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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7268
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Verfasst am: 6.Dez 2006 18:38 Titel: Privatversicherte - Gericht wertet Laseroperation auf |
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Erstmals hat ein Gericht die Laseroperation als gleichwertige Behandlung neben Brille und Kontaktlinsen eingestuft.
Was das für Privatversicherte bedeutet, erklärt Michael Zach, Fachanwalt für Arzt- und Medizinrecht in Mönchengladbach.
| Zitat: |
Herr Zach, private Krankenversicherer weigern sich, bei Sehschwächen die Kosten für eine korrigierende Laseroperation zu übernehmen. Sie sei nicht nötig. Wie entschieden die Gerichte?
Wo es nicht zu einem außergerichtlichen Vergleich gekommen ist, haben die Richter bisher der Krankenversicherung Recht gegeben. Jetzt hat aber das Landgericht Dortmund erstmals zugunsten eines Versicherten entschieden.
Dürfen jetzt alle Privatversicherten auf eine Zuzahlung hoffen?
Das noch nicht. Aber immerhin sind die Chancen gestiegen, weil das Gericht erstmals die Laseroperation nicht als rein kosmetische Maßnahme, sondern als gleichwertige Behandlung neben Brille und Kontaktlinsen einstufte.
Was raten Sie Versicherten, die sich für eine Operation entscheiden?
Vor dem Eingriff mit der Krankenversicherung die Kostenfrage klären. Weigert sie sich zu zahlen, genügt oft der Hinweis auf das Dortmunder Urteil, um einen Vergleich zu erzielen.
Was machen Patienten, die auf ihren Kosten sitzen bleiben?
Sie können seit diesem Jahr die Operationskosten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Wer gegen einen früheren, negativen Bescheid des Finanzamts Widerspruch eingelegt hat, kann die Kosten auch nachträglich geltend machen.
Quelle: Wirtschaftswoche |
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