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mile Newbie
Anmeldungsdatum: 28.02.2006 Beiträge: 16 Wohnort: München
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Verfasst am: 21.Mai 2007 9:55 Titel: Private Krankenversicherung |
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Private Krankenvollversicherung
Gesetzlich oder privat?
Bevor Sie sich diese Frage stellen, gilt es zunächst zu prüfen, ob die Möglichkeit zum Abschluss einer privaten Krankenvollversicherung grundsätzlich besteht. Selbstständigen steht dieser Weg immer offen, denn sie unterliegen nicht der Krankenversicherungspflicht. Bei Angestellten entfällt die Versicherungspflicht, wenn das Brutto-Jahresgehalt die sogenannte "Jahresarbeitsentgeltgrenze" überschreitet. 2005 lag diese Grenze bei einem Jahreseinkommen von 46.800,00 €; als neue Versicherungspflichtgrenze für das Jahr 2006 wurde ein Jahreseinkommen in Höhe von 47.250,00 €/p.a. bzw. 3.937,50 €/mtl. festgesetzt.
Die private Krankenvollversicherung bietet zweifelsohne zahlreiche Vorteile. In jungen Jahren liegen die Beiträge zum Teil beträchtlich unter denen der gesetzlichen Krankenversicherung und Privatversicherte genießen durch sie meist eine bevorzugte ärztliche Behandlung. Leistungen, die nicht durch das gesetzliche Pendant abgedeckt werden, wie etwa das Einzelzimmer im Krankenhaus oder die Chefarztbehandlung, sind meist Bestandteil der Leistungen der privaten Krankenversicherung.
Treffen Sie die Entscheidung, sich privat zu versichern, will dies wohl überlegt sein. Denn: eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ist später kaum noch möglich.
Die Private - für wen sie sich lohnen kann
Pauschal gesagt, lohnt sich die Private Krankenvollversicherung (PKV) für alle, die einen hohen Anspruch an eine komfortable und selbst bestimmte Gesundheitsvorsorge haben. Wer die Entscheidung bereits in jungen Jahren trifft, profitiert zudem von günstigen Grundbeiträgen.
Private Krankenvollversicherung
Hoher Komfort für eine schnelle Genesung
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung (PKV) heben sich von denen der gesetzlichen in der Regel deutlich ab. Die gängigsten Leistungsvorteile der PKV:
Kostenübernahme bei Heilpraktikerbehandlung
Höhere Erstattungsleistungen für Brillen oder Kontaktlinsen
Europaweiter, in der Regel sogar weltweiter Versicherungsschutz
bessere zahnärztliche Versorgung (höhere Erstattung, bessere Materialien)
keine Einschränkungen bei Arzt- und Krankenhauswahl
Wegfall der Zuzahlungen für Medikamente und Heilmittel
optimale Betreuung bei Krankenhausaufenthalten (Chefarztbehandlung, Ein- bzw. Zweibettzimmer)
keine Beschränkung auf gesetzliche Leistungskataloge
Welche der o.g. Leistungen berücksichtigt sind, ist eine Frage der individuellen Vertragsgestaltung. Um Beiträge zu sparen, können Leistungen bei Bedarf reduziert werden. Auch wirkt sich die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung vorteilhaft auf die monatlichen Kosten aus.
Oft bieten die Versicherungsgesellschaften Beitragsrückerstattungen für den Fall, dass für einen definierten Zeitraum keine Leistung in Anspruch genommen wurde. Damit geben die Anbieter einen Teil ihrer erwirtschafteten Gewinne an den Versicherten weiter.
Wichtig für Selbstständige und Gutverdiener: Durch die Vereinbarung einer Krankentagegeldversicherung können Sie Einkommensverluste im Krankheitsfall ausgleichen. Vor allem bei längeren Erkrankungen kann so eine finanzielle Notlage abgewendet werden.
Wie die PKV leistet und welche Anforderungen sie stellt
Privatpatienten sind grundsätzlich Vertragspartner des behandelnden Arztes. Damit erhalten sie nach erbrachter Leistung eine Rechnung, welche die Versicherten an die Versicherungsgesellschaft weiterleiten. Diese erstattet dann im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung die berechnete Leistung an den Versicherungsnehmer.
Die direkte Rechnungsstellung macht die Kosten für den Privatpatienten transparenter. Bietet der Versicherer eine Beitragsrückvergütung an, kann der Versicherte außerdem entscheiden, ob es für ihn nicht günstiger ist, die Behandlung aus der Privatkasse zu übernehmen.
Was Sie bei Vertragsabschluss wissen sollten
Die private Krankenvollversicherung bietet vor allem unter Komfortaspekten optimale Leistungen für die Versicherten. Da es sich bei der Wahl der passenden privaten Krankenversicherung in der Regel um eine langfristige Entscheidung handelt, haben wir Ihnen hier einige wissenswerte Informationen aufgelistet, die Sie vor der Wahl des passenden Produktes kennen sollten:
Selbstbeteiligung ja oder nein?
Beteiligen Sie sich an den Behandlungskosten, sinken die Beiträge. Gerade für Selbstständige kann sich eine entsprechende Vereinbarung lohnen. Für Arbeitnehmer ist die Vereinbarung einer sehr hohen Selbstbeteiligung weniger attraktiv. Denn: An den Beiträgen für die private Krankenversicherung beteiligt sich der Arbeitgeber bis zur Höhe des durchschnittlichen GKV-Kassenbeitrages meist zur Hälfte. Die Selbstbeteiligung zahlen Sie jedoch in voller Höhe aus der Privatkasse.
Früher Einstieg lohnt sich
Gerade für junge und gesunde Menschen bieten die Versicherer Tarife, die meist weit unter den Kosten für eine gesetzliche Krankenversicherung liegen. Bleiben Sie der Versicherungsgesellschaft treu, bauen Sie zudem u.a. über die sog. Alterungsrückstellung ein Finanzpolster für die im Alter steigenden Gesundheitskosten auf und können aus der Ersparnis noch eine zusätzliche Kapitalanlage aufbauen.
Was Sie bei Beitragsrückerstattungen wissen sollten
Oft sehen die Gesellschaften Beitragsrückerstattungen vor, wenn für eine bestimmte Zeit keine Leistungen in Anspruch genommen werden. In diesem Fall lohnt es sich meist, kleinere Rechnungsbeträge selbst zu tragen, um in den Genuss einer attraktiven Rückzahlung zu kommen.
Erste oder zweite Klasse?
Prüfen Sie vor Vertragsabschluss, welche Leistungen Ihnen wirklich wichtig sind. Einzelne Bestandteile des Angebots können oft ausgeklammert werden. Dadurch sinken die monatlichen Beiträge.
Was passiert bei Arbeitslosigkeit?
Werden Sie als Arbeitnehmer arbeitslos, gehört dies zu den wenigen Situationen, in denen ein Wechsel unter bestimmten Voraussetzungen in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Für die Zeit der Arbeitslosigkeit können Sie den PKV-Vertrag ruhen lassen.
Gesundheitsprüfung und Leistungsbeginn
Ausgehend vom Versicherungsbeginn sehen die Versicherer meist eine Wartezeit von drei Monaten vor, in denen keine Leistung erbracht wird. Wer diese Wartezeit vermeiden will, sollte ein aktuelles ärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand vorlegen. Die Wartezeitklausel entfällt in der Regel bei einem Wechsel aus der gesetzlichen Krankenkasse, wenn eine ununterbrochen zurückgelegte Versicherungszeit nachgewiesen werden kann. Gleiches gilt übrigens auch bei einem Wechsel von einer anderen Krankenkasse.
Für Fragen oder pers. Angebote wenden Sie sich an: [E-Mail anzeigen] |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6291
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Verfasst am: 6.Nov 2007 20:40 Titel: Private Krankenkassen erhöhen die Beiträge |
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Millionen privat krankenversicherte Männer werden bald deutlich stärker zur Kasse gebeten. Ab Januar 2008 müssen sie sich auch an den Kosten für Schwangerschaft und Geburt beteiligen. Diese Ausgaben wurden den Frauen bislang ganz allein aufgebürdet.
Damit soll jetzt Schluss endgültig sein: Weibliche Privatversicherte dürfen schließlich nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht mehr benachteiligt werden.
Vor allem für jüngere Männer und Beamte bedeutet das deutlich steigende Beiträge, zum Teil bis zu zwölf Prozent, je nach Tarif und Versicherer. Betroffen sind Alt- wie Neukunden. „Viele Leute haben ihre finanzielle Obergrenze erreicht“, weiß Heidemarie Krause-Böhm von der Verbraucherzentrale Bayern. Auch ein Großteil der 13 Mio. Zusatzversicherungen, die überwiegend Kassenpatienten abgeschlossen haben, wird teurer. Bis zu zehn Prozent Preiserhöhung dürften keine Seltenheit sein.
Das Gesetz verpflichtete die Versicherungsunternehmen, eine neue Kalkulationsbasis für ihre Tarife auszuarbeiten. Es geht um hohe Summen fürs Kinderkriegen, die künftig anteilig auf beide Geschlechter umzulegen sind, wie Ulrike Pott, Sprecherin des Verbands der privaten Krankenversicherung (PKV) erläutert.
Im Schnitt gäben die Versicherer etwa zwei Prozent ihrer Gesamtleistung für Schwangerschaft und Geburt aus. Branchenschätzungen zufolge bis zu 500 Mio. Euro im Jahr. Noch ist die neue Kalkulationsverordnung von der Aufsichtsbehörde für Finanzdienstleistungen (BaFin) nicht verabschiedet.
Die empfindlichste Verteuerung ihrer Beiträge dürften jüngere Männer zu erwarten haben. Die ältere männliche Kundschaft über 49 ist voraussichtlich weniger stark betroffen, wie Experten der Zeitschrift „Finanztest“ erläutern. Wie viel Männer mehr bezahlen müssen, dürfte vor allem davon abhängen, wie hoch der Frauenanteil in der entsprechenden Tarifgruppe ist. Manche der über acht Millionen Vollversicherten haben bereits Post von ihrem Versicherer bekommen.
Im Schnitt liege die Verteuerung bei drei Prozent, meint PKV-Sprecherin Pott. Sie betont zugleich, dass einige Tarife „sehr stark nach oben abweichen könnten“. Unter anderem dürften Beamte von der Preiserhöhung überdurchschnittlich betroffen sein. In Beamtentarifen sind erfahrungsgemäß viele Frauen versichert. „Das kann bis zu zwölf Prozent mehr ausmachen“, sagt PKV-Sprecherin Pott. Das gelte auch für die Zusatzpolicen wie etwa für Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder anderer Varianten im medizinischen Bereich. Von Erhöhungen ausgeschlossen sind die privaten Auslandsreisekranken- sowie die Pflegeversicherungen.
Für Frauen werde die Prämie im Gegenzug bald „tendenziell günstiger“, sagt Pott. Verbraucherschützer winken allerdings ab: Frauen sollten sich „nicht viel Hoffnung auf billigere Prämien machen“, meint Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung und anderer Umstände würden Frauen unterm Strich auch in Zukunft etwas stärker zur Kasse gebeten als Männer. Bisher zahlen weibliche Versicherte etwa 30 Prozent mehr für ihre Vollpolice.
Der Prämienerhöhung ab 2008 kann keiner entgehen. Ein Sonderkündigungsrecht gibt es in diesem Fall nicht für Privatversicherte. Wohin sollten Betroffene auch wechseln? Wer nach fünf oder zehn Jahren umsteigen will, wird beim neuen Versicherer noch teurer eingestuft als vorher. „Ein Wechsel rechnet sich nicht“, warnt Krause-Böhm.
Um die eigene Prämienbelastung bezahlbar zu halten, können privat Versicherte allenfalls folgendes versuchen: Bei der gleichen Gesellschaft können Versicherte in einen billigeren Tarif wechseln und ihren Selbstbehalt erhöhen. Eine andere Möglichkeit wäre, rigoros auf Leistungen im Krankheitsfall zu verzichten und so die monatlich zu entrichtende Prämie zu senken. Ein einfaches Zurück in die gesetzliche Krankenkasse gibt es jedoch in der Regel für die privat Versicherten nicht
Quelle: AP |
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