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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 4377
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Verfasst am: 19.Jul 2006 5:58 Titel: Rentenansprüche ehemaliger DDR-Bürger |
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Frist für Rentenansprüche ehemaliger DDR-Bürger läuft ab
Ehemalige DDR-Bürger müssen bis zum 31. Dezember 2006 ihre Rentenansprüche klären, um sich ihre Pensionsanteile zu sichern. Das teilt der Bundesverbands Finanz-Planer (BFP) mit. Betroffen sind alle, die in der DDR eine Ausbildung gemacht haben und / oder dort berufstätig waren. „Bis zum Jahresende können noch Nachweise für Rentenansprüche problemlos angefordert werden, um Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung geltend zu machen“, erklärt Bruno Steiner, Presse-Referent des BFP. „Danach endet die gesetzliche Aufbewahrungspflicht der Arbeitgeber für Nachweise aus einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit.“ Die Rentenkontoklärung kann beim deutschen Rentenversicherung Bund durchgeführt werden.
Die Lohnbelege über Ausbildungs- und Berufszeiten in der ehemaligen DDR werden ab 1. Januar 2007 vernichtet. Danach wird es laut BFP schwierig sein, Rentenkonten oder Lücken im Versicherungsverlauf zu klären. Die Ausbildungs- und Arbeitszeiten können den Lohnunterlagen entnommen werden. Sie enthalten alle wichtigen Informationen zur Rentenklärung. „Wichtig ist, alle Versicherungsdaten zu prüfen“, so Steiner weiter. Zur Klärung sollte der Verlauf der Versicherung schon ab Ende der Schulzeit lückenlos und nachvollziehbar sein. Bei Unstimmigkeiten könnten Anträge zur Kontenklärung angefordert werden. Die Auskunfts- und Beratungsstellen der deutschen Rentenversicherung sind für diese Fälle Ansprechpartner.
Der Versicherungsverlauf kann online angefordert werden: www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
oder telefonisch unter: 08 00/1 00 04 80 70.
Quelle: FONDS professionell |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7645
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Verfasst am: 25.Okt 2006 10:00 Titel: DDR-Lohnunterlagen sind bis Ende 2011 aufzubewahren |
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Die Pflicht zur Aufbewahrung von Lohnunterlagen aus der DDR ist um fünf Jahre bis Ende 2011 verlängert worden.
Ein entsprechendes Gesetz beschloß der Bundestag am Donnerstag vergangener Woche. Ursprünglich war die Aufbewahrungspflicht bis Ende 2006 festgelegt worden, damit ehemalige DDR-Bürger anhand alter Lohnunterlagen ihre gesetzlichen Rentenansprüche geltend machen können.
Rund 1,3 Millionen hatten dies bisher aber noch nicht getan.
Diejenigen, die in der DDR gearbeitet haben, müssen mit entsprechenden Unterlagen, etwa dem Sozialversicherungsbuch und/oder Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen selbst Einkünfte und Beitragszahlungen und eventuell die Geburt von Kindern nachweisen.
Und zwar für die Zeit vor 1992.
Erst ab 1992 seien entsprechende Meldedaten aus den Betrieben auch der östlichen Bundesländer »amtlich« aufgenommen worden. Offenbar wurden also die SV-Unterlagen der DDR nicht entsprechend eingearbeitet, so daß nun jeder einzelne einen »Antrag auf Kontenklärung« bei der Deutschen Rentenversicherung stellen muß.
Lohnunterlagen aus DDR-Zeit von nicht mehr existierenden Betrieben werden in speziellen Archiven aufbewahrt. Wer die Anmeldung seiner Ansprüche weiter versäume, »verzichte« durchschnittlich auf ein Sechstel der späteren Rente, hieß es bei AFP.
Kostenfreies Infotelefon der Rentenversicherung: 0800/10004800 (Mo. bis Do. zwischen 7.30 und 19.30 Uhr, Fr. zwischen 7.30 und 15.30 Uhr) Ehrenamtliche Versichertenberater helfen beim Beantworten der oft unverständlichen Fragen in den Formularen, siehe auch: www.deutsche-rentenversicherung.de |
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