

Hintergrund ist, dass Kunden, die im neuen Jahr eine Versicherung abschließen, bei einem späteren Wechsel des Versicherers einen Teil ihrer angesparten Alterungsrückstellungen mitnehmen dürfen. Das ist heute nicht möglich.

Kritik übte Weber an dem neuen Basistarif, der 2009 angeboten werden muss. Dessen Leistungen entsprechen im Wesentlichen dem Angebot der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die Prämie darf den Höchstsatz in der GKV nicht übersteigen.

Der Basistarif sei eine Fehlkonstruktion, sagte Weber.

"Für die, die einen privaten Versicherungsschutz wollen, bietet er zu wenig. Für das, was er bietet, ist er zu teuer." Im Basistarif würden sich vor allem diejenigen treffen, die ihre Versicherungsbeiträge nicht zahlen.

Ab dem kommenden Jahr muss jeder, der früher privat krankenversichert war und jetzt gar keine Krankenversicherung mehr hat, in die PKV zurück. Es gibt eine Pflicht zur Versicherung. Auch wenn ein Kunde seine Beiträge nicht zahlt, kann der Versicherer ihn nicht ausschließen.
Quelle: wiwo
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