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Richtig versichert in den Urlaub

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6842

BeitragVerfasst am: 11.März 2008 14:31    Titel: Richtig versichert in den Urlaub Antworten mit Zitat

In Reisebüros herrscht derzeit Hochsaison.

Auch im Internet überschlagen sich die Angebote: Denn wer für den Sommer in beliebten Ferienregionen ein schickes Häuschen mieten oder einen größeren Pauschalurlaub buchen will, muss sich spätestens am Ende des Winters auf die Socken machen. Da locken Palmen, Strand und Sonnenschein im grauen Alltag.

Wer will da schon daran denken, dass die Reise auch ins Wasser fallen könnte?

"Gerade aber wer lange im Voraus und teure Reisen bucht, sollte bedenken, dass bei einer Absage der Reise in jedem Fall Stornogebühren anfallen", sagt Elke Weidenbach, Versicherungsreferentin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

"Eine Reiserücktrittversicherung kann da sehr sinnvoll sein." Auch wer mit Kindern verreist, sollte darüber nachdenken, dass durch Fieber, Windpocken und Magen-Darm-Virus urplötzlich eine lang geplante Reise nicht angetreten werden kann. Und der Flieger wartet nicht.

Das Touristikunternehmen allerdings schon - und zwar auf sein Geld. Je später eine Reise abgesagt wird, umso höher sind die Stornogebühren. Bei manchen Veranstaltern wird ein Teil des Preises auch dann fällig, wenn der Urlaub bereits kurz nach der Buchung abgesagt wird.

Geschickt ist es deshalb, eine Reiserücktrittsversicherung bereits bei der Buchung abzuschließen.

Im Vergleich zu den Reisekosten, ist die Absicherung relativ günstig zu haben. Laut Stiftung Warentest müssen Urlauber bei einer 3000 Euro teuren Reise zwischen 47 und 105 Euro für den Schutz bezahlen - vergleichsweise wenig, wenn im Extremfall 100 Prozent des Reisepreises als Stornokosten fällig werden.

Die Warentester empfehlen darüber hinaus, Versicherungen ohne Selbstbehalt abzuschließen. Policen mit Selbstbehalt sind zwar günstiger, aber 20 Prozent des Reisepreises muss der Urlauber dann in jedem Fall selbst bezahlen, wenn er absagt. Da kommen schnell mehrere hundert Euro zusammen.

Gute Reiserücktrittsversicherungen schließen neben der Möglichkeit wegen Krankheit, Schwangerschaft oder Tod eines Angehörigen den Urlaub vor dem Reisetermin abzusagen, auch die Option ein, die Ferien aus dringendem Grund abzubrechen, wenn sie bereits begonnen haben. "Außer Tod und Krankheit kann dies beispielsweise der Fall sein, wenn zu Hause die Wohnung ausgeraubt wurde", sagt Verbraucherschützerin Weidenbach.

Neben einer Reiserücktrittsversicherung rät sie vor allem dazu, eine Reisekrankenversicherung abzuschließen. "Die ist unverzichtbar, selbst bei Reisen ins europäische Ausland oder in Staaten mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht", betont Weidenbach.

Auf die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist zwar durch den Auslandskrankenschein auch in vielen Urlaubsländern Verlass, allerdings richtet sich der Umfang der Leistungen nach den Bestimmungen des Reiselandes. "Die sind aber oft nicht so umfangreich wie in Deutschland", sagt die Verbraucherschützerin. Viele Patienten würden deshalb im Ausland wie Privatpatienten behandelt. Auf den Kosten dafür bleibt der Feriengast dann allerdings im Nachhinein sitzen. "Außerdem zahlt die GKV grundsätzlich keine Rücktransporte", gibt Weidenbach zu bedenken. "Da kommen im Zweifelsfall schnell ein paar Tausend Euro zusammen."

An diesen Punkt sollten auch Privatversicherte denken, deren Krankenversicherungen zwar weltweiten Schutz garantierten, nicht immer allerdings einen medizinisch notwendigen Rücktransport.

Die Verbraucherzentralen empfehlen bei Reisekrankenversicherungen den Abschluss von Jahrespolicen, mit denen man so oft Urlaub machen kann, wie man will. Die Dauer einer einzelnen Reise darf nur sechs Wochen nicht überschreiten.

Kostengünstig sind diese Verträge außerdem: Für jüngere Reisende gibt es den umfassenden Schutz bereits für weit unter zehn Euro, für ältere etwa für 15 Euro. Die ganze Familie lässt sich ebenfalls in einer Police für unter 20 Euro zusammenfassen. "Das sind Peanuts, wenn der Fall der Fälle eintritt", sagt Weidenbach.
Quelle: Welt
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6842

BeitragVerfasst am: 19.Jul 2008 19:45    Titel: Antworten mit Zitat

Ob gesetzlich oder privat krankenversichert: Für Ferien außerhalb der Bundesrepublik sollte jeder Urlauber eine Auslandskrankenversicherung abschließen.

Auslandskrankenversicherungen sind schon für unter 10 Euro zu haben. Der Abschluss bei Vertreter, Bank oder im Internet ist unproblematisch und kann noch kurz vor der Reise erfolgen.

Gesetzlich Krankenversicherte haben zwar Anspruch auf die Übernahme der Kosten für medizinische Notfallversorgung in Ländern, mit denen die Bundesrepublik ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Dieser Anspruch gilt aber nur für Leistungen, die die Sozialversicherung im Gastland übernimmt. An den Kosten für einen Rücktransport etwa nach einem Unfall oder bei Tod beteiligen sich die Kassen nicht.

Die privaten Krankenversicherer tragen die Behandlungskosten ihrer Kunden in ganz Europa. Viele Anbieter gewähren bei Reisen bis zu einem Monat sogar weltweit Deckung. Aber häufig sind auch hier die Kosten für den Rücktransport nicht inbegriffen.

Versicherer sollten für den Rücktransport aufkommen, wenn er "medizinisch sinnvoll und vertretbar" ist. Abgeraten wird von Anbietern, die nur die Kosten übernehmen, wenn Ärzte vor Ort den Rücktransport anordnen - denn das dürfte selten passieren.

Nicht nur wegen der Rücktransportkosten ist eine Auslandskrankenversicherung auch für Privatpatienten sinnvoll.

Viele private Versicherte haben eine Eigenbeteiligung vereinbart. Liegt die Selbstbeteiligung bei 1000 Euro, und im Urlaub fallen Arztkosten in Höhe von 800 Euro an, bleibt der Kunde darauf sitzen. Wer ein Beitragsrückerstattung vereinbar hat, riskiert die Rückzahlung, wenn er im Ausland krank wird und Hilfe braucht.

Wichtig ist außerdem eine ausreichende Haftpflichtdeckung für Kunden, die im Ausland einen Wagen mieten. Oft liegen die beim Anmieten vereinbarten Deckungssummen unter den in Deutschland üblichen. Bei vielen Kunden gilt die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung auch für den Mietwagen im Urlaub.

Wer ein Firmenfahrzeug nutzt, sollte beachten, dass es nicht über ihn, sondern über das Unternehmen versichert ist. Zusatzhaftpflicht-Policen für den Mietwagen gibt es etwa bei Automobilklubs ab 20 Euro.

Von Rundum-sorglos-Policen, die Reiseanbieter oft bei der Buchung anbieten, raten Verbraucherschützer ab.

Diese Pakete beinhalten häufig Versicherungen, die der Kunde schon hat. Die meisten Unfall- und privaten Haftpflichtversicherungen gewähren weltweit Schutz. Wird der Reisende ausgeraubt oder werden Gegenstände aus dem verschlossenen Hotelzimmer gestohlen, zahlt der Hausratversicherer. Im Ernstfall muss der Kunde den Schaden umgehend der Polizei vor Ort und dem Versicherer in der Heimat melden.

Von Reisegepäckversicherungen profitieren nach Auffassung der Verbraucherschützer nur die Anbieter. Die Versicherer schreiben vor, dass man so sehr aufpassen muss, dass man gar nicht bestohlen werden kann.
Quelle: A.Krüger


Wasserurlauber
Eigentümer von Booten können Dieben mit einem speziellen Pass, den sie bei ihrem Versicherer erhalten, das Leben erschweren. Damit erfassen sie Daten und Merkmale, mit denen Jolle oder Jacht leicht zu identifizieren sind.
Versicherer zahlen pro Jahr in Europa etwa 130 Mio. Euro für gestohlene Boote und Zubehör.


Lesen Sie auch:
Urlaubszeit - die richtige Versicherung gehört dazu
Versicherungen für den Urlaub: Extraschutz oft überflüssig
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