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GM&P Mod. Team Insider

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 654
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Verfasst am: 14.Okt 2007 17:43 Titel: Programmieren einer Homepage - Rentenversicherungsbeiträge |
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Abzocke im Namen der Kunst?
Unser Kunde staunte nicht schlecht, als die Rentenversicherung Nord ihm mitteilte, dass er für das Programmieren seiner Homepage (die er bei uns in Auftrag gegeben hatte) Rentenversicherungsbeiträge an die Künstlersozialkasse (KSK) zu entrichten habe. Noch verblüffter waren wir, da wir dieser Kasse nicht angehören, folglich keine Zahlungen an sie leisten und von dort auch keine Ansprüche zu erwarten haben.
So wie unserem Kunden geht es momentan tausenden von Betrieben in Deutschland. Seitdem die Rentenversicherung von der KSK zur Prüfung der Betriebe beauftragt wurde, fallen regelmäßig die Verantwortlichen und Entscheider in den Unternehmen aus allen Wolken. Der Hintergrund: Wer Künstler oder Publizisten (zum Beispiel mit der Erstellung der Homepage, der Gestaltung von Flyern oder Geschäftsberichten) beauftragt ist pauschal zur KSK beitragspflichtig.
Der Skandal liegt dabei in der mehr als pauschalen Auslegung des Begriffs „Künstler“ seitens der KSK und der von ihr beauftragten Rentenversicherung. Mit den bei den Unternehmen eingesammelten Geldern werden zum Teil Renten für Versicherte gezahlt mit denen
A) keiner der zur Zahlung verpflichteten Unternehmer jemals etwas zu tun gehabt hat und die
B) offensichtlich nicht wie jeder Unternehmer oder Arbeitnehmer selbst finanzielle Vorsorge für das Alter treffen.
Findet hier eine Abzocke insbesondere kleiner und mittelständischer Unternehmen statt, um die Rentenkassen für (brotlose) Künstler zu füllen? Die Auswirkung für den Mediendienstleister: Der Kunde fühlt sich von seiner Agentur oder dem Auftragnehmer betrogen und es kommt unweigerlich zu einem bitteren Nebengeschmack in der Geschäftsbeziehung, die schlimmstenfalls durch das rigide Vorgehen der „Ermittler“ von KSK und Rentenversicherung ein jähes Ende findet.
Eine Diskussion von Betroffenen auch in diesem Forum
Pressemitteilung von: Melson & Marketing |
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GM&P Mod. Team Insider

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 654
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Verfasst am: 14.Okt 2007 19:08 Titel: |
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Pressemitteilung von: RTS
Wer glaubt, dass das Thema der Melde- und Abgabepflicht an die Künstlersozialkasse für ihn nicht relevant ist? Dies ist leider ein weit verbreiteter und eventuell kostspieliger Irrtum! Fast alle Betriebe in Deutschland sind bei der Künstlersozialkasse melde- und abgabepflichtig.
Nicht nur Unternehmen die typischerweise als Verwerter künstlerischer oder publizistischer Werke oder Leistungen tätig werden, wie z. B. Verlage oder Varietes, fallen unter die Melde- und Abgabepflicht an die Künstlersozialkasse. Die wenig bekannte Regelung des Künstlersozialversicherungsgesetzes erstreckt sich auch auf Unternehmern die „Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für Zwecke ihres eigenen Unternehmens betreiben“, wenn sie nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler und Publizisten erteilen. Unter diese Kategorie fallen somit sämtliche Unternehmen, die Aufträge für z. B. Newsletter, Kataloge, Broschüren und Internetauftritte in regelmäßigen Abständen vergeben bzw. aktualisieren lassen!
Und noch eine zweite Vorschrift erweitert den Kreis der melde- und abgabepflichtigen Unternehmen: Jeder Unternehmer wird melde- und abgabepflichtig, wenn er regelmäßig selbständige, künstlerische oder publizistische Leistungen für jegliche Zwecke seines Unternehmens in Anspruch nimmt und damit Einnahmen erzielen will. Die Definition der Regelmäßigkeit ist hierbei sehr weit gefasst. Für die Erfüllung der Regelmäßigkeit reicht es bereits schon aus, wenn diese sich in einem Jahresturnus wiederholt (z. B. eine einmal jährlich stattfindende Kundenveranstaltung). Die Melde-/Abgabepflicht besteht schon seit den 80-ger Jahren. Da der Künstlersozialkasse die personellen Voraussetzungen für eine flächendeckende Überprüfung bisher nicht zur Verfügung gestanden haben, wurde die Nichteinhaltung der Melde- und Abgabepflicht so gut wie nicht geahndet. Seit Mitte dieses Jahres erfolgt die Überprüfung der Abgabepflichten nun aber durch die Deutsche Rentenversicherung!
Die Konsequenzen daraus sind, dass, sofern den Meldepflichten nicht nachgekommen wird, Schätzungen erhoben und Bußgelder verhängt werden können.
Weiterhin ist im Rahmen von Sozialversicherungsprüfungen oder bei der Abgabe einer Erstmeldung mit Nachzahlungen von Beiträgen für melde- und abgabepflichtige Leistungen für einen rückwirkenden Zeitraum von bis zu 5 Jahren zu rechnen.
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2947
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Verfasst am: 18.Okt 2007 8:12 Titel: |
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Prüfungen der Künstlersozialabgabe zeigen:
Die Rechtslage zu kennen, wird immer wichtiger
„Für Image und Geldbeutel wird es immer schmerzhafter, die Gesetze, die in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gelten, nicht zu beachten“, stellt die Autorin des Buches „Im Dschungel der Gesetze.
(Buch bestellen - klicken Sie auf das Buch)
Leitfaden Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“ im soeben erschienenen Newsletter des Viola Falkenberg Verlags fest: „Schon die jüngst verschärften Prüfungen der Künstlersozialabgabe können das finanzielle Aus für die bedeuten, die mit freien Grafikern, Textern oder Fotografen arbeiten, da die Abgaben für vier Jahre rückwirkend eingefordert werden können“. Weitere finanzielle Schäden können schon dann entstehen, wenn das Impressum im Internet unvollständig ist oder Fotos und Texte ohne Erlaubnis genutzt würden.
Die gesetzlichen Grundlagen würden dabei zu Recht als Dschungel bezeichnet, da sie in über 65 Paragraphen, verteilt auf 16 Bundesgesetze, geregelt seien. Bei der unübersichtlichen Ausgangslage entspräche es dem Verlagsmotto „Faire Kommunikation fördern“ mit dem Buch „Im Dschungel der Gesetze“ denen Orientierung zu ermöglichen, „die keine Medienfachanwälte sind und sich nicht durch mehrere Fachbücher von Juraprofessoren beißen wollen“.
Pressemitteilung von: Viola Falkenberg Verlag |
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