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Fruity Concepts Newbie

Anmeldungsdatum: 11.05.2007 Beiträge: 31 Wohnort: Duisburg
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Verfasst am: 18.Mai 2007 19:46 Titel: Riester Rente - Zulagen, Förderung, Steuerersparnis und Co. |
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Für wen ist die Riester Rente interessant? Alles über staatliche Förderungen der Riester Rente, Kosten, Sonderausgabenabzug und vieles mehr.
Was ist die Riester Rente
Die Riester Rente haben wir Walter Riester zu verdanken, der diese staatlich geförderte Altervorsorge auf freiwilliger Basis, 2002 ins Rennen schickte.
In den ersten Jahren erfreute sich die Riester Rente eher mäßigem Erfolg und die Anzahl derer, die sich für das damals recht "steife" und "unflexible" Riester-Modell entschieden haben, hielten sich in Grenzen.
Mit den Jahren ist die Alternative, mit staatlichen Förderungen, Zulagen und Steuerersparnissen, immer attraktiver und beliebter geworden. Seit, nach einigen Änderungen und Verbesserungen, zum 01.01.2005 die "neue Riester Rente" zu haben war, ist die Akzeptanz bei vielen immer grösser geworden. Zumal sie gerade für den Mittelstand und Familien mit Kindern eine echte Alternative zur klassischen Altersvorsorge darstellt.
Förderungen
Während der ersten sechs Jahre (2002 - 2008) werden die so genannten Förderhöchstgrenzen und die Zulagen, bzw. die Steuerersparnisse, in drei Schritten erhöht. Die Erhöhung findet alle 2 Jahre statt. Im Jahr 2006 hat die zweite Erhöhung stattgefunden. Die letzte Anpassung wird dann 2008 geschehen. Danach bleiben sie konstant für den Rest der Laufzeit.
Diese Erhöhungen finden allerdings auf freiwilliger Basis statt. Wenn Sie keine Erhöhung wünschen, so können Sie dieser einfach widersprechen. Allerdings erhöhen sich dann auch nicht die Zulagen/Steuerersparnisse. Erfahren Sie mehr über die Arten und die Höhe der Förderung der
Riester Rente
Je nachdem was sich für Sie besser rechnet, erhalten Sie entweder eine staatlichen Unterstützung in Form von Zulagen, oder steuerliche Vorteile durch Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten. Die Zulagen entsprechen 2007 114 Euro Grundzulagen (GZul.). Für jedes Kind erhalten Sie eine Kinderzulage (KZul.), in Höhe von 138 Euro. (Ab 2008 erhöhen sich diese Förderungen auf 154 EZul. und 185 Euro für jedes Kind).
Diese Zulagen werden direkt vom Staat an die jeweilige Versicherung überwiesen und dort Ihrem Riester-Vertrag zugeordnet. Die Ersparnisse durch den Sonderausgabenabzug können Sie am Ende jedes Jahres in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Hierbei liegt die Förderhöchstgrenze 2007 bei 1575 Euro und steigt 2008 auf 2100 Euro an.
Danach bleiben diese maximalen Förderungen konstant für den Rest der Vertragslaufzeit.
Vererbbarkeit und Übertragbarkeit
Die Riester Rente ist eine lebenslange Leibrente und kann daher nicht vererbt werden. Im Todesfall kann das Guthaben eines Vertrags allerdings übertragen werden. Diese Möglichkeit besteht allerdings nur für Eheleute. In diesem Fall kann das Guthaben des verstorbenen Ehepartners, innerhalb von sechs Monaten, in den Vertrag der/des Witwe/Witwen übertragen werden. Selbst wenn diese/r bis dahin noch keinen eigenen Riester-Vertrag hatte, kann er/sie einen neuen abschliessen und das Guthaben dahin übertragen lassen.
Somit bietet die Riester Rente eine für viele die sich bisher vor den Kosten einer privaten Altersvorsorge gescheut haben, die Möglichkeit vom Staat eine finanzielle Unterstützung zu erhalten. Und wo gibt's heute schon noch was vom Staat wo um uns herum alles gekürzt und reformiert wird?
Auszahlungsmöglichkeiten
Wenn der Vertrag mit Rentenbeginn zur Auszahlung kommt, können Sie sich bis zu 30% des Startguthabens, als einmalige Zahlung, auszahlen lassen. Über diesen Betrag können Sie frei verfügen. Die restlichen 70% die im Vertrag verbleiben, werden Ihnen dann als lebenslange, monatlichen Leibrente ausgezahlt. Natürlich zusätzlich zur gesetzlichen Rente.
Wenn Sie sich bisher noch keine Gedanken über die Riester Rente gemacht haben, so schadet es sicherlich nicht sich trotzdem zu informieren. Das kostet nichts und vielleicht haben Sie dadurch sogar finanzielle Vorteile.
Für wen sich die Riester Rente wirklich lohnt und alle Details zu Thema Riester finden Sie in meinem kompletten Report.
Der Report ist kostenlos und umfasst lediglich 8 kurze Seiten, auf denen Sie dennoch alle wichtigen Informationen, Infos und Tipps finden.
Lesen Hier den kompletten Report zur Riester Rente _________________ Fruity Concepts e.K.
Christian Obst
Steinbrinkstr. 145
47249 Duisburg
Tel.: 0178-88 91 587
E-Mail: obst.christian@gmx.de |
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scode01 Newbie
Anmeldungsdatum: 04.11.2005 Beiträge: 29 Wohnort: bei Düsseldorf
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Verfasst am: 22.Mai 2007 13:04 Titel: Riester & Co: ZEITBOMBE GEHALTSUMWANDLUNG |
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Hintergrund: Bei Verträgen mit Zillmerung (hierbei müssen die Vorsorgesparer sämtliche Vertriebs- und Verwaltungskosten mit den ersten umgewandelten Lohnraten bezahlen – und erst danach baut sich die Altersvorsorge langsam auf, weil den Sparern in den ersten Jahren (fast) nichts von den eingezahlten Beträgen übrigbleibt) hat das Landesarbeitsgericht (LAG) München eine weitreichende Entscheidung (Revision zugelassen) gefällt und bringt damit Arbeitgeber arg in die Bedrouille, weil die Auswirkung des Urteils vielen Mittelständlern und deren Arbeitnehmern noch erhebliche finanzielle Probleme bereiten kann.
In der betrieblichen Altersversorgung ist bei Verträgen mit Entgeltumwandlung die Verrechnung der Abschlußkosten in den ersten Jahren der Vertragsdauer unzulässig – so die Kernaussage des Gerichts. Hierdurch werden alle (Riester-)Verträge mit entsprechender Vertragsklausel nichtig, so die bayrischen Richter im Urteil am 15.3.2007 (Az 4 Sa 1152/06) und das dürfte in letzter Konsequenz die meisten Gehaltsumwandlungen ab 2002 in die Rechtsunwirksamkeit führen.
Und das ist auf den ersten Blick fatal für Arbeitgeber, denn diese müssen gegenüber ihren Arbeitnehmern, den Sozialversicherungsträgern und dem Fiskus für den entstandenen Schaden haften – und das selbst dann, wenn sie ihre Arbeitnehmer über die Einzelheiten der Versorgungsvereinbarung aufgeklärt haben.
Hinweis: Sollten ihr Unternehmen / Ihre Arbeitnehmer von gezillmerten Verträgen betroffen sein bleibt als Lösung vermutlich nur die Vertragsumstellung und zwar so, als seien die Verträge von vornherein ungezillmert gewesen: dann sind Sie künftig aus dem Schneider. Jedoch sollte die Vertragsumstellung zur Vermeidung erneuter Haftungsrisiken unbedingt von einem spezialisierten Anwalt geprüft werden. |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2940
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Verfasst am: 10.Jan 2008 20:12 Titel: Re: Riester Rente - Zulagen, Förderung, Steuerersparnis und |
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| Fruity Concepts hat folgendes geschrieben:: |
| Für wen ist die Riester Rente interessant? |
| Zitat: |
Von Britta Frischemeyer
[b]Jahrelang Riester-Beiträge zahlen und nichts kommt dabei rum?
Wenn es ganz unglücklich läuft, könnte das passieren.
Denn: Wer heute Geringverdiener ist und das auch bleibt, wird in Zukunft wohl eine Grundsicherung als Rente bekommen, sozusagen eine Art Mindestrente. Die beträgt nach heutigem Stand 844 Euro.
Was kaum jemand weiß: Das angesammelte Kapital der Riester-Rente würde auf die Grundsicherung angerechnet!
Von einer Zusatz-Rente, wie Banken und Versicherungen oft versprechen, wäre in so einem Fall keine Rede mehr. Wer über die Jahre „geriestert“ hat, kann sich dann mächtig ärgern!
Quelle: >>> weiterlesen hier >> klick / Bild |
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Peter Wilhelm .

Anmeldungsdatum: 16.10.2007 Beiträge: 300 Wohnort: 58730 Fröndenberg
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Verfasst am: 10.Jan 2008 20:29 Titel: Re: Riester & Co: ZEITBOMBE GEHALTSUMWANDLUNG |
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Vgl. zur Thematik einer evtl. Arbeitgeberhaftung auch hier !
| scode01 hat folgendes geschrieben:: |
Hintergrund: Bei Verträgen mit Zillmerung (hierbei müssen die Vorsorgesparer sämtliche Vertriebs- und Verwaltungskosten mit den ersten umgewandelten Lohnraten bezahlen – und erst danach baut sich die Altersvorsorge langsam auf, weil den Sparern in den ersten Jahren (fast) nichts von den eingezahlten Beträgen übrigbleibt) hat das Landesarbeitsgericht (LAG) München eine weitreichende Entscheidung (Revision zugelassen) gefällt und bringt damit Arbeitgeber arg in die Bedrouille, weil die Auswirkung des Urteils vielen Mittelständlern und deren Arbeitnehmern noch erhebliche finanzielle Probleme bereiten kann.
In der betrieblichen Altersversorgung ist bei Verträgen mit Entgeltumwandlung die Verrechnung der Abschlußkosten in den ersten Jahren der Vertragsdauer unzulässig – so die Kernaussage des Gerichts. Hierdurch werden alle (Riester-)Verträge mit entsprechender Vertragsklausel nichtig, so die bayrischen Richter im Urteil am 15.3.2007 (Az 4 Sa 1152/06) und das dürfte in letzter Konsequenz die meisten Gehaltsumwandlungen ab 2002 in die Rechtsunwirksamkeit führen.
Und das ist auf den ersten Blick fatal für Arbeitgeber, denn diese müssen gegenüber ihren Arbeitnehmern, den Sozialversicherungsträgern und dem Fiskus für den entstandenen Schaden haften – und das selbst dann, wenn sie ihre Arbeitnehmer über die Einzelheiten der Versorgungsvereinbarung aufgeklärt haben.
Hinweis: Sollten ihr Unternehmen / Ihre Arbeitnehmer von gezillmerten Verträgen betroffen sein bleibt als Lösung vermutlich nur die Vertragsumstellung und zwar so, als seien die Verträge von vornherein ungezillmert gewesen: dann sind Sie künftig aus dem Schneider. Jedoch sollte die Vertragsumstellung zur Vermeidung erneuter Haftungsrisiken unbedingt von einem spezialisierten Anwalt geprüft werden. |
_________________ Freundliche Grüße
Peter Wilhelm
Weitere Angaben über meine Tätigkeiten finden Sie hier: |
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harebu Newbie
Anmeldungsdatum: 01.05.2006 Beiträge: 18
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Verfasst am: 11.Jan 2008 10:11 Titel: |
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ich glaube, dass noch viel mehr nichts von der Riesterrente haben werden, weil in 30/40 Jahren alle Einkommen auf die evtl. gesetzliche Rente angerechnet werden.
Als die Frauen in den Nachkriegsjahren als Arbeitskräfte noch heiß umworben waren, wurde auch gesagt, dass sie doch später im Alter doppelt abgesichert wären. Sollte der Mann früher sterben, würden wir Frauen dann im Alter 2 Renten bekommen, wurde versprochen, von Höchstrente wurde da noch nichts gesagt.
Erst der ehemalige Bundeskanzler Kohl hat dem Ende der 80ziger Jahre den Garaus gemacht, von da an wurde die eigene Rentenversorgung eingerechnet. Viele mitarbeitende Frauen haben heute gar keinen Anspruch mehr auf eine evtl. Witwenrente, weil die eigene Rente über dem Höchstsatz liegt.
Wenn man dann noch überlegt, dass das Wort "Doppelverdiener" über Jahre fast ein Schimpfwort war, könnte frau einen dicken Hals bekommen, denn die Doppelbelastung Hausfrau, Mutter und Vollzeitberuf sind kein Zuckerschlecken.
Dass der Rentenhöchstsatz für die Witwen hoher Staatsbeamter, die nie mit gearbeitet haben, nicht gilt, denn die können Pensionen in beliebiger Höhe kassieren, macht das nicht besser.
Leider ist es so, dass der Staat jederzeit früher gemachte "Verträge" abändern kann, immer zu seinem Vorteil.
MfG |
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Maxim Newbie
Anmeldungsdatum: 28.02.2005 Beiträge: 40
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Verfasst am: 11.Jan 2008 10:14 Titel: |
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Die Riesterrente ist doch eine tolle Sache! Für ....
... die Versicherungswirtschaft und den Finanzminister!
Müsste doch bald wirklich dem dümmsten Deutschen klar sein, dass die letzten Regierungen nur noch Politik für die Wirtschaft, besser Verdienenten und die eigene Tasche macht. |
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Brendle Insider
Anmeldungsdatum: 27.11.2002 Beiträge: 572
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Verfasst am: 11.Jan 2008 11:05 Titel: |
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kleiner Trick um doch an die Kohle zu kommen:
rechtzeitig kündigen (also vor dem Rentenalter)!
Nachteil: Rückzahlung (Abzug) der Förderung und 5 % Stornokosten.
Macht man das z.B. mit DWS kommt trotzdem noch ganz schön was rüber.
Vorteil: keine Anrechnung auf staatliche Renten, Vererbbarkeit (was ja bei Riester sonst nicht möglich ist).
Brendle |
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maennlein Newbie
Anmeldungsdatum: 13.09.2005 Beiträge: 29
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Verfasst am: 11.Jan 2008 13:24 Titel: |
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Das Gegacker um die Riesterrente ist typisches populistisches Geschwätz. Natürlich wird die Riesterrente - wie jede private Vorsorge - auf eine eventuelle Grundsicherung angerechnet. Wer das nicht haben will, dem sollte klar sein, dass er ohne Riester o.ä. Hartz IV (so heißt nämlich die Grundsicherung in Deutschland) beantragen muss. Mit allen Folgen: Gegebenenfalls Zwangsumzug in eine kleinere, weil billigere Wohnung, regelmäßig Bettelanträge stellen, finanzielle Peepshow vor der ach so freundlichen Mitarbeiterin vom Amt usw.
Also: Ich riester weiter... |
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Brendle Insider
Anmeldungsdatum: 27.11.2002 Beiträge: 572
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Verfasst am: 11.Jan 2008 14:28 Titel: |
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Hallo maennlein,
allerdings sollten sie dabei bedenken, dass ohne Tricks die Riesterrente nicht übertragbar ist, dass Sie Ihren Lebensabend nicht außerhalb der deutschen Grenzen verbringen dürfen.
Sonst gibt´s gar nichts!
Es gibt besseres als de Riesterrente!
Grüße
Brendle |
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maennlein Newbie
Anmeldungsdatum: 13.09.2005 Beiträge: 29
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Verfasst am: 11.Jan 2008 16:47 Titel: |
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| Zitat: |
| Es gibt besseres als die Riesterrente! |
Das mag für verschieden Fälle zutreffen. Wenn aber
- nur ein Ehepartner abhängig beschäftigt ist,
- das auch noch Teilzeit, d.h. mäßiges Einkommen, d.h. niedriger Eigenbeitrag,
- mehrere Kinder da sind,
dann sieht die Rechnung so aus:
Eigenleistung + Zulagen in fast 10-facher Höhe = unschlagbare Rendite.
Aber darum geht es ja gar nicht. Worum es geht - und was mich nervt - ist das Sprücheklopfen u.a. der Bildzeitung: Eigenvorsorge sei sinnlos. |
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Brendle Insider
Anmeldungsdatum: 27.11.2002 Beiträge: 572
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binoxio Pathfinder
Anmeldungsdatum: 19.09.2005 Beiträge: 309 Wohnort: Minga
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Verfasst am: 12.Jan 2008 19:46 Titel: rentiert sich für Herrn Riester |
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Für Herrn Riester rentiert sich die Riesterei am meißten siehe hier.
Zitat:
andrku »
25.09.2007 um 14:38
3. Mit Riester richtig kassieren...
Die Versicherungen und Banken reiben sich die Hände: dicke Provisionen und die meisten Leute dürften sich erst im Alter darüber klar werden, dass der ganze Spaß versteuert wird (wer weiß zu welchem Steuersatz), denn davon steht in den Hochglanzprospekten idR nichts (bzw. nur im Kleingedruckten). Danke an die ZEIT, ich hatte nämlich gerade überlegt, ob ich so ein Ding abschließe.
Na jedenfalls hat der Herr Riester ordentlich profitiert von seiner Reform:
Walter Riester ist ständig als Vortragsreisender unterwegs: Von der Volksbank Lahr erhielt er im April 2007 mindestens 7000 Euro für einen Vortrag. The London Speaker Bureau in Karlsruhe vergütete Riester im März seinen Auftritt ebenfalls mit 7000 Euro. Weitere Auftraggeber u.a.: AWD Holding, Badischer Genossenschaftsverband, BBBank, Bundesverband deutscher Vermögensberater, Delta Lloyd Deutschland AG, DEVK Versicherungen, Feuersozietät Berlin-Brandenburg, Focus Magazin Verlag GmbH, Nürnberger Versicherungsgruppe, Öffentliche Versicherungen Sachsen-Anhalt, Saarland Versicherungen, Sparda-Bank Baden-Württemberg, Sparkasse Einbeck, Union Investment Privatfonds. Die Liste der Auftraggeber mit insgesamt 31 Auftritten legt den Schluss nahe, dass Riester wohl nicht zuletzt über die nach ihm benannte Rente referiert hat. Insgesamt hat ihm seine Vortragstätigkeit seit Beginn der Wahlperiode mindestens 174 000 Euro eingebracht, also mehr als seine Abgeordnetentätigkeit.
Zitat aus:
http://www.tagesspiegel.de/politik/Offenlegungspflicht-Justiz-Bundestag-...
MfG
AKu |
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Brendle Insider
Anmeldungsdatum: 27.11.2002 Beiträge: 572
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Verfasst am: 12.Jan 2008 21:34 Titel: |
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Hallo binoxio,
kleine Korrektur: wenn Du von Provisionen sprichst, dann meinst Du mit Sicherheit die Vermittler.
Die sind allerdings diejenigen, die recht wenig davon profitieren: sie haben m.W. 10 Jahre Stornohaftungszeit. Das heißt: kann jemand seine Beiträge nicht mehr zahlen (weniger Verdienst, Scheidung, Arbeitslosigkeit...) muss der Vermittler einen Teil oder gar seine gesamte Prov. wieder zurückzahlen. Er hat also für lau gearbeitet.
Kosten: Zeit, Sprit, Auto, evtl. Adressenkauf, usw.
Wer hier verdient ist einwandfrei Herr Riester, die Versicherungen und der Fiskus.
Steuerfreiheit und ähnliche Versprechungen die jetzt kommen werden sind für den A***. Denn was das bedeutet hat man an den Lebensversicherungen gesehen: erst steuerfrei, weil das als Altersabsicherung gedacht war und dann als so richtig Kohle vorhanden war bekamen die Politiker glänzende, gierige Augen und haben schnell alles versteuert.
Man stelle sich das genau vor: da stiehlt sich die Rentenversicherung schleichend aus der Verantwortung (eine (Minus)Rentenreform nach der anderen), erklärt, dass der Einzelne mehr für sein Alter selbst tun soll (Dreisäulenkonzept) und schlägt dann zu und kassiert von versteuertem Geld Steuern. Und schon reicht die Rente nicht mehr. Damit es nicht so auffällt erfindet man die Riesterrente. Doch die ist schlicht eine Mogelpackung: sie muss mit evtl. Staatleistungen verrechnet werden. Und will jemand sein Alter im Ausland verbringen (nicht nur weil es da wärmer ist, sondern evtl, auch billiger!!!) wird auch noch diese Rente kastriert.
Zum Altersaufenthalt: eine Möglichkeit für Pflegefälle ist Thailand. Dort kostet die Pflege (wesentlich bessere als bei uns) nur etwa 30-40 % der deutschen Kosten. Doch wer das sich überlegt, soll es gleich vergessen: die Pflegepflichtversicherung zahlt hier nicht. Obwohl sie sparen würde.
Brendle |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5860
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Verfasst am: 30.Jan 2008 8:54 Titel: |
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Verbraucherschützer wollen jetzt gerichtlich klären lassen, ob Vorauskosten bei Riester-Fonds zulässig sind.
Bei der Auseinandersetzung geht es um Fondssparpläne mit Kostenvorausbelastung. Bei diesen Sparplänen mit fester Laufzeit werden die Verkaufsprovisionen kumuliert zu Beginn der Sparphase von den Beiträgen abgezogen, so dass Sparer mit ihren Beiträgen in den ersten Monaten vor allem den Vertrieb bezahlen. Fondsgesellschaften hatten diese Sparpläne in den vergangenen Jahren aufgelegt, um den Vertrieb über stark provisionsgetriebene Vermittler anzukurbeln.
Das Investmentmodernisierungsgesetz, das zum Jahresbeginn in Kraft trat, verbietet den Vertrieb solcher Sparpläne in Deutschland. Der Gesetzgeber hatte das Verbot trotz starker Kritik aus der Fondsbranche in das Gesetz aufgenommen. Unklar war zunächst, ob das Verbot auch für die staatlich geförderten Riester-Fondssparpläne gilt. Das Bundesfinanzministerium hat inzwischen klargestellt, dass die Riester-Pläne mit Kostenvorausbelastung weiterhin verkauft werden dürfen. Für die staatlich geförderten Produkte gelte das Altersvorsorgezertifizierungsgesetz und nicht das Investmentgesetz.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) kritisierte die Auslegung des Ministeriums. Nach der enttäuschenden Botschaft aus dem Ministerium will der VZBV jetzt vor Gericht klären lassen, ob die Vorauskosten bei Riester-Fonds zulässig sind. Deshalb hat der Verband die Fondsgesellschaft der Deutschen Bank, DWS, abgemahnt. Die DWS verkauft den erfolgreichen Fondssparplan Riester-Rente Premium, bei dem die Kosten vorab anfallen.
Anbieter der umstrittenen Sparpläne argumentieren, dass die Kostenvorausbelastung nötig sei, um provisionsgetriebene Vermittler und Bankberater davon zu überzeugen, die Riester-Fondssparpläne zu verkaufen. Andernfalls würden die Vermittler Riester-Versicherungen bewerben, die für die Verkäufer lukrativ aber für Anleger ungünstiger seien.
Quelle: Tobias Kaiser
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